genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a - Schwarzbau

Diskutiere genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a - Schwarzbau im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, unser Reihenendhaus wurde durch den Bauträger als "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" erstellt. Laut dem Bebauungsplan für unser...
F

Fa. Oldsen

Guest
Hallo,

unser Reihenendhaus wurde durch den Bauträger als "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" erstellt.

Laut dem Bebauungsplan für unser Baugebiet ist die Rohgeschossplatte min. 10 bis max. 30cm über der nächsten Erschließungsstraßenmitte einzubauen.

Unsere ist aber 4cm unter dieser Erschließungsstraßenmitte. Damit wurde gegen den Bebauungsplan verstossen.

Unsere Frage:
Ist damit auch diese "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" hinfällig, muß jetzt eine Sonderbaugenehmigung gestellt werden und handelt es sich bei um unserem Haus z.Z. um ein "Schwarzbau"?

Weitere viele Probleme um unser Haus / BT auf

www.pfuscher-am-bau.de

Grüsse

Fam. Oldsen
 
Herzliches Mitgefühl

für dieses Debakel. Ich bin dem Link gefolgt und nun erschüttert.

Ich kann Ihnen nur wünschen, daß Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, bevor die Firma von der Bildfläche verschwindet.

Grüße

Thomas
 
Auch

ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen.

Einfach unglaublich!

Ich glaub hier ist eine juristische Hilfe notwendig.
 
Mein Mitgefühl hast du auch!

Welcher Handwerker macht denn einen solchen Pfusch! Man müsste es den Leuten auf die Stirn tätovieren, dann erkennt man sie und kann sie von der Baustelle jagen! Und bei den dazugehörigen Firmen müsste es eine Art Bewertungssystem im Internet geben. Damit man die schwarzen Schafe erkennen kann und sie nicht beauftragt! (kann Hartmut vielleicht mal darüber nachdenken ob sowas rein juristisch zulässig ist?)

Gruß Marko
 
Danke für euer Mitgefühl - Frage weiterhin

erst einmal Hallo,

die Frage ist immer noch aktuell:

Ist damit auch diese "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" hinfällig, muß jetzt eine Sonderbaugenehmigung gestellt werden und handelt es sich bei um unserem Haus z.Z. um ein "Schwarzbau"?

Heute aktuell:
Unser Bauträger hat in der Berufungsinstanz vor dem OLG Celle seine 2. Packung erhalten. Dieser wollte uns ja verbieten, das wir von unserer Seite
www.Pfuscher-am-Bau.de auf seine Internetseite verlinken.

Grüsse

Fam. Oldsen
 
Thema: genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a - Schwarzbau

Ähnliche Themen

I
Antworten
2
Aufrufe
460
Jürgen Kube
J
J
Antworten
2
Aufrufe
569
Jürgen Kube
J
S
Antworten
5
Aufrufe
360
Altes Haus was Nun?
A

Neueste Themen

Zurück
Oben