M
marko
Guest
Hi,
es war mal... ein Bauernhof, es geht aber nicht um das 200Jahre alte Haupthaus was vorne drann hängt, sondern um den anschließenden Trackt, welches ein Schweinestall war (also Nutztierstall ) welcher vor 1947 angebaut wurde vom damaligen Bauern.
Für diesen haben wir eine Baugenehmigung erhalten und mussten zur Statik auch noch eine geprüfte Statik abliefern. Es wurde quasi alles neu gemacht, neues Dach, neue Decken, neue Bodenplatte+Estrich,Fußbodenheizung, Fenster, Elektrik, Wasserleitungen, alle Mauern drinnen alles,alles ist neu. Außer die Rückwand und ein Teil von der Vorderwand (wobei die großen Fenster auf der Vorderseite 2,20 x 2,00 x 8 Stück mehr Fläche einnehmen als der Rest Mauer).
Jetzt ist die große Frage: ist das nun ein Neubau oder ein Altbau
Das Finanzamt will daran die Eigenheimzulage berechnen...
Ein Architekt sagt:
Es war eine Stallung. Diese wurde gewandelt in Wohngebäude, welches eine Nutzungsänderung darstellt die laut Baurecht als Neubau zu betrachten ist. Somit gilt das im aktuellen Bauantrag ausgewiesene Baujahr
Das Bauamt sagt aber:
Da die Außenwand quasi noch steht, ist es ein Altbau...
Wer hat nun Recht?
Vielen Dank für jeden Tip egal in welche Richtung, es geht dabei wie gesagt um 50% der gesamten eigenheimzulage, die die sonst kürzen würde..
Grüße
drm
ps:Ich weis nicht ob das noch wichtig ist, aber unser Gebäude liegt nicht an der Strasse. Und Außerdem waren in der Scheune auch noch Fenster die nach hinten lagen wo man direkt zum Nachbarn gucken konnte. Diese mussten wir zumachen. Hm. Damit hätten wir also auch keinen dieser Vorteile davon gehabt, wenn es ein Altbau gewsen wäre )weil da hätte man diese Fenster dann da lassen können, weil sie vorher schon da waren?(
es war mal... ein Bauernhof, es geht aber nicht um das 200Jahre alte Haupthaus was vorne drann hängt, sondern um den anschließenden Trackt, welches ein Schweinestall war (also Nutztierstall ) welcher vor 1947 angebaut wurde vom damaligen Bauern.
Für diesen haben wir eine Baugenehmigung erhalten und mussten zur Statik auch noch eine geprüfte Statik abliefern. Es wurde quasi alles neu gemacht, neues Dach, neue Decken, neue Bodenplatte+Estrich,Fußbodenheizung, Fenster, Elektrik, Wasserleitungen, alle Mauern drinnen alles,alles ist neu. Außer die Rückwand und ein Teil von der Vorderwand (wobei die großen Fenster auf der Vorderseite 2,20 x 2,00 x 8 Stück mehr Fläche einnehmen als der Rest Mauer).
Jetzt ist die große Frage: ist das nun ein Neubau oder ein Altbau
Das Finanzamt will daran die Eigenheimzulage berechnen...
Ein Architekt sagt:
Es war eine Stallung. Diese wurde gewandelt in Wohngebäude, welches eine Nutzungsänderung darstellt die laut Baurecht als Neubau zu betrachten ist. Somit gilt das im aktuellen Bauantrag ausgewiesene Baujahr
Das Bauamt sagt aber:
Da die Außenwand quasi noch steht, ist es ein Altbau...
Wer hat nun Recht?
Vielen Dank für jeden Tip egal in welche Richtung, es geht dabei wie gesagt um 50% der gesamten eigenheimzulage, die die sonst kürzen würde..
Grüße
drm
ps:Ich weis nicht ob das noch wichtig ist, aber unser Gebäude liegt nicht an der Strasse. Und Außerdem waren in der Scheune auch noch Fenster die nach hinten lagen wo man direkt zum Nachbarn gucken konnte. Diese mussten wir zumachen. Hm. Damit hätten wir also auch keinen dieser Vorteile davon gehabt, wenn es ein Altbau gewsen wäre )weil da hätte man diese Fenster dann da lassen können, weil sie vorher schon da waren?(