Fachwerk.de - Brandschutz Nachweis
Brandschutznachweis
Hallo Renate,
für den Brandschutz ist der vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr, oder der ortsansässigen Feuerwehr zuständig. Dh. ich würde mich direkt and die Feuerwehr Deiner Gemeinde wenden und die fragen.
Viel Glück, Andreas Hübner
Hallo Renate,
für den Brandschutz ist der vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr, oder der ortsansässigen Feuerwehr zuständig. Dh. ich würde mich direkt and die Feuerwehr Deiner Gemeinde wenden und die fragen.
Viel Glück, Andreas Hübner
Alles ist möglich und Alles wird gut ! ! !
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Andreas Hübner | 28.06.06
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Andreas Hübner | 28.06.06
Nachweis des baulichen Brandschutzes
Für die tragenden Bauteile ist i.d.R. bei gewerblicher Nutzung der Nachweis der Brandwiderstanddauer der tragenden Bauteile zu führen und vorzulegen. Evtl. ist auch ein Brandschutzkonzept erforderlich, falls Abweichungen von den Brandschutzanforderungen nötig sind (oft im Denkmal-/Altbaubereich).
Den Nachweis erbringen qualifizierte Architekten und Bauingenieure. Die Kosten hängen vom erforderlichen Umfang ab.
Für die tragenden Bauteile ist i.d.R. bei gewerblicher Nutzung der Nachweis der Brandwiderstanddauer der tragenden Bauteile zu führen und vorzulegen. Evtl. ist auch ein Brandschutzkonzept erforderlich, falls Abweichungen von den Brandschutzanforderungen nötig sind (oft im Denkmal-/Altbaubereich).
Den Nachweis erbringen qualifizierte Architekten und Bauingenieure. Die Kosten hängen vom erforderlichen Umfang ab.
... sinnvoll sanieren ...
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 28.06.06
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Ingenieurbüro Leyh | Dipl.-Ing. FH Thomas Leyh, M.A. | 28.06.06
Umnutzung
Dachog. Für ihr Vorhaben wird ein Bauantrag benötigt. Dieser muß mit allen Bauunterlagen beim BOA in Halberstadt eingereicht werden. Zusätzlich zum Bauantrag ist eine" zusätzliche Baubeschreibung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung gewerblicher Anlagen gemäß §5 Abs.3 BauVorlVO" einzureichen. Jetzt ist ersichtlich warum ein Bauantrag zu stellen ist, nämlich um diese zusätzliche Baubeschreibung zuordnen zu können. Weiterhin müssen Katasterauzüge zum Grundstück mit eingereicht werden. Es müssen die Abstandsflächen nachgewiesen werden, die Kfz-Stellplatzflächen,der erforderliche Brandschutz und daß nicht nur im Gebäude sondern vor allem zu den Nachbarn, Lageplan und Bestandszeichnungen. Auch müssen die Nachbarn mit beteiligt werden. So stehts im Gesetz und was nicht? Mfg ut de Oltmark
Dachog. Für ihr Vorhaben wird ein Bauantrag benötigt. Dieser muß mit allen Bauunterlagen beim BOA in Halberstadt eingereicht werden. Zusätzlich zum Bauantrag ist eine" zusätzliche Baubeschreibung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung gewerblicher Anlagen gemäß §5 Abs.3 BauVorlVO" einzureichen. Jetzt ist ersichtlich warum ein Bauantrag zu stellen ist, nämlich um diese zusätzliche Baubeschreibung zuordnen zu können. Weiterhin müssen Katasterauzüge zum Grundstück mit eingereicht werden. Es müssen die Abstandsflächen nachgewiesen werden, die Kfz-Stellplatzflächen,der erforderliche Brandschutz und daß nicht nur im Gebäude sondern vor allem zu den Nachbarn, Lageplan und Bestandszeichnungen. Auch müssen die Nachbarn mit beteiligt werden. So stehts im Gesetz und was nicht? Mfg ut de Oltmark
"Aus der Zusammenarbeit der Vielen wächst der Wissenstand" Aristoteles
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Siegfried Kurze | 28.06.06
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Siegfried Kurze | 28.06.06
Herzliches Beileid.
uiuiui
das ist ja happig, diese buerokratie in unserm lande der fruehaufsteher.
mein allerherzlichstes beileid.
da bin ich ja froh, dass die untere etage meiner frisch gekauften huette seit 120 jahren gewerberaum ist und ich keinen umnutzungsantrag brauche :-D
gruss und trost
paulchen
uiuiui
das ist ja happig, diese buerokratie in unserm lande der fruehaufsteher.
mein allerherzlichstes beileid.
da bin ich ja froh, dass die untere etage meiner frisch gekauften huette seit 120 jahren gewerberaum ist und ich keinen umnutzungsantrag brauche :-D
gruss und trost
paulchen
Ich sag was ist, auch wenns nicht gefaellt.
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Paulchen | 29.06.06
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Paulchen | 29.06.06