Hochspannungsmast auf Grundstück

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Thomas H.

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Hallo liebe Foriker,

auf unserem Grundstück, wenige Meter von der Grundstücksgrenze steht ein Hochspannungsmast (20kV Beton-Eckmast), den wir quasi mit dem Grundstück erworben haben. Im Grundbuch gibt es dazu keine Eintragung über Rechte, Pachten etc.. Wahrscheinlich wurde der Mast zu DDR-Zeiten errichtet, das Einverständnis des damaligen Besitzers, einer Molkereigenossenschaft, vorausgesetzt.

Der Mast ist unseren Bebauungsplänen jetzt sehr im Wege. Weiß jemand, welche rechtlichen Dinge es zu berücksichtigen gibt, wenn man jetzt an den Betreiber herantritt? Gibt es hoheitliche Sonderrechte, Gewohnheitsrechte oder änhliches? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Mein Wunschvorstellung wäre das Entfernen des Mastes und die Verlegung von Erdkabel. Der Betreiber wird davon aber nicht so begeistert sein...

Von Hinweisen auf die niederfrequente Störstrahlung und eventuelle Gesundheitsrisiken bitte ich abzusehen! :)

Vielen Dank, Thomas
 
Hochspannungsmast

Guten Morgen,

da sind Sie also durch die Einheit Grundeigentümer geworden ?
Denn vorher gab es ja nur EdV und Sie waren Nutzer ohne Grund.
Dies ist aber eine reine Rechtsfrage, und die kann Ihnen verbindlich nur ein Rechtsanwalt beantworten, zweckmäßigerweise aus Ihrer Region.
Uns einfachen Architekten und Ingenieuren ist ein Rechtsrat nicht erlaubt. ("Rechtsberatungs-Mißbrauchsgesetz", stammt noch von den Nazis).
Grüße vom Niederrhein
 
Nachtrag

Hallo Herr Beckmann,

wir sind vor zwei Jahren durch eine Zwangsversteigerung an das Grundstück gekommen. Der Vorbesitzer hat das Grundstück nicht genutzt, daher hat er sich wohl auch nicht mit dem Mast beschäftigt. Die ca. 80 Jahre vor 1990 gehörte Haus und Grund besagter Molkereigenossenschaft.

Können Sie mir EdV und "Nutzer ohne Grund" erläutern, sofern das noch relevant ist.

Vielen Dank, Thomas
 
EdV = Eigentum des Volkes.
Nutzer ohne Grund: das Recht der DDR sah kein Privateigentum an Grund und Boden vor.

Grüße
Dietmar Beckmann
 
Gute Frage

ich habe auch noch so ein ähnliches Überbleibsel auf meinem Grundstück stehen. Aktuell stört es zwar nicht, aber ich habe mich auch schon mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage ich das Ding zu erdulden habe.
 
Hochspannungmast

Moin
Ich habe vor ca. 5 Jahren eine Straße gekauft. In der Erde sind alle nur erdenklichen Leitungen verlegt. ( Gas, Wasser, Kanal, Telefon usw.) In Verträgen haben sich die Betreiber der Leitungen zusichern lassen, das längs den Leitungen in zwei Meter breite nicht gebaut werden darf. Diesen Verträge findet man jedoch nicht im Grundbuchauszug bzw. Katasterauszug für dieses Grundstück.
Die Straße war vorher im Besitz der Gemeinde, wie alle öffentlichen Straßen. Der Einfachheit halber wurden diese Einträge nicht im Katasteramt gemacht, sondern in Form von Verträgen zwischen der Gemeinde und den Versorgern.
Gemeinden dürfen so was.
Rechtlich sind diese Verträge wie Baulasten zu sehen. Beim Kauf wurde ich im Kaufvertrag auf diese Verträge hingewiesen.
Gruß Jürgen
 
Nutzer ohne Grund

kann hier nicht ganz zutreffen.

Das Grundstück gehörte einer Genossenschaft. Normalerweise hat/hatte eine Genossenschaft kein eigenes Eigentum. Was sie besaß war Eigentum, der Genossenschaftsmitglieder, die es mehr oder weniger freiwillig der Genossenschaft zur Nutzung überlassen haben.

Vorstellbar wäre höchstens, dass die Genossenschaft das Land auf Basis der Mitgliedseinlagen gekauft hat und dadurch im Grundbuch steht.

Jeder DDR-Bürger, der darauf gedrungen hat, dass das Grundbuch sauber ist, war zumindest theoretisch auch Eigentümer und ist es heute auch wieder praktisch.

Alle anderen, denen es egal war, sind heute weder praktisch noch theoretisch Eigentümer, da der Eintrag im Grundbuch gilt. Daraus resultieren unter anderem viele der laufenden Gerichtsverfahren zu dem Thema.

Das Land hätte nur dem Staat gehört, wenn es ein volkseigenes oder Staatsgut war. Diese Länderen wurden nach der Wende durch die Treuhand verwaltet und verkauft.

Bei Genossenschaften wurden die Besitzer enteignet, das Land an neue Besitzer verteilt, welche wiederum etwas später überredet wurden, der Genossenschaft beizutreten. Das Land gehörte ihnen aber weiterhin.

Ansonsten bezweifle ich, dass Du den Mast wegbekommst, da Energieversorger nicht ganz machtlos sind und Privatleute auch heute zum Nutzen der Allgemeinheit einiges hinnehmen müssen.
 
@ Dietmar Beckmann

Über die Eigentumsverhältnisse in der DDR sollten Sie wohl besser nicht referieren - weil Sie davon offensichtlich nichts verstehen.

Selbstverständlich gab es Privateigentum an Grundstücken. Das galt zwar nicht als sonderlich zukunftsweisend, aber das ist ein anderes Thema.

Schuster, bleib bei Deinem Leisten!

Grüße

Thomas
 
Strommasten

Hi Thomas,
verlange doch einfach vom Netzbetreiber eine Konzessionsabgabe.

Viele Grüße aus Nordhessen.
 
Entschädigung für Leitungsrechte in der DDR

Für Leitungen, Kanäle, Rohre, Aufbauten etc für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Telekommunikation u.a. gilt in der ehemaligen DDR im Hinblick auf Entschädigung vorrangig das Grundbuchbereinigungsgesetz, teilweise in Verbindung mit der Sachenrechts-DurchführungsVO etc.

Gem. § 9 GBBerG ist für solche Anlagen auf der DDR eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit außergrundbuchlich entstanden und bei Erwerben bis Ende 2010 in der Regel auch außergrundbuchlich bestehen geblieben.

In seltenen Fällen ist die Forderung von Abbau und Verlegung möglich. In der Regel ist eine Entschädigung nach § 9 Abs. 3 GBBerG zu zahlen. In diesem Jahr begleitet durch die Geltendmachung dieser Entschädigungsforderung Schritt für Schritt das Informationsmaterial von www.JuraScout.de. Individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich sondern laut Gesetz den Anwälten vorbehalten. JuraScout bereitet das Thema aber so auf, dass es ohne juristische Vorkenntnisse nachvollziehbar ist und immer erkennbar bleibt, ob Sie Ihr Recht selbst verfolgen können oder ob Sie einen Anwalt brauchen, den Sie dann gut vorinformiert befragen können. Die Infomaterialien sind kostenlos.

Beste Grüße
Heidrun Schwartz
 
Thema: Hochspannungsmast auf Grundstück

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