Maklerkosten

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..und noch eine Frage.
Wir möchten neben diesem Haus evtl. ein Zweithaus anschaffen. Dann hatten wir über das Internet eines gesehen, und riefen auch am nächsten Tag dort an. Als wir auch nach mehreren Tagen nicht hörten, fuhren wir zum Makler hin, und dort konnte man sich an ein Telefon Gespräch mit uns nicht erinnern, obwohl dies zum zweiten male erfolgt ist. Auch wußte niemand obwohl es ein kleines Maklergeschäft ist nicht mal mehr unseren Namen. Dann erhielten wir einen veralteten Plan als Kopie per Post zugesendet, und die Kontaktdaten des Verkäufers. Am Tage der Besichtigung trafen wir den Verkäufer, der Makler blieb jedoch verschwunden. Also beredeten wir alles mit ihm und er Zeitget und das ganze Haus und sagte nur das dies der Makler öfters so macht. Wenn ich nun überlege das der Makler beim Kauf fast 5-6 Tds. Euros haben will, frage ich mich nun ob dies überhaupt in voller summe bezahlt werden muß, denn mehr als die Kopie und Adresse haben wir nicht erhalten. Meine Frau hatte über ihren Namen angefragt, was tun wenn ich das Haus nun kaufe? Müssen die Maklergebühren wirklich in voller höhe bezahlt werden?
 
Der Makler makelt......

stellt also lediglich den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer her, dann ist sein Job erledigt und die vereinbarte Provision beim Kauf fällig.

Dass wir sie so dringend brauchen, wie Krätze, Beulenpest oder Pickel am Dingens, steht auf einem anderen Blatt.

Den Trick mit den zwei Namen wird euch kein Richter durchgehen lassen, falls es zum Prozess käme.

Wenns für ne zweite Hütte reicht, leidet ihr ja dann auch nicht wirklich, oder?

;-) Boris
 
Maklercourtage

Da Sie den Makler nicht konkret mit der Haussuche beauftragt haben, steht dem auch kein Geld zu.
Soll er sich doch die Courtage von dem holen, der ihn beauftragt hat: Der Verkäufer.

Viele Grüße
 
So in der Richtung sehe ich das auch, ich meine wenn einer eine Dienstleistung anbietet, und sich dafür einsetzt, verstehe ich das ihm die Gebühren zustehen, aber in dem Fall wurde lediglich eine veraltete Flurkartenkopie zugesendet, und zu den Besichtigungsterminen ist der Makler auch nicht erschienen. Nicht das jemand etwas falsch versteht, und ich die Maklergebühr einsparen will, sehe ich es nicht ein, wenn eine nicht zufriedenstellende Dienstleitung mit 4000 Euros belohnt werden muss.
 
Obacht.

"Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht jedoch nur im Erfolgsfall." ("Maklervertrag", Wikipedia)

Im Zweifelsfall müsstet ihr nachweisen können, dass der Erstkontakt zur Besichtigung des Objekts ohne Makler stattgefunden hat.... hat der Besitzer parrallel selbst inseriert?

Viele Makler haben keine Ahnung aber einen guten Anwalt!!!

Ich habe mich aus ähnlichen Gründen mal etwas in die Thematik reingehängt, im BGB rumgelesen etc. - die Rechtslage is zunächst nicht doll und der Verkäufer sollte zumindest kooperativ sein....

Gruss, Boris
 
Provisionssicherheit bei Vertragsunterschreibung

Hallo Martin,

Sobald der Maklervertrag vom Verkäufer unterschrieben worden ist, wird eine Provision nach erfolgreicher Vermittlung für den Käufer immer fällig. Selbst dann, wenn das Büro den Käufer selbst nicht beworben hat.

Eine Ermäßigung oder Minderung der festen Provisionsbeträge durch z.B. mangelnde Anwesenheit des Maklers kann nicht gefordert werden. Die Provision wird für den erfolgreichen Verkauf des Objektes fällig und richtet sich nicht nach Arbeitseinsatzes des zuständigen Büros.

Wenn Sie aus Protest nicht damit einverstanden sind, müssen Sie vom Objekt lassen.


Herzlichst
A.Zima
 
Nicht ganz,es kommt ganz darauf an, wie der Eigentümer den Makler beauftragt hat, also auf die Vertragsart (einfacher, normaler oder qualifizierter Maklervertrag).
Bei letzterem wäre die Provision sogar fällig, wenn man den Makler nie zu Gesicht bekommen hat.
Aber: Der Interessent muss informiert werden, dass es sich um eine provisionspflichtige Leistung handelt. Der Makler jedoch trägt die Beweislast.

Trotzallem: Er hat Euch die Adresse gegeben und war somit an der Vermittlung beteiligt. Ein Vexierspiel mit Namen ist im Allgemeinen recht bald durchschaut.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Warum

aber hat es sich so eingeschliffen, dass immer der Erwerber die Provision zahlen muss? Geholfen wird ja auch dem Verkäufer, also läge zumindest eine Teilung im wünschenswerten Bereich.
Aber dies diskutiert sich allemal besser mit dem Verkäufer als mit dem Makler.
Gibt es nicht wenigsten regional andere Gebräuche?
 
@Mario

Einige Makler sind dazu übergegangen einem 999,-€ o.ä. pauschal abzuknöpfen - die sind auf jeden Fall weg - dafür kassieren sie keine weitere Provision beim Verkauf.

Bei unserem Haus haben beide gezahlt - die Verkäufer nochmal extra!!! (Haben wir im nachhinein erfahren)

Dass war aber nicht was du meintest, oder...;-)

Gruss, Boris
 
Thema: Maklerkosten
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