... zur Frage ...
Hallo,
Nun ja! Ich möchte Herrn Fischer hier nicht seine mögliche baufachliche Kompetenzen absprechen (mag das letztendlich nicht einzuschätzen). Trotzdem rate ich im Zusammenhang mit diesem Namen zu einer gewissen Vorsicht, aber wenigstens zu gedämpfter Euphorie! … Aus seinem Mund spricht vieles Wahres, aber auch blinde Wut gegen alles was zur Eindämmung unseres wohlstandsgewohnten Verschwendertums in Punkto Energie taugen könnte. Auf seinen wohl ausgeprägt starken inneren Schmerz über zerstörte oder „nur“ verschandelte historische Bauten gründet er eine Religion des Kampfes gegen die Verschwörung der Bauindustrie und richtet sich dabei durchaus auch an Laien ohne dabei mit wissenschaftlich haltbaren Fakten aufzuwarten oder aber bauliche Problemstellungen im Zusammenhang mit heutigen Wohngewohnheiten zu bewerten. … Entweder man vergöttert Ihn, oder man legt seine Schriften zur Seite!
Nun aber zur eigentlichen Frage, auf die hier noch keiner wirklich geantwortet hat! … Die Auflagen der ENEV 2009 bestehen erst einmal grundlegend darin, daß Ihr Bauwerk gewisse geforderte Werte in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf sowie die auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts einzuhalten hat. Diese geforderten Werte richten sich nach einem für ihr Gebäude vergleichbares Referenzobjekt (Abs.3, §9). Halten Sie diese Werte ein, und das kann hier zum Beispiel auch durch eine Verrechnung mit aus nicht fossilen Energieträgern (Sonne, Biomasse, Kraft-Wärmekopplung etc.) erzeugter Wärme oder elektrischer Energie sein, brauchen Sie keine weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der in den jeweils relevanten Tabellen der ENEV aufgeführten Bauteil U-Werte zu ergreifen. Ein leicht umzusetzender Ansatz wäre z.B. die Verwendung von 100% Biogas für Ihre Gastherme.
Anhang 3 gilt als Richttabelle für einzuhaltende Werte bei Einzelmaßnahmen (bauliche Veränderungen), womit quasi eine schrittweise Annäherung an die Vergleichswerte eines Referenzobjekts erreicht werden sollen. Mehr nicht, aber auch nicht weniger! Wenn Sie bereits unterhalb des Referenzobjektes liegen brauch Sie die ENEV also nicht weiter interessieren. Oder aber sie denken weiter und sind sich Ihrer Verantwortung bewusst!
Ok! Soweit zum Hauptteil der Frage. … Hilfe zu Themen der Fachwerksanierung finden Sie hier sicher genug! Insbesondere wenn es Ihnen dabei auch um die Substanzerhaltung geht! In Punkto ENEV gibt es im Vergleich zu Normalbauten abweichende Grenzwerte, wie bereits von anderen angemerkt. Eine Befreiung von der ENEV gibt es nur für Denkmalgeschützte Substanz. Diese … wenn man mal genau ließt … aber auch nicht automatisch!
Hier liegt in meinen Augen der Eigentliche und Einzige Kritikpunkt in Bezug auf die Idee einer Energieeinsparverordnung wie wir sie heute haben – auch wenn das manche hier anders sehen mögen. Wenn Sie’s so nehmen wollen können Sie auf die Verordnung sch… !
Warum sage ich das! … Es gibt nämlich, mit Verlaub, keinen Vollzug durch die zuständigen Baubehörden, und somit eigentlich überheut keinen Grund sich darüber aufzuregen! … Vielleicht noch bei öffentlichen Bauten, aber soweit mir bewusst nicht im Privaten. … Lasse mich da aber gern eines Besseren belehren! ...
Mit Neufassung der ENEV, mit Ausgabe 2009 sieht deren Umsetzung nämlich so aus, daß Ihnen die von Ihnen beauftragten Handwerker bei Abnahme der Handwerksleistung praktisch eine Selbsterklärung übergeben müssten, daß die jeweiligen Vorgaben der ENEV durch Ihre Leistungen eingehalten werden. … Im Ernstfall reine Formsache also! … Kommunale Ämter sind nur für die Erteilung der Ausnahmen zuständig, und dafür werden sie nicht mal selber tätig. In Berlin sieht das so aus, daß es dann dort einen Amtsstempel auf eine von einem teuer zu bezahlenden Sachverständigen erarbeitete Begründung gibt. Mit großer Sicherheit könnten Sie sich das Geld für den Sachverständigen in meinem Bezirk sogar sparen. Den Stempel würden Sie trotzdem bekommen. … Wahrscheinlich auch ein Anhänger von Konrad Fischer!? Oder aber ich hatte damals wirklich nach der dritten Weiterleitung die Putzfrau am Apparat, als ich damals in meinem Kampf gegen das Denkmalamt um die Installation einer 3m² Solarthermieanlage nach einer genauen Erläuterung des ENEV-Ausnahmeverfahrens für Baudenkmäler suchte!?
Also Quintesenz! Entweder Du stehst dazu und machst es so gut wie es baulich & finanziell (in dieser Reihenfolge) geht. Oder aber Du lässt es und hoffst darauf, daß falls Du eines Tages mal dein Häuschen verkaufen musst, Du an einen der vermutlich 99.8% Käufer kommst, die nicht danach fragen ob das Haus den neuesten ENEV Stand entspricht und darüber den Preis drücken könnten. … Falls doch, könntest Du dann immer noch einfach auf den nächsten Interessenten ausweichen!
An dieser Stelle: … Sorry noch mal, für das Abweichen an Ende! Aber mich regt dieses egoistische Gejammer der ENEV-Kritiker wirklich auf!
Gruß,
Stephan