Sanierung Fachwerkhaus nach EnEV

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clac

Guest
Liebe Leser,

hat irgendeiner Erfahrung mit der Sanierung eines Fachwerkhauses(ohne Denkmalschutz) nach EnEV. Habe einiges an Literatur gefunden doch irgendwie gibt es dabei verschiedene Ausgangspunkte. Würde nach EnEV 2009, Anlage 3 vorgehen. Habe aber gelesen, dass wenn man eine umweltfreundliche Heizungsanlage einbauen würde, die Möglichkeit der Freistellung von der EnEV besteht. Kann mit das vielleicht jemand näher erläutern???!!!
 
die ENEV greif in ihrem Fall nicht, Fachwerkhäuser sind ausgeklammert.

Grüsse Thomas
 
mmmh

Hey Thomas,

Die EnEv ist ein sehr langes Papier. Bitte nenn mir bitte die zutreffende Passage. Mein Kenntnisstand ist, das man sich bei Baudenkmalen und beim Nachweis einer Unwirtschaftlichkeit von der EnEV befreienlasen kann.
 
Heyho

Hallo,

Man kann sich einfach der Blödsinns-EnEV mittels Befreiung gem EnEV § 24 gem. EnEG § 5 (Wirtschaftlichkeitsgebot für Energieeinsparmaßnahmen) erwehren. Bei Fragen dazu würde ich Herrn Konrad Fischer kontaktieren. Der hat dazu einschlägige Erfahrungen gesammelt (den kann man googeln). Energetische Aufwertung von Fachwerk nach EnEV 2009 ist eine Henkersmalzeit für bestehende Bausubstanz. Also blos nicht auf Teufel komm raus Verdämmen, sonst kann man die eingesparten Kröten stets für mittelfristige Bauschadenbeseitigung oder Genesungsaufwendungen für die Hausbewohner bereithalten.
 
Nach ENEV dämmen ist gar nicht so dramatisch. Man muss auch auf die Schlagregenbelastung aufpassen.
 
was besagt die ENEV bei sichtfachwerk

der zulässige U-wert beträgt 0,84 W/(m²*K),wenn
-die Wand erneuert wird, oder
-eine Innendämmschicht eingebaut wird,
-der Aussenputz erneuert wird

diese Anforderungen gelten nur sehr schlagregengeschützte Wände, Schlagregenbeanspruchungsgruppe I nach DIN 4108-3, besonders geschützte Lage.

Wird die Wand von aussen bekleidet oder eine Vorsatzschale angebracht, gelten die die allgemeinen Anforderungen: mit einem U-Wert von 0,35 W/(m²*K)allerdings ist die wand dann keine Sichtfachwerkwand mehr.

Die Befreiung kann beantragt werden, wenn die Umsetzung der ENEV eine unbillige Härte bedeutet oder wenn sich die Massnahme nicht innerhalb der Nutzungsdauer armorisiert.
Die unbillige Härte muss begründet und schlüssig dargelegt werden. Eine befreiung muss explizit vom Bauherr beantragt werden.
 
... zur Frage ...

Hallo,

Nun ja! Ich möchte Herrn Fischer hier nicht seine mögliche baufachliche Kompetenzen absprechen (mag das letztendlich nicht einzuschätzen). Trotzdem rate ich im Zusammenhang mit diesem Namen zu einer gewissen Vorsicht, aber wenigstens zu gedämpfter Euphorie! … Aus seinem Mund spricht vieles Wahres, aber auch blinde Wut gegen alles was zur Eindämmung unseres wohlstandsgewohnten Verschwendertums in Punkto Energie taugen könnte. Auf seinen wohl ausgeprägt starken inneren Schmerz über zerstörte oder „nur“ verschandelte historische Bauten gründet er eine Religion des Kampfes gegen die Verschwörung der Bauindustrie und richtet sich dabei durchaus auch an Laien ohne dabei mit wissenschaftlich haltbaren Fakten aufzuwarten oder aber bauliche Problemstellungen im Zusammenhang mit heutigen Wohngewohnheiten zu bewerten. … Entweder man vergöttert Ihn, oder man legt seine Schriften zur Seite!

