Nutzungsprobleme im Außenbezirk -- Nutzungsänderung

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Marius

Guest
Hallo,

ich habe über Umwege dieses Portal gefunden und hoffe, hier eine Idee oder etwas Unterstützung zu bekommen.Folgendes ist passiert im Groben:

Ich habe seit Dezember 2003 eine alte Schlosserei gemietet, die vom Eigentümer seit 45 Jahren betrieben wurde. 1990 hat er sich zur Ruhe gesetzt und nach einigen Monaten auch einen Nachmieter für dieses mitten im Wald liegende Objekt gefunden.
Dieser jedoch hatte einiges investiert und mußte/wollte?? eine Nutzungsänderung auf den Weg bringen.
Da das Bauordnungsamt schon lange dieses Objekt im Visir hatte, kam den Behörden dieser Nachmieter sehr gelegen. Der Vermieter/Eigentümer wurede damals überrumpelt und er willigte zu dieser Nutzungsänderung ein, die die vielversprechende Nutzung stark einschränkte. Sie hatte folgenden Titel: Großhandel mit Sportartikeln und Sportnahrung -- statt Elektroschlosserei.Es fiel aber nicht weiter auf.
Soweit so gut. Nun hatte der Vermieter mir dies nicht mitgeteilt und/oder sogar vergessen, da er auch nicht mehr der Jüngste ist. Ich dann einen Mietvertrag gemacht und alles war prima...Bis der Außendienstler vom Bauordnungsamt zwei Monate später aufkreuzte und mir Schwierigkeiten machte. Ich wollte ursprünglich eine KFZ-Werkstatt /Service Nebenbetrieb eröffnen. Dies habe ich mir aber bereits abgeschminkt.
Es kam zu vielen Gesprächen, die größtenteils sogar positiv waren. Der damalige Mensch, der sich der Sache annahm, war eigentlich sehr menschlich und war auch durchaus bereit, mal eine Auge zuzudrücken.Dieser Mann brachte mich dazu, daß ich damals mündlich einwilligte, auch einen Großhandel mit KFZ-Teilen und Zubehör einzurichten. Großhandel = Großhandel.Dachte ich..
Da ich zudem einen sehr reizenden Nachbarn habe, der dieses Objekt mmer kaufen wollte, der Vermieter sich aber bis jetzt erfolgreich zur Wehr setzen konnte, prallten seinen plupen Verkaufsgespräche an meinem Vermietr ab, wie an Granit.

Denn es war er, der die Behörden plötzlich auf diese Umstände hellhörig achte.Hier war nämlich in der Zeit von 2000 - 2003 ein weiterer Betrieb mit einer Fertigung gewesen, der hier tun und lassen konnte, was er wollte. Zumindest interessierte sich niemand dafür. Nun will ich einen Großhandel eröffnen, damit ich hier wenigstens eine Legitimation habe, meine Geschäfte zu tätigen.Da ich noch einen weiteren Beruf habe, reicht es für mich, von hier aus schalten und walten zu können und so mmeine zusätzlichen Geschäfte zu erledigen.

Mittlerweile habe ich mir dieses Objekt schön gemacht, da mir der Vermieter preislich sehr entgegen kam, da ich mich verpflichtet hatte, mich um diesen Bau zu kümmern. Dies tat ich auch sehr erfolgreich im gesamten Verlauf des Jahres 2004. Es ist noch nicht alles fertig, aber die Nachbarschaft(die Netten) haben es bereits mitbekommen.

