Notarkosten bei Nichtzustandekommen Kaufvertrag

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Petra Kästner

Guest
Ein Bekannter wollte ein Haus mit Grundstück kaufen. Es war alles mündlich abgesprochen, der Notar mit der Ausfertigung des Kaufvertrages beauftragt, die Bank hat zugestimmt. Nun trat der Verkäufer zurück mit dem Argument, er hätte einen anderen Käufer, der den Kaufpreis sofort bar auf den Tisch legt. Wer trägt nun die Notarkosten? Ich meine im Außenverhältnis der Käufer, da er den Notar beauftragt hat. Kann er aber im Innenverhältnis die Kosten von Verkäufer anfordern ggf einklagen da dieser ja am NIchtzustandekommen des Kaufvertrages schuld ist?
 
Kaum!

Bei Rechtsgeschäften, deren Wirksamkeit notarielle Beurkundung voraussetzt, sind die Parteien bis zur Unterschrift unter den Notarvertrag fast schutzlos einander ausgeliefert. Die sogenannten vorvertraglichen Pflichten (§ 311 Abs 2 BGB) führen in diesen Fällen nur bei (kaum denkbaren und nie nachweisbarem) vorsätzlich pflichtwidrigen Abbruch von Vertragsverhandelungen zu einem Schadenersatzanspruch.

Gruß Eckard
 
Thema: Notarkosten bei Nichtzustandekommen Kaufvertrag
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