Nun aber zur eigentlichen Frage, auf die hier noch keiner wirklich geantwortet hat! … Die Auflagen der ENEV 2009 bestehen erst einmal grundlegend darin, daß Ihr Bauwerk gewisse geforderte Werte in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf sowie die auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts einzuhalten hat. Diese geforderten Werte richten sich nach einem für ihr Gebäude vergleichbares Referenzobjekt (Abs.3, §9). Halten Sie diese Werte ein, und das kann hier zum Beispiel auch durch eine Verrechnung mit aus nicht fossilen Energieträgern (Sonne, Biomasse, Kraft-Wärmekopplung etc.) erzeugter Wärme oder elektrischer Energie sein, brauchen Sie keine weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der in den jeweils relevanten Tabellen der ENEV aufgeführten Bauteil U-Werte zu ergreifen. Ein leicht umzusetzender Ansatz wäre z.B. die Verwendung von 100% Biogas für Ihre Gastherme.

Anhang 3 gilt als Richttabelle für einzuhaltende Werte bei Einzelmaßnahmen (bauliche Veränderungen), womit quasi eine schrittweise Annäherung an die Vergleichswerte eines Referenzobjekts erreicht werden sollen. Mehr nicht, aber auch nicht weniger! Wenn Sie bereits unterhalb des Referenzobjektes liegen brauch Sie die ENEV also nicht weiter interessieren. Oder aber sie denken weiter und sind sich Ihrer Verantwortung bewusst!



Ok! Soweit zum Hauptteil der Frage. … Hilfe zu Themen der Fachwerksanierung finden Sie hier sicher genug! Insbesondere wenn es Ihnen dabei auch um die Substanzerhaltung geht! In Punkto ENEV gibt es im Vergleich zu Normalbauten abweichende Grenzwerte, wie bereits von anderen angemerkt. Eine Befreiung von der ENEV gibt es nur für Denkmalgeschützte Substanz. Diese … wenn man mal genau ließt … aber auch nicht automatisch!

Hier liegt in meinen Augen der Eigentliche und Einzige Kritikpunkt in Bezug auf die Idee einer Energieeinsparverordnung wie wir sie heute haben – auch wenn das manche hier anders sehen mögen. Wenn Sie’s so nehmen wollen können Sie auf die Verordnung sch… !

Warum sage ich das! … Es gibt nämlich, mit Verlaub, keinen Vollzug durch die zuständigen Baubehörden, und somit eigentlich überheut keinen Grund sich darüber aufzuregen! … Vielleicht noch bei öffentlichen Bauten, aber soweit mir bewusst nicht im Privaten. … Lasse mich da aber gern eines Besseren belehren! ...

Mit Neufassung der ENEV, mit Ausgabe 2009 sieht deren Umsetzung nämlich so aus, daß Ihnen die von Ihnen beauftragten Handwerker bei Abnahme der Handwerksleistung praktisch eine Selbsterklärung übergeben müssten, daß die jeweiligen Vorgaben der ENEV durch Ihre Leistungen eingehalten werden. … Im Ernstfall reine Formsache also! … Kommunale Ämter sind nur für die Erteilung der Ausnahmen zuständig, und dafür werden sie nicht mal selber tätig. In Berlin sieht das so aus, daß es dann dort einen Amtsstempel auf eine von einem teuer zu bezahlenden Sachverständigen erarbeitete Begründung gibt. Mit großer Sicherheit könnten Sie sich das Geld für den Sachverständigen in meinem Bezirk sogar sparen. Den Stempel würden Sie trotzdem bekommen. … Wahrscheinlich auch ein Anhänger von Konrad Fischer!? Oder aber ich hatte damals wirklich nach der dritten Weiterleitung die Putzfrau am Apparat, als ich damals in meinem Kampf gegen das Denkmalamt um die Installation einer 3m² Solarthermieanlage nach einer genauen Erläuterung des ENEV-Ausnahmeverfahrens für Baudenkmäler suchte!?

