Gericht verurteilt Hausbesitzer zum Abriss

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Lenglern. Die Sache ist mehr als verzwickt: Ein Handwerker kauft ein verfallendes Fachwerkhaus in einer Nebenstraße von Lenglern, erhält vom Landkreis Göttingen eine Genehmigung für Umbau und Sanierung, stößt im Zuge der Arbeiten auf immer größere Schwierigkeiten, bringt die Sanierung aber dennoch zu Ende.

Der Umfang der Arbeiten macht das Haus rechtlich jedoch zum Neubau – und dafür gibt es keine gültige Baugenehmigung. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied jetzt: Der hartnäckige Sanierer muss sein Werk niederreißen.
Gegen den Fortbestand der Doppelhaushälfte war die Besitzerin der anderen Haushälfte vorgegangen, zuletzt mit einer Klage gegen einen Bescheid der früheren Bezirksregierung Braunschweig, den schon zuvor einmal gerichtlich verfügten Abriss auszusetzen. Beim Ortstermin argumentierte die Frau, sie könne ihre Hälfte auf Grund der Enge auf ihrem Grundstück nicht vernünftig nutzen, bestehe daher auf der Einstufung der sanierten Nachbarhälfte als Neubau. Weil jedoch die für Neubauten vorgeschriebenen, größeren Abstände zu Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden können, sei nichts anderes als ein Abriss denkbar.
In der rechtlichen Bewertung gab ihr das Verwaltungsgericht nach einer Ortsbesichtigung Recht. Damit nutzte die Klägerin ihre einzige Chance, den ungeliebten Nachbarbau loszuwerden: Wäre die Sanierung weniger umfangreich ausgefallen, hätte für das bestehende Gebäude Bestandsschutz gegolten – einschließlich der bestehenden Abstände zu den Nachbarn. Quelle: Göttinger Tageblatt

Das kann doch nur ein Schildbürgerstreich sein.
 
Renovierug "die einem Neubau gleichkommt",....

Zitat aus einem 3seitigen Artikel des Rechtsanwaltes E.Gahrau:
Der äußerst informative Artikel aus Heft 5 (Sept./Okt 2004) "Der Holznagel", Seiten 51 bis 53.
Wer es immer noch nicht weiss: Mitgliederzeitschrift der "Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V." kurz IGB.
Ich kann jedem mit Altbauten befassten die juristischen und sonstigen Hinweise dieses Beitrages wärmstens empfehlen.

IGB-Kntaktstelle
91578 Leutershausen
 
Mal wieder der Oberlehrer. Alles eine Sache der Darstellung.....

Moin Herr Stöpler. Ähnliche Fälle habe ich selber schon ´zigmal erlebt, aber meistens lassen sie sich auch andersherum darstellen. Ich fasse mich mal kurz (lol): versierter Handwerker (oder Lehrer, Omabescheißer, was auch immer) kauft ein verfallenes Haus. Mit der Begründung ortsbildprägend, Denkmalschutz, Bestandsschutz, Skatkumpel vom Bürgermeister [endlos fortzusetzen] wird eine Genehmigung für die Sanierung IM BESTAND erwirkt. Aber der Bauherr ist der schlauste von allen: da, wo "reparieren" teuerer / aufwendiger / weniger schick ist, wird einfach neuer Kram eingebaut. Nach dem Motto "ich bau´ oben um, unten aus und in der Mitte alles nochmal so groß. Am Ende ist vom Bestand nix mehr da, aber der schlaue Bauherr hat einen schönen Landsitz (in den meisten Fällen ist´s eben 35er / Außenbereich). Aber er macht zu guter Letzt doch ein langes Gesicht, weil der Nachbar ihm nicht so wohl gesonnen ist wie beim Richtfest bekundet, der Sachbearbeiter im Amt sich verarscht fühlt, der Bürgermeister beim Skat zu oft verloren hat oder oder oder. Und das Haus muß wieder weg, weil´s rechtlich gesehen ein Neubau ist und sich der Bauherr einen Dreck um´s Baurecht geschert hat. Auch wenn ich mich wieder als Oberlehrer outen muß: In diesen Fällen stellt sich mir immer (na ja, zumindest fast ausnahmslos) ein Bauherr dar, der entweder an Naivität, Frechheit, Ignoranz, Geiz (oder einer Mischung aus allem) alle anderen weit übertrifft. Und leider muß ich sagen: alle vorgenannten Eigenschaften werden zwangsläufig irgendwann bestraft, und das ist auch gut so. Und auch wenn es Regelungen gibt, die kaum nachvollziehbar sind (finde ich selber ja auch): unsere gebaute Umwelt geht alle an. Wer hier meint, er könne machen was er will, kann gerne sein Glück versuchen, sollte aber am Ende die Konsequenzen sportlich tragen und nicht jammern. Und für alle potentiellen Nachahmer: selbst wenn Ihr meint, es ginge alles ohne Architekten, es reicht wenn einer für 500 Euro den Bauantrag macht... Hier seht Ihr, was Ihr für ein angemessenes Honorar bekommen hättet: einen Architekten, der es entweder nicht soweit hätte kommen lassen, oder zu allerallerallermindest einen, der mit seiner Rechtsschutzversicherung hinterher den Kopf für den Mist hinhält. Und wem sein Bau das nicht wert ist, der landet eben vielleicht irgendwann in der Zeitung, wie der gute Mann aus Lenglern. Jetzt dürft Ihr wieder über den arroganten Architekten-Besserwisser schimpfen.

Viele Grüße,

Johannes Langfermann
 
Thema: Gericht verurteilt Hausbesitzer zum Abriss

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