Holzschutzgrund

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Marion

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Hallo Zusammen,

ich bin etwas in panik:
gestern wurden die freigelgten Holzbalken in der Küche mit Holzschutzgrund gestrichen, ich fand den Geruch schon sehr heftig und hab mir irgendwann, nachdem die Maler weg waren, die Dose angeguckt.
Holzschutzgrund NUR FÜR AUSSEN.
Dieses Mittel darf also nur draussen verwendet werden, darf nicht eingeatmet, nicht mit lebensmitteln in verbindung kommen, darf nicht bei statisch beanspruchten Hölzern verwendet werden. Es ist gesundheitsschädlich.

ich hab das Zeug jetzt im Haus an meinen statisch beanspruchten Balken, in der Küche-- ich bin fassungslos.
Versuche den Malerbetrieb zu erreichen, warte auf den Rückruf.
Sowas darf einfach einem Fachbetrieb doch nicht passieren..

Welche Möglichkeiten hat man das Rückgängig zu machen..
Wie müsste der Malerbetrieb jetzt handeln..
ich bitte um Ratschläge..

Grüße
Marion
 
Moin,

als erstes mal das TM lesen, gesundheitsschädlich sind alle Holzschutzmittel und besonders die für statisch wirksame Bauteile, das heisst also, das von deinem Maler angewandte Mittel bietet keinen ausreichenden Schutz --> entsprechendes Mittel aufbringen lassen. Du hast Dich überhaupt noch nicht mit der Materie befasst und solltest Dir im Klaren sein, dass man Holzschutzmittel nicht "saufen" sollte und auch einen entsprechenden Befähigunsnachweis haben muss um gem DIN den Holzschutz aufzubringen. Nun hast Du mal was gelesen und verfällst in Panik, die völlig überzogen ist. Der vorh. Anstrich wird ausgasen, die ZEiten erfährst du beim Hersteller, Lösemittel sollte man nie einatmen, diese GAsen aber zum Glück recht schnell aus.
 
Wenn die Dose in der Hand ist ...

dann doch einfach hier mal Roß und Reiter nennen.

Wie genau hieß denn der Holzschutzgrund? - Denke mal dann klärt sich das recht schnell.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 
Holzschutzgrund HT
Bindemittelbasis: Spezielle Alkydharze
Wirkstoffe: 0,7% Jodpropinyl-Butylcarbamat
Spez. Gewicht: 0,84 +/- 0,1
Eigenschaften: Dünnflüssig, dringt tief in das Holz ein. Nach Trocknung (24
Stunden) geruchlos, verfärbt Holz nicht, leichte Verarbeitung.

Jodpropinyl-Butylcarbamat ist ein Konservierungsmittel,
findet sich, in geringerer Menge, auch Gesichtscremes etc.

Würde mal Entwarnung geben.
Was soll mit dem Holz denn weiter geschehen,
warum wurde der Holzschutzgrund aufgebracht,
kommt da noch ein Farbauftrag?

Viele Grüße,
Philipp Kawalek
 
Nun ja,

Panik will ich nicht machen, aber für eine Entwarnung ist es wohl noch zu früh. Einen Maler, der im Innenbereich Mittel einsetzt, die "NUR FÜR AUSSEN" zugelassen sind, würde ich einmal ganz gepflegt zurechtstutzen. So etwas ist unverantwortlich, und unnötig. Erst recht, wenn sich, wie ich vermute herausstellen wird, dass bei der vorhandenen Situation die Gefährdungsklasse 0 gegeben ist.
Ich würde das in jedem Falle weiter verfolgen und erst mal nicht bezahlen.
http://www.baubiologie.de/site/zeitschrift/artikel/120/39.php
hier kann man noch ein wenig weiter lesen, mit Verweisen auf entsprechende Untersuchungen von Öko-Test. Die paar Euro für entsprechende Informationen würde ich einsetzen.
 
@ Phillip Kawalek,
Ich weiß nicht, warum dieser Holzschutzgrund aufgetragen wurde-
ich dachte die ganze Zeit der benutzt eine normale Lasur.
Die Farbe sah dann aber irgendwie sehr massiv aus (palisander), anders,
als ich es von Lasuren kenne(wahrscheinlich auch noch dick aufgetragen)
Was der Maler noch vorhatte, weiß ich nicht.

@Fred Heim

Danke für den Link.

Bringt es was die Balken abschleifen zu lassen ?

Viele Grüße
Marion
 
zusätzliche Betrachtung

Bleiben die Balken sichtbar oder werden diese noch überbaut bzw. verkleidet?
Sollte ein Verkleiden vorgesehen sein, so könnte man der Sache dahingehend noch unterstützend entgegenwirken, als dass man diese mit Lehmputz überarbeitet. Lehm hat die Eigenschaft Schadstoffe zu speichern und abzuschirmen.

Grüße Udo
 
Moin,

ich denke man sollte hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
 
Was hast Du denn...