Also Quintesenz! Entweder Du stehst dazu und machst es so gut wie es baulich & finanziell (in dieser Reihenfolge) geht. Oder aber Du lässt es und hoffst darauf, daß falls Du eines Tages mal dein Häuschen verkaufen musst, Du an einen der vermutlich 99.8% Käufer kommst, die nicht danach fragen ob das Haus den neuesten ENEV Stand entspricht und darüber den Preis drücken könnten. … Falls doch, könntest Du dann immer noch einfach auf den nächsten Interessenten ausweichen!
An dieser Stelle: … Sorry noch mal, für das Abweichen an Ende! Aber mich regt dieses egoistische Gejammer der ENEV-Kritiker wirklich auf!


Gruß,
Stephan
 
Ganz so einfach ist das nicht, es ist erstmal eine Verordnung.
So sinnig oder unsinnig sie auch sein mag.


Grüße aus Schönebeck
 
Genau!

... und Steuern zahlen sollten wir auch alle nach Verordnung! ... Aber in der Praxis kam man bisher notfalls mit einer Selbstanzeige noch immer ganz gut davon ...

Wie gesagt, und das war überhaupt nur am Rande! ... Es geht mir hier nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um die Beschreibung der Praxis und daß ENEV-Kritiker
mal weiterdenken sollten, als immer nur Leute verrückt zu machen.

An keiner Stelle der ENEV steht geschrieben mach dein Haus kaputt! Und es steht auch nirgends geschrieben Du mußt die Produkte von Knauf und Co benutzen! Eine Verordnung ersetzt das Denken nicht! ... Also ist es doch der flasche Ansatz! ... Oder!?

Gruß aus Berlin,
 
Naja

Den militanten Dämmgegnern stehen aber auch sehr viele Verordnungshöhrige gegenüber.
Die meisten rechnen ihre Honorare auch nach HOIA ab, wer beist schon in die Hand die einen füttert?
Wenn die mal immer so schön aufklären würden dann wäre ja alles gut.

Grüße aus Schönebeck
 
@ Oliver

Keine Frage! ... Bin ich ganz auf Deiner Seite! ...

Aber das Ändert nichts am Sinn der ENEV, sondern sagt nur viel über den Unsin der Priester!
Hier könnte man besser durch Aufklärung in Punkto Handhabung wirksam werden, als durch Verleumdung.


Gruß,
Stephan
 
Wenn ich…

König von Deutschland wäre, würde die EnEV wie Sie jetzt ist komplett aus dem Bestandsbau verschwinden.
Das hätte den Vorteil, das die dann nur noch für den Neubaubereich geltende Verordnung dünner und übersichtlicher werden würde, und eine diffizilere EnEV für den Bestandsbau her könnte.

Grüße aus Schönebeck
 
?

Verehrter Herr Struve,

"Die meisten rechnen ihre Honorare auch nach HOIA ab, wer beist schon in die Hand die einen füttert? – Was möchten Sie dem geneigten Leser hier mitteilen?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Nichts böses…

nur das eben auch viele Planer nach den Marktwirtschaftlichem Gesetzen...
(soviel Geld wie möglich bei so wenig Aufwand wie nötig zu verdienen) arbeiten.
Da ist so eine Verordnung wie ne Lizenz zum Geld drucken.
Freilich nicht alle Herr Kornmayer, aber viele, wie überall.
Ich bin ja auch so ein Verbrecher


Grüße aus Schönebeck
 
Energetische Sanierung

Wenn jemand diese Frage mit Sachverstand und uneingenommen klären kann, dann am ehesten vielleicht das Fraunhofer Institut, beispielsweise im Fachbuch "Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern" IRB Verlag unter www.irbbuch.de auf den Seiten 238 und folgende findest du Praxisbeispiele für Dämmlehm u.v.m. oder frag direkt bei uns an, dann wird das berechnet auf Grundlage der EnEV.

Zimmerei & Lehmbau Langer GmbH & Co. KG
Heino Langer
Alte Stollberger Straße 11
08297 Zwönitz

Mobil: 0173 9437686
Tel/Fax: 037296 93942-0 / -3
Web: www.zimmerei-langer.de
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Thema: Sanierung Fachwerkhaus nach EnEV

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