Nur Lasur erlaubt, dennoch ölen möglich (Parkerr)

Diskutiere Nur Lasur erlaubt, dennoch ölen möglich (Parkerr) im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo zusammen, Ich bin im Moment etwas mit der Instandsetzung meines fischgrätparkett beschäftigt. In meiner Mietzusatzvereinbarung steht...
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Chino

Guest
Hallo zusammen,

Ich bin im Moment etwas mit der Instandsetzung meines fischgrätparkett beschäftigt.

In meiner Mietzusatzvereinbarung steht, dass ich den natur Boden nur lasieren darf.
Jetzt habe ich allerdings Parkettöl gekauft und kann es nicht mehr umtauschen, im Internet finde ich zwar einen Menge Informationen, aber nicht ob ich das Öl nutzen darf.
Würde den Parkett gerne ölen aber ich möchte gleichzeitig keinen Ärger wegen falscher Pflege / Behandlung bekommen.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Der Boden ist ziemlich trocken und braucht unbedingt ne Behandlung ;)

Gruß
 
Fragen kostet nichts

-da wäre wohl der Vermieter der richtige Ansprechpartner. Eine Lasur auf Parkett ist mir noch nie untergekommen. Ich vermute, der Vermieter wollte mit der Regelung ausdrücken, dass keine farbige Gestaltung des Parketts vorgenommen werden darf.
 
Parkettbehandlung

'Lasur' ist jeder transparente Anstrich.
Aquarell malen ist auch ein lasierender Anstrich.
Eine bestimmte Materialqualität wird dadurch nicht gefordert.

Du könntest den Boden also auch rosa lasierend lackieren.

Ich habe daher bei meinen Mietverträgen die zu verwendenden Holz- und Wandoberflächenmaterialien genau angegeben.

Wenn der Boden vorher geölt war kannst du ihn ohne Nachfrage wieder Ölen- auch nach deinem Mietvertrag.

Wenn er lackiert war müßte er zuerst abgeschliffen und dann geölt werden.

Wurde vorher gewachst kann nur gewachst werden oder das Wachs muß vollständig entfernt werden.

Andreas Teich
 
Lasur

Herr Teich, wäre dann ein transparenter Parkettlack auch eine Lasur und wie sähe der Unterschied zwischen lackieren und lasieren aus?
 
lackieren oder lasieren

kann es vllt. sein, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt?

Es ist mir nicht bekannt, dass ein Boden "nur" lasiert wird.
ich denke vielmehr, dass hier das Wort lackiert gemeint war und nicht lasiert.
 
Lasur

Prinzipiell ist alles eine Lasur, was den Untergrund bzw untere Farbschichten durchscheinen läßt.

Ob es sich bei dem Anstrichmittel um Lack, Öl, Aquarellfarbe,Tempera, Silikatfarbe etc handelt ist gleichgültig.

Der Begriff 'Lasur' hat nichts mit dem Material, sondern nur mit der Wirkung bzw der Auftragsweise des Anstrichs zu tun.

'Lackieren' bezeichnet eben nur das Material,mit dem der Anstrich erfolgt, wobei das ein Öllack oder Kunstharzlack sein kann.
Auch Lack kann lasierend aufgetragen werden und ist lasierend wenn es sich um Klarlack oder verdünnten, pigmentierten Lackhandelt.

Was unter 'Lasur' läuft hat ohnehin eine ganz ähnliche Zusammensetzung wie Lacke, nur eben verdünnter.

Was üblicherweise damit gemeint ist weicht davon allerdings ab.
In diesem Fall müßte gefragt werden, ob der Vermieter Holzöl oder (farblose) Parkettversiegelung meint.

Andreas Teich
 
Mit Verlaub Herr Teich

aber das ist fischen im trüben.
Lasur scheidet definitiv aus, ansonsten landen wir noch bei den Wasserfarben als Bodenbeschichtung.
 
Wasserfarben

Mittlerweile gibt's fast nur noch Wasserfarben (wasserverdünnbare) Farben als Parkettlack.
Hier ging es nur um die Definition
Der Ausdruck 'Lasur' sagt eben nichts konkretes aus-
weder über das zu verwendende Material noch ob es unpigmentiert oder nur lasierend aufgetragen werden soll.

Rein rechtlich und per Definition könnte fast jeder Anstrich möglich sein, sofern er etwas transparent aufgetragen wird.

Andreas Teich
 
Herr Teich

wollen wir mal bei der Realität bleiben..... muss ich noch mehr sagen?
 
Realität???

Wenn die Realität = Wahrheit bedeuten soll wird die Frage in unserem Leben sicher nicht mehr geklärt werden.

Realitäten zu erkennen ist schon mal das eine Problem.
Eher eine Frage für das Philosophie-Forum, Ansätze dazu gibts ja gelegentlich.

Und wenn die eigentliche Begriffsdefinition von der beabsichtigten, wie hier, abweicht wird's etwas schwierig.

Momentan aber eh kein Problem, da der Vermieter einfach nur gefragt werden muß was er mit 'Lasur' meint und schon ist das gelöst.

Andreas Teich
 
Nach wie vor...

Serviert werden vom Universalspezialisten Auslassungen zu Fragen, die keiner stellte.

Lieber Fragesteller, Lasuren sind in bei der Fußbodenbehandlung weder üblich noch sinnvoll. Insbesondere an der Abriebfestigkeit dieser nicht für Fußböden entwickelten Anstriche mangelt es.

Parkettlacke wären eine der üblichen Behandlungen. Das setzt Schleifen voraus, und geht Sie als Mieter gar nichts an, weil alleinige Aufgabe des Vermieters. Daran ändert auch eine Zusatzvereinbarung nichts. Sollte (irrsinnigerweise) doch eine Lasur aufgetragen werden müssen, gälte dasselbe.

Soweit Sie jetzt einen geölten Boden haben (wie schaut er denn aus, gibt es eine Lackschicht auf dem Holz? Oder Wachsspuren? Unbehandelt?), wäre eine Grundreinigung und anschließendes Nachölen bzw. Ölen möglicherweise die fachlich korrekte Lösung des Problems.

Aber immer gilt: Als Mieter sind Sie nur für die Pflege (richtige Reingungs- und Pflegemittel, Nachölen) in der Pflicht, nie für die Instandsetzung des Bodens. Auch zu einer Erstölung eines (ggf.) unbehandelt übernommenen Holzbodens dürfen Sie meiner Meinung nach nicht verdonnert werden.

Ich würde den Vermieter auffordern, geeignete Techniken und Materialien zu benennen.

Viel Erfolg!

Thomas
 
Thema: Nur Lasur erlaubt, dennoch ölen möglich (Parkerr)

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