Fachwerk.de - Geruchsbelästigung?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Selle
Natürliches Bauen mit Naturbaustoffen,Leinölfarben,Kiefernteeröl,Luftkalk, Lehmbaustoffen in Sachsen
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Lehmbau,Naturbau & Naturbaustoffhandel Selle | Maurermeister T. Selle Sachsen | 08.02.07
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Lehmbau,Naturbau & Naturbaustoffhandel Selle | Maurermeister T. Selle Sachsen | 08.02.07
Die Alten erhalten!
Hallo Torsten,
Schornsteinfeger, Ordnungsamt, Amt für Emissionsschutz,
Polizei, einstweilige Verfügung .... Es gibt vielerlei Möglichkeiten sich gegen dertaige belästigungen zu wehren.
Sie müssen für sich halt entscheiden, welches das Richtige ist. Gefallen lassen bringt es nicht, also tun Sie etwas. Lassen Sie uns wissen, wie es weitergeht /ausgeht.
Gruß J. Simon
Hallo Torsten,
Schornsteinfeger, Ordnungsamt, Amt für Emissionsschutz,
Polizei, einstweilige Verfügung .... Es gibt vielerlei Möglichkeiten sich gegen dertaige belästigungen zu wehren.
Sie müssen für sich halt entscheiden, welches das Richtige ist. Gefallen lassen bringt es nicht, also tun Sie etwas. Lassen Sie uns wissen, wie es weitergeht /ausgeht.
Gruß J. Simon
Vielleicht zuerst Schornsteinfeger?
Der kann zumindest Auskunft geben, welche Behörde am ehesten für solche Dinge Interesse zeigt.
Mein Nachbar ist Kohlenhändler, und seine Verpackungsmülltonne ist meist leer... An dem beiße ich mir bisher die Zähne aus.
Grüße
Thomas
Der kann zumindest Auskunft geben, welche Behörde am ehesten für solche Dinge Interesse zeigt.
Mein Nachbar ist Kohlenhändler, und seine Verpackungsmülltonne ist meist leer... An dem beiße ich mir bisher die Zähne aus.
Grüße
Thomas
Müllverbrennung
Hallo !
Der Schornsteinfeger sollte der erste Ansprechpartner sein. Mir erzählte meiner, sie hätten mal jemandem nachgewiesen, das er ein Jahr lang benutze Babywindeln in seinem Kachelofen verfeuert hat. Ganz klar ein nicht zugelassener Brennstoff für diese Feuerstätte ;-)
War wohl auch als Wink mit dem Zaunpfahl gedacht, das ich meinen Holzvergaser nicht mit Müll füttern soll, auch wenn der den ohne Rauchentwicklung verbrennen würde.
Das ging über die Chemische Analyse der Verbrennungsrückstände und des Rußes. War wohl ein teurer Spaß, sämtliche Kosten trug der Verursacher, plus Bußgeld.
Karsten
Hallo !
Der Schornsteinfeger sollte der erste Ansprechpartner sein. Mir erzählte meiner, sie hätten mal jemandem nachgewiesen, das er ein Jahr lang benutze Babywindeln in seinem Kachelofen verfeuert hat. Ganz klar ein nicht zugelassener Brennstoff für diese Feuerstätte ;-)
War wohl auch als Wink mit dem Zaunpfahl gedacht, das ich meinen Holzvergaser nicht mit Müll füttern soll, auch wenn der den ohne Rauchentwicklung verbrennen würde.
Das ging über die Chemische Analyse der Verbrennungsrückstände und des Rußes. War wohl ein teurer Spaß, sämtliche Kosten trug der Verursacher, plus Bußgeld.
Karsten
Ist doch noch gut, muß man nur´n bisschen beiputzen.
