Hauskauf

Diskutiere Hauskauf im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir wollen ein Haus kaufen welches recht günstig angeboten wird. Es ist Jahrgang 36, dicke der Außenwände: Keller 38 cm, Erdgeschoss 30...
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Becks

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Hallo,

wir wollen ein Haus kaufen welches recht günstig angeboten wird. Es ist Jahrgang 36, dicke der Außenwände: Keller 38 cm, Erdgeschoss 30 cm, Dachgeschoss 30 cm
Alle Innenwände(außer Keller) sind nur 12 cm stark. Das Haus ist fast Quadratisch und hat in der Mitte einen vierzügigen Kamin und dann gibt es auf beiden Geschossen jeweils vier fast gleich grosse Räume. Angeblich ist das Haus ja massiv aber um die Fenster hört es sich recht hohl an. Ich habe leider nicht alle Wände abgeklopft, weil ich ja von einem Massivhaus ausgegangen bin. Jetzt kommt mir der Gedanke ob es sich vielleicht um einen Holzständerbau handelt. Es gab außerdem letztes Jahr einen Wasserschaden
im Keller und alle Wände und Fenster und Heizung wurden erneuert( angeblich 30.000 Euro). Der Eigentümer war bei den Besichtigungen nicht dabei und der Makler konnte keine Unterlagen vorlegen. Aufgrund der Lage gibt es eine hohe Nachfrage und jetzt sollen wir eine hohe Reservierungs-gebühr zahlen oder das Haus bekommt jemand anders.
an jemand anderen. Kann ich hier aufgrund der Wandstärken und des Grundrisses von einem Holzbau ausgehen????
Gibt es einen Bausachverständigen der morgen evtl. Zeit für eine Begehung hat?

Gruß C.B.
 
Hauskauf

Niemals drängen lassen, niemals unter Druck kaufen, vorher kundig machen, vor Kauf auf JEDEN Fall mit Archi oder Bausach.-verst. eine Vor-Ort-Begehung durchführen, mti seriösem Makler eigentlich machbar, keinesfalls eine Gebühr zahlen.
UG
 
Hauskauf

Die Wandstärken lassen eher auf Hohlschichtmauerwerk schließen.
Der Eigentümer bzw. der Makler sollte schon Bauunterlagen usw. vorweisen oder wenigstens qualifizierte Auskünfte geben können. Die sollten Sie sich schriftlich geben lassen, falls keine Dokumente wie Baugenehmigungen, Rechnungeen usw. vorliegen.
Das mit der Reservierungsgebühr können Sie vergessen.
Wenn Sie die Unterlagen haben, der Preis stimmt und das Haus passt, kaufen.
Passen Sie auf das sich der Verkäufer nicht von der Gewährleistung im Kaufvertrag freistellen lässt!

Viele Grüße
 
Es geht leider immer nur um diese verdammte Reservierungsgebühr. Selbst wenn ich jetzt mit einem Bausachverständigen dort kurzfristig rein kann werden wahrscheinliche keine Unterlagen über den Wasserschaden im Keller und der vorgenommenen Sanierung vorhanden sein.
Im Gegensatz zu den anderen Ruinen die wir bis jetzt besichtigt haben macht das Haus eigentlich einen guten Eindruck, aber der neu verputzte Keller i.V.m. einem Riss in der Außenwand und den dünnen Innenwänden stimmen mich nachdenklich. Ich bin mir leider ziemlich sicher, dass das
Haus bis zum Ende nächster Woche an jemanden anderen geht.

Schade
 
Hauskauf

Machen sie sich doch keine Gedanken wegen dieser bescheuerten Reservierung, vergessen Sie das.
Das sind billige Verkäufertricks, Prinzip der künstlichen Verknappung. Machen sie mal bei einer Kaffeefahrt mit da merken sie wie so was geht oder Sie kaufen sich das Buch "Wie man Freunde gewinnt" von Dale Carnegie.
Entweder Sie kaufen das Ding oder nicht. Wenn Ihnen der Käufer keine vernünftigen Informationen geben will, dann kaufen sie eben nicht oder bieten ihm statt der Auskünfte einen saftigen Risikoabschlag vom Kaufpreis an.
Sonst können Sie auch in die Spielbank fahren wenn Sie gerne Ihr Geld in riskante Geschäfte stecken wollen.