Das Amt hat sich das ganze Jahr zurückgehalten und war nicht mehr gesehen und es kam auch keine Post, die mich am Werkeln rund um den Bau gehindert hätte.Bis mein Supernachbar wohl wieder etwas zu bemängeln hatte, die Behörden wieder auf den Plan rief und es dann zu einem Ortstermin kam, der dannzu der Erkenntnis führte, ich habe hier eine illegale Nutzung betrieben. Ich habe aber nicht umgebaut, sondern renoviert und/oder saniert. Ohne etwas zu verändern. Man versucht mir nun klar zu machen, ich und auch parallel mein Vermieter hätten illegal gehandelt und man will nun beide vergraulen und droht nun mit harten Bandagen und Bußgeldern. Dabei ist es für mich und auch einen guten Bekannten mit etwas juristischer Ahnungg fast eine Zwangsenteigenung meines Vermieters, da die Beschränkung in der erteilten Nutzung unglaublich ist. Wo sollte denn der Vermieter einen Mieter bekommen, der genau deser Nutzung nachgeht und diese Dinge handeln will -- Unmöglich!Zweitens habe ich noch gar kein Gewerbe angemeldet und ätte mich starfbar gemacht..
Daher sehe ich im Kern der Sache auch eigentlich überhaupt keinen Anlaß, eine Nutzungsänderung zu stellen.
A) würde ich sie im Außenbezirk hier bei uns nicht mehr durchsetzen können.
b)sehe ich inhaltlich auch keinen Bedarf. In einem Baurechtt-Buch war mal der Vergleich zu lesen, daß man für die Gestaltung einer ehemaligen Kneipe zu einer Disco einen Nutzungsänderungsantrag stellen müßte, allerdings bei der Geschichte mit einem Spielwarengeschäft und einer Mode-Boutique wäre es nicht erforderlich.. Da kommen mir aber Zweifel hoch, warum ich denn mit meinem Großhandel mit KFZ. Teilen und /oder zuätzlich mit Zubehörteilen gegenüber diesem Sporthandel eine Nutzungsänderung bräuchte, die im Prinzip ja niemals zu erhalten wäre, denn sie würde abgelehnt werden. Der Außendienstler sagte damals, einer Nutzungsänderung im Außenbezirk würde aussichtslos sein.
Aslo will man mich und auch den Vermieter auf das dünne Glatteis führen, damit wir nun lieb und artig einen Antrag stellen und der abngelehnt werden würde. Damit würde die gesamte Nutzung in Frage gestellt und man hätte wieder nichts erreicht. Witzig ist auch, daß ich nioch kein Gewerbe angemeldet habe..
Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht mehr zurückkann, da ich soviel investiert habe, kann ich es nicht akzeptieren, daß sich eine Behörde so vor den Karren spann läßt.

Weitere Details gibt es bei BedarfWer kann mir weiterhelfen mit Tipps und Tricks. Ich würde mich freuen, wenn sich jemand melden würde.

MfG

Ultra50ccm
 
Reifenhandel im Aussenbezirk

Hallo,
ich habe da ein ähnliches problem.Ich habe einen Reifenhandel angemeldet und betreibe diesen im Nebenerwerb nach meiner Arbeit.Das Gebäude ist ein Schopf im Aussenbezirk ca. 5-10m daneben steht ein Leibgeding mit 3 Partien. Soweit so gut bisher war das auch absolut kein problem da ich mit den Nachbarn und so absolut keine Probleme habe.
Jetzt aber wird mein Bruder den Hof mit dem schopf und Leibgeding übernehmen.
Er hat nichts dagegen das ich hier was mache aber er will bei einen Brandfall abgesichert sein.Eine Nuzungsänderung können wir vergessen und das landwirtschaftsamt macht auch blöd rum das alles was mit reifen zu tun hat in einem aussenbezirk nichts zu suchen hat.
Von seitens der Versicherung gibt es keine probleme die sichern alles ab aber was ist wenn jemand zu schaden kommt ? zahlen die dann auch ?
Deshalb will mein Bruder eine absicherung von der Berufsgenossenschaft das die ihr OK gibt falls es auflagen gibt könnten die erfüllt werden wie z.B. Reifen müssen in einem abschliesbaren container 10m vom gebäude gelagert werden das wäre kein problem.
Wer kann mir da weiterhelfen ?
Bedanke mich im vorraus
 
Thema: Nutzungsprobleme im Außenbezirk -- Nutzungsänderung

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