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Karsten Becker | 09.02.07
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Karsten Becker | 09.02.07
Geruchsbelästugung
Hallo Torsten,
das mit der Geruchsbelästigung ist rechtlich ein schwer zu klärendes Problem. Grundlage ist der § 906 des BGB, in dem u.a. im Absatz 1 definiert ist, das der Eigentümer eines Grundstückes die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Rauch, Ruß usw. insoweit nicht verbieten kann, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt i.d.r. vor, wenn festgelegte Grenz- und Richtwerte nicht überschritten werden.
Bei wesentlichen Beeinträchtigungen muß der Eigentümer die Emissionen dulden, wenn sie ortsüblich sind oder deren Beseitigung den Verursachern wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Selbst bei Abweichung von der Ortsüblichkeit ist die Beeinträchtigung zu dulden, allerdings steht dem Eigentümer dann eine Entschädigung zu.
Es läuft also auf jeden Fall erst einmal auf die Feststellung der Wesentlickeit der Beeinträchtigung hinaus, also Daten sammeln, fotografieren. Ich empfehle Dir, die Sache erst einmal ohne Ordnungsamt o.ä. vor der zuständigen Schiedsstelle zu regeln. Nur wenn der Nachbar asich hier völlig stur zeigt, wäre das Amt und das Gericht die ultima ratio. Allerdings solltest Du bedenken, das ein Sieg vor Gericht zu einem Nachbarschaftskrieg führen kann, in dem Dein Nachbar alles versuchen wird Dir eins auszuwischen.
Viele Grüße
Georg Böttcher
Hallo Torsten,
das mit der Geruchsbelästigung ist rechtlich ein schwer zu klärendes Problem. Grundlage ist der § 906 des BGB, in dem u.a. im Absatz 1 definiert ist, das der Eigentümer eines Grundstückes die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Rauch, Ruß usw. insoweit nicht verbieten kann, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt i.d.r. vor, wenn festgelegte Grenz- und Richtwerte nicht überschritten werden.
Bei wesentlichen Beeinträchtigungen muß der Eigentümer die Emissionen dulden, wenn sie ortsüblich sind oder deren Beseitigung den Verursachern wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Selbst bei Abweichung von der Ortsüblichkeit ist die Beeinträchtigung zu dulden, allerdings steht dem Eigentümer dann eine Entschädigung zu.
Es läuft also auf jeden Fall erst einmal auf die Feststellung der Wesentlickeit der Beeinträchtigung hinaus, also Daten sammeln, fotografieren. Ich empfehle Dir, die Sache erst einmal ohne Ordnungsamt o.ä. vor der zuständigen Schiedsstelle zu regeln. Nur wenn der Nachbar asich hier völlig stur zeigt, wäre das Amt und das Gericht die ultima ratio. Allerdings solltest Du bedenken, das ein Sieg vor Gericht zu einem Nachbarschaftskrieg führen kann, in dem Dein Nachbar alles versuchen wird Dir eins auszuwischen.
Viele Grüße
Georg Böttcher
Immer vorher Gehirn einschalten
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 09.02.07
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 09.02.07
Was sagen die anderen Nachbarn?
Ich muss meinen Vorrednern zustimmen und noch eine kleine Anmerkung beisteuern. Was sagen die anderen Nachbarn dazu? Mal mit denen Reden ob die sich auch darüber ärgern? Wenn die nämlich doch zum Verbrennungssünder halten sollten kann man ganz schnell selbst der Buuh-Mann sein! Also wenn es geht auch wegen Zeugen und so die anderen Nachbarn mit einbinden.
Gruß Marko
Ich muss meinen Vorrednern zustimmen und noch eine kleine Anmerkung beisteuern. Was sagen die anderen Nachbarn dazu? Mal mit denen Reden ob die sich auch darüber ärgern? Wenn die nämlich doch zum Verbrennungssünder halten sollten kann man ganz schnell selbst der Buuh-Mann sein! Also wenn es geht auch wegen Zeugen und so die anderen Nachbarn mit einbinden.
Gruß Marko
...und immer an der Zukunft bauen!
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Marko Lindner | 09.02.07
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Marko Lindner | 09.02.07