Viele Grüße

p.s. Ich maile Ihnen noch ein Dokument, da finden sie ein paar Grundsätze zum Umgang mit Maklern und Hausverkäufern
 
Hauskauf

Ich finde leider im Internet widersprüchliche Angaben bzgl. der Wandstärken. Können alle Innenwände die nur 12cm dick sind eine tragende Funktion haben? Wie gesagt sind alle vier Innenwände nur 12cm dick und in der Mitte ist der vierzugige Schornstein. Nach Reichsformatziegel müsste die Wand doch 12,5 cm haben und nicht tragend sein.

Gruß

CB
 
Völlig unseriös!

Der Makler wird Ihnen einen Knopp an's Knie quatschen, und hinterher war's ganz anders...

Verlangen Sie einen baldigen Termin mit Eigentümer und Bauakten.

Vielleicht können Sie über die Nachbarschaft die Adresse des Eigentümers bekommen? Verkäufer wollen verkaufen, und das möglichst hoch. So unseriöses Gemache wie die Geschichte mit der Reservierungsgebühr (die ja wohl in jedem Falle weg wäre) gibt aber kaum einer in Auftrag.

Grüße

Thomas
 
Hauskauf, die 2.....

Hallo Herr Becker, stöbern Sie doch erst mal ausgiebig hier im Forum und machen sich schlau.
Käufe unter solchem Druck gehen meistens schief.
Einerseits sollte der Erwerb "Liebe auf den ersten Blick" sein, andererseits ist eine gewisse Rationalitätät beim Kauf angebracht. In Brandenburg gibt es vielleicht nicht nur dieses eine Haus.
Frohes Schaffen.
 
Nicht hetzen lassen

Ich stimme den anderen zu, das ist völlig unseriös. Ein Hauskauf ist für die meisten die größte Investition ihres Lebens. Und da sollte man sich genug Zeit nehmen und auch ordentlich prüfen.

Bei solchem Geschäftsgebahren wäre die Frage, ob entweder was größeres am Haus ist (z.B. eine Folge des Wasserschadens) oder aber ob der Makler überhaupt einer ist.

Wenn der Makler auf seinen Forderungen besteht würde ich eher weitersuchen.

Viel Glück,
Tina
 
Der Makler ist sogar im Verband......!!!!

Wir werden das nicht riskieren und suchen inensiv weiter

Gruß aus der Hauptstadt

C.B.
 
tus nicht

Solche Gebaren werden von Maklerseite gerne als üblich dargestellt.

Tatsache ist, dass nicht der Makler das Haus verkauft, sondern der Verkäufer. Der einzge Vertrag, in dem der Kauf vereinbart wird ist der Kaufvertrag und keine Vereinbarung mit dem Makler. Nur wenn dieser Kaufvertrag zustande kommt, hat der Makler Anrecht auf seine Provision, sofern er vermittelt hat. Davor nicht, auch nicht teilweise.

Tatsache ist auch, dass der Makler einen Vertrag mit dem Verkäufer hat, in dem sinngemäß drinsteht, dass der Makler das Objekt potentiellen Interessenten anzubieten hat und dabei die (finanziellen) Interessen des Verkäufers zu wahren sind.

Was könnte nun passieren:

der Makler bekommt die Reservierungsgebühr und stellt seine Versuche ein, das Haus weiterhin zu verkaufen, obwohl es vielleicht Interessenten gibt, die mehr zahlen würden. Damit verstößt er gegen den bisher einzig geschlossenen Vertrag: nämlich mit dem Verkäufer, der sich nun einen anderen Makler suchen wird, oder eben selbst verkauft. Er hat ja schon andere Angebote.
Die Reservierung hätte nichts gebracht und nur Geld gekostet!

Der Makler bekommt ein Reservierungsgebühr und stellt mit Duldung des Verkäufers seine Versuche ein, das Haus weiterhin zu verkaufen.
Nun stellt der 'möchtegern Käufer' fest, dass er sich für eine Bruchbude entschieden hat und will nicht mehr kaufen.
Er muss auch nicht, er hat ