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Ellen1
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Guten Tag,
ich bin als Leser schon länger dabei, aber als Mitglied neu in der Community und das ist mein erster Beitrag.
Zunächst ein Versuch, meine Frage kurz darzulegen: Wie kriege ich raus, ob mein Haus offiziell als "aus der Nutzung gefallen" oder als "in Nutzung befindlich" gilt? Nach meinen Informationen spielt das eine Rolle für die Auflagen und zu beachtenden Normen bei einer Sanierung.
Jetzt das Ganze ausführlich:
Ich plane ein Lehmwellerhaus auszubauen, das bis 1985 bewohnt war. In der Zwischenzeit wurden zwar Strom und Wasser abgestellt, und das Haus wechselte durch Erbe und notarielle Übertragung zweimal den Besitzer, aber wir haben es nie bei irgendeiner Behörde offiziell als "unbewohnt" gemeldet.
Nun sagte mir der Experte, der einmal mein "Bauvorlageberechtiger Entwurfsverfasser" werden soll, dass es für unser Vorhaben einen erheblichen Unterschied macht, ob es aktenkundig ist, dass das Haus unbewohnt ist. Da ich das nicht sicher weiß, muss ich mich unauffällig erkundigen - unauffällig deshalb, weil ich ja keine schlafenden Hunde wecken möchte...
Mein Vater hat einen Bekannten, der in der Verwaltung des Landkreises arbeitet darauf angesprochen, aber ich werde nicht klug aus dem, was er mir gesagt hat.
Welche Behörde ist für diese Frage zuständig? Das Bauordnungsamt des Landkreises? Die Gemeinde? Das Grundbuchamt des Amtsgerichts? Und wie ist der richtige Amts-Terminus für leerstehend bzw. in Nutzung befindlich?
Anmerkung: Der erwähnte befragte Mitarbeiter im Landratsamt ist der Meinung, dass der Leerstand bestimmt nicht offiziell aktenkundig ist. Es sei eine Einzelperson, die diese Akten führe - nur könne man die eben nicht dazu befragen, weil man damit auf den Leerstand hinweisen würde.
Diese Aussagen kommen mir merkwürdig und dubios vor. Was sind das für Akten? Wie kann ich sie einsehen, ohne Staub aufzuwirbeln? das muss ich wissen. Wer hat eine Idee?
Danke!!
ich bin als Leser schon länger dabei, aber als Mitglied neu in der Community und das ist mein erster Beitrag.
Zunächst ein Versuch, meine Frage kurz darzulegen: Wie kriege ich raus, ob mein Haus offiziell als "aus der Nutzung gefallen" oder als "in Nutzung befindlich" gilt? Nach meinen Informationen spielt das eine Rolle für die Auflagen und zu beachtenden Normen bei einer Sanierung.
Jetzt das Ganze ausführlich:
Ich plane ein Lehmwellerhaus auszubauen, das bis 1985 bewohnt war. In der Zwischenzeit wurden zwar Strom und Wasser abgestellt, und das Haus wechselte durch Erbe und notarielle Übertragung zweimal den Besitzer, aber wir haben es nie bei irgendeiner Behörde offiziell als "unbewohnt" gemeldet.
Nun sagte mir der Experte, der einmal mein "Bauvorlageberechtiger Entwurfsverfasser" werden soll, dass es für unser Vorhaben einen erheblichen Unterschied macht, ob es aktenkundig ist, dass das Haus unbewohnt ist. Da ich das nicht sicher weiß, muss ich mich unauffällig erkundigen - unauffällig deshalb, weil ich ja keine schlafenden Hunde wecken möchte...
Mein Vater hat einen Bekannten, der in der Verwaltung des Landkreises arbeitet darauf angesprochen, aber ich werde nicht klug aus dem, was er mir gesagt hat.
Welche Behörde ist für diese Frage zuständig? Das Bauordnungsamt des Landkreises? Die Gemeinde? Das Grundbuchamt des Amtsgerichts? Und wie ist der richtige Amts-Terminus für leerstehend bzw. in Nutzung befindlich?
Anmerkung: Der erwähnte befragte Mitarbeiter im Landratsamt ist der Meinung, dass der Leerstand bestimmt nicht offiziell aktenkundig ist. Es sei eine Einzelperson, die diese Akten führe - nur könne man die eben nicht dazu befragen, weil man damit auf den Leerstand hinweisen würde.
Diese Aussagen kommen mir merkwürdig und dubios vor. Was sind das für Akten? Wie kann ich sie einsehen, ohne Staub aufzuwirbeln? das muss ich wissen. Wer hat eine Idee?
Danke!!