Abrechnung von Lehmbauarbeiten (Ausfachungen) nach VOB

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Katrin1

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Wie werden Ausfachungsarbeiten mit Lehmsteinen nach VOB aufgemessen bzw. abgerechnet. Wird das einzelne Gefach gemessen oder die angrenzenden/eingeschlossen Holzbalken mit übermessen?

Bei uns wurden nur einzelne Gefache/Teilbereiche neu ausgemauert. Wie wird es da gemacht.
 
Gibbet nich...

´ne VOB für Lehmarbeiten!
Also entweder Aufmaß nach VOB C Maurerarbeiten DIN 18330 und Fachwerk mit Holzbreiten bis 30 cm werden übermessen (Pkt 5.1.9), oder nochmal auf die Antworten der Praktiker warten. Ich habe in meinen Unterlagen (Lehmbaurichtlinien, alte Normen DDR und BRD) nichts dazu gefunden.
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Ketzerischer Nachtrag...

Wenn die VOB als zusätzliche Vertragsgrundlage mit vereinbart wurde und Sie sind ein von "Baufachkenntnis ungetrübter" Bauherr muß Ihnen der AN bei Auftragsvergabe die VOB mit übergeben...
Grüße
Martin Malangeri
 
Selbstzitat ;-)

Also entweder Aufmaß nach VOB C Maurerarbeiten DIN 18330 und Fachwerk mit Holzbreiten bis 30 cm werden übermessen (Pkt 5.1.9)...
 
Damit das Selbstzitat zum vollständigen Teilzitat wird:
"VOB Teil C
Mauerarbeiten - DIN 18330
5 Abrechnung
5.1.9 Rahmen, Riegel, Ständer, Deckenbalken, Vorlagen und Fachwerkteile aus Holz, Beton, oder Metall bis 30 cm Einzelbreite werden übermessen."

Nun verstanden?

Ich, als Fachplaner, erspare mir solche Ungereimtheiten ja immer gern im Vorfeld mit seitenlangen ZTV´s und Abrechnungshinweisen.

Grüße nach Leipzig

Bernd Kibies
 
Off Topic, @Bernd: Nee, is klar...

20 Seiten Vorbemerkungen - 1 Seite Textpositionen.
Der ganz normale Wahnsinn.
Ich reduziere immer schon wo ich kann, in diesen Bereichen.
Bei der einen Lehmbauausschreibung die ich verfasst habe, kam ich aber nicht umhin was aus den VOBs für Putz und Maurer zusammen zu stricken und doch wieder die 20 Seiten zu haben.
Grüße nach Köln
Martin
 
Wenn ich das richtig verstehe...

...muss ich auch bei den Einzelgefachen, beim Aufmaß die angrenzenden Holzbalken mit einbeziehen!?
 
VOB TeilC, DIN 18330

5.1.3
Bei Öffnungen und Nischen gelten deren Maße. Die Höhe bogenförmiger Öffnungen und Nischen ist um 1/3 der Stichhöhe zu verringern.

Dazwischen ergibt sich ein Graubereich der nicht richtig definiert ist.
Mein Vorschlag zu einer gütlichen Vereinbarung:
Bei Flächen die irgendwie aneinander hängen: 5.1.9
Bei separaten Flächen: 5.1.3
Grüße
Martin Malangeri
 
...

weshalb man solche Arbeiten ruhig mal nach Aufwand vergeben kann. Die Zeit mal überschlagen, die gebraucht wurde, dann läßt es sich leicht ausrechnen (vorher Materialkosten rausnehmen), ob ein vernünftiger Stundensatz rauskommt. Dort wird man sich dann auch einig. Es geht ja nicht drum, alles billig zu haben, sondern zum fairen Preis, oder??? Schöne Grüße Jürgen Maier
 
Vieles wurde bereits gesagt,...

...doch hier vielleicht noch etwas aus der gängigen Praxis.
Sollte es sich um komplette Wandbereiche handeln, so wird Balken übermessend aufgemessen und dem entsprechend abgerechnet.
Sollten es aber nach Ihren Angaben sich nur um Einzelgefache handeln, so wird die reine Öffnungsschließung bemessen.
Aus diesen beiden Situationen heraus folgend, ergibt sich nunmehr auch eine unterschiedliche Preisgrundlage.
Komplette Flächen sind m²-mäßig somit preiswerter, gegenüber sogenannten Kleinflächen, die einen höheren Preis haben (Mehraufwände, Flickerein, Logistik etc.).
Nun alles roger??

Handwerkliche Grüße

Udo Mühle
 
Thema: Abrechnung von Lehmbauarbeiten (Ausfachungen) nach VOB

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