Fachwerk.de - Neubau im Sanierungsgebiet
§ 10f des EStG?
Klaus Siphon | 12.01.03
Neubau im Sanierungsgebiet
Da ich bereits einige Projekte in dieser Form durchgeführt habe, war stets folgendes zu beachten. Gesprächspartner ist der Sanierungsträger, er bündelt die verschiedene Zuschüsse zusammen. Da es sich um einen Neubau handelt, hat der Denkmalschutz hier nichts zu sagen (vielleicht indirekt). Die Zuschüsse haben sich seit dem 1.1.03 geändert, sie sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
m.f.g.
J.E.Hamesse
Da ich bereits einige Projekte in dieser Form durchgeführt habe, war stets folgendes zu beachten. Gesprächspartner ist der Sanierungsträger, er bündelt die verschiedene Zuschüsse zusammen. Da es sich um einen Neubau handelt, hat der Denkmalschutz hier nichts zu sagen (vielleicht indirekt). Die Zuschüsse haben sich seit dem 1.1.03 geändert, sie sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
m.f.g.
J.E.Hamesse
Neubau, Altbau, ökologisches Gedankengut
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Architekt und Planer | HAMESSE, Jean-Elie | 13.01.03
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Unsere Nachbarn müssen so bauen
Hallo Klaus,
kommt sicherlich darauf an, ob die Denkmalbehörde zuständig ist oder nicht. Unsere Nachbarn haben ein altes Fachwerkwohnhaus abgerissen und müssen ihren Neubau jetzt im Stil des 17. Jahrhunderts wieder aufbauen (denkmalgeschützte Gesamtanlage). Die hatten schon 2 mal einen Baustopp auf Ihrer Baustelle, wegen dem Denkmalamt. Aber fragen Sie doch einfach mal beim Denkmalamt nach (auch wegen Zuschüssen), die sind ziemlich nett und beissen nicht. Grüße Annette
anonymus | 14.01.03
Hallo Klaus,
kommt sicherlich darauf an, ob die Denkmalbehörde zuständig ist oder nicht. Unsere Nachbarn haben ein altes Fachwerkwohnhaus abgerissen und müssen ihren Neubau jetzt im Stil des 17. Jahrhunderts wieder aufbauen (denkmalgeschützte Gesamtanlage). Die hatten schon 2 mal einen Baustopp auf Ihrer Baustelle, wegen dem Denkmalamt. Aber fragen Sie doch einfach mal beim Denkmalamt nach (auch wegen Zuschüssen), die sind ziemlich nett und beissen nicht. Grüße Annette
anonymus | 14.01.03
Investitionen
Nach Einkommensteuergesetz § 10 sind Aufwendungen absetzbar, die dem direkten Erhalt von Gebäuden (z. b. Denkmalen) zuzurechnen sind. Modernisierungen und ein Neubau sind nicht absetzbar. Hinsichtlich der Gestaltung ist auf die umgebende Bebauung Rücksicht zu nehmen- Mittel wird es aber nur geben, wenn auch wirklich am Bestand gearbeitet wird (z. B. Zuschüsse bei der Erneuerung des Daches im Dorferneuerungsprogramm Vorpommeren bis 40 % usw.). Der Sanierungsträger und ein Architekt sind hier die richtigen Ansprechpartner
Nach Einkommensteuergesetz § 10 sind Aufwendungen absetzbar, die dem direkten Erhalt von Gebäuden (z. b. Denkmalen) zuzurechnen sind. Modernisierungen und ein Neubau sind nicht absetzbar. Hinsichtlich der Gestaltung ist auf die umgebende Bebauung Rücksicht zu nehmen- Mittel wird es aber nur geben, wenn auch wirklich am Bestand gearbeitet wird (z. B. Zuschüsse bei der Erneuerung des Daches im Dorferneuerungsprogramm Vorpommeren bis 40 % usw.). Der Sanierungsträger und ein Architekt sind hier die richtigen Ansprechpartner
... für ein Gebäude mit Seele.
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dritte Haut® Architekten | Peter Garkisch (Architekt, Dipl.-Ing.) | 22.01.03
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