...für einen Zeitrhythmus?
Kleiner Scherz am Rande.
Du hast natürlich Recht, aber man kann bereits kleine Vordenkeransätze geben. Wenn der Kunde sensibel reagiert, sollte man auch sensible Ratschläge parat haben.

Grüße Udo
 
Hallo Udo,

nein ,die sollen sichtbar bleiben, hab sie ja extra freilegen lassen ....

Und allgemein:
Die Gründe warum ich mich darüber auch so furchtbar aufrege:
ich habe die sarnierung wegen einer schimmligen Stelle / Wände feucht, begonnen- Schimmel ist natürlich auch ungesund- (fand besagter Malerbtrieb auch, der jetzt dieses Mittel fürs Holz einsetzte :( ).
Dann habe ich hier meine Stubentiger, um die ich mir sorgen mache, die sind nicht mehr die jüngsten..

Es ist einfach scheiße(entschuldigung) , wenn man versucht alles richtig zu machen und dann etwas passiert, was nicht
passieren dürfte..
Ich hätte jetzt gerne eine Kanone..

Viele Grüße
Marion
 
Schellack...

...maskiert Schadstoffe.

1-2 Anstriche, auch in die Risse, sollten das Problem lösen. Den Maler würde ich mir trotzdem zur Brust nehmen.

Hat der Maler überhaupt eine hinreichende Qualifikation für die Beseitigung des Schimmels? Was hat er denn da draufgepinselt?

Grüße

Thomas
 
selbstverständlich darf der maler fugizide-algezide mittel speziell im innenbereich nicht einsetzen,wenn es explizid für den aussenbereich ausgewiesen ist!!!

aber da es nun mal schon so ist,stellt sich die frage,welche masse behandelt worden ist..auch ein mehrfaches beschichtungssystem hindert ein ausdiffundieren nicht,es kann es höchstens verzögern..ich habe aber nicht gelesen,dass diese balken mit schimmelpilz befallen waren,sondern die feuchte wand..mit abschleifen wird sich ein schichtabtrag nur mühseligst und enormen aufwand an kraft und zeit erreichen lassen. da müsste schon eine holzschicht bis zur eindringtiefe abgebaut werden..für schimmelpilzbeseitigung jedoch braucht der maler ebenso keine besondere qualifikation ,wie die kuh sie nicht zum milchgeben braucht.......besinnlichen 1.advent aus waldsassen
 
Hallo,

nichts draufgepinselt, alles neu machen lassen- ist auch alles O.K., der Schimmel hat nichts mit den Balken zu tun.

Tja, es hört sich für mich so an, als hätte ich keine Chance diesen Mist wieder loszuwerden..
Das ist zwar im Moment nebensächlich, es sieht aber auch noch entsetzlich aus, wie eine dicke glänzende Ölfarbe.. traurig.

So, danke allen für die Postings. Mal sehen, was am Montag passiert.

Viele Grüße
Marion
 
@ MARION,...wie lautete eigentlich deine beauftragung an den maler?? gibt es dazu etwas schriftliches o. zeugen ??

es wäre schon von vorteil,wenn ein nachweis für die beauftragung anderer art erbracht werden könnte..siehe dazu §633 BGB...ich kann es ohne die näheren umstände zu kennen nur allgemein beurteilen......bezgl. gesundheitsgefährdung wäre es kein fehler, beim hersteller eine stellungnahme über bedenklichkeit, ob gesundheitliche schäden welcher art auch immer event.auftreten könnten anzufordern.......grüsse aus waldsassen
 
Kleine Hilfestellung

BGB § 633 Sach- und Rechtsmangel
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1.wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2.für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann.
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.
(3) Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
 
Guten Morgen,

Es gibt leider keinen schriftlichen Auftrag- ich arbeite mit dem Maler nicht das erste Mal und hatte vertrauen.
In diesem Fall wurde jeder Schritt einzeln abgesprochen (wie sonst auch), egal obs der Neu-Aufbau der Wände, die Wahl der zukünftigen Tapeten war u.s.w. Wir hatten über die Behandlung der Balken noch nicht gesprochen, nicht über die Farbe - garnichts. Irgendwann stand ich vor dem Raum und sehe den Angestellten die Balken streichen, wusste aber nicht mit was.
ich frage, was es für ein Anstrich sei, er sagte das sei der Voranstrich- oder sowas. Das hier auch noch eine NICHT abgesprochene Farbe benutzt wurde, habe ich erst gesehen, als die Maler weg waren. Ich dachte die ganze Zeit es wäre farblos.
Es gab keinerlei Vereinbarungen.

**für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werks erwarten kann**

Dann trifft dies wohl zu...

Ich wered den Hersteller der Farben jetzt anschreiben.

Danke
Marion
 
aussenholzschutz ohne auftrag im wohnraum im willkürlichem farbton gestrichen

handeln ohne auftrag, mit unzulässigen werkstoffen ,--im unerwünschtem farbton im wohnraum ist einfach gesagt DUMMDREIST. ich würde auf rückbildung wie vor bestehen....bezahlung setzt beauftragung voraus.....ist nicht......schönen advent
 
Thema: Holzschutzgrund
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