Fachwerk.de - streichen von der denkmalschutzliste
Nutzungsänderung
Hallo,
erst einmal mit dem Denkmalamt reden.
Sollten sie streichen, müssen sie das begründen. Sie können dann immer noch Widerspruch einlegen oder klagen.
So wie ich das sehe, sind Sie ja Eigentümer und nutzen das Haus rechtmäßig. Dann kann Sie niemand zu einer Nutzungsänderung zwingen.
Grüße
Hallo,
erst einmal mit dem Denkmalamt reden.
Sollten sie streichen, müssen sie das begründen. Sie können dann immer noch Widerspruch einlegen oder klagen.
So wie ich das sehe, sind Sie ja Eigentümer und nutzen das Haus rechtmäßig. Dann kann Sie niemand zu einer Nutzungsänderung zwingen.
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 20.05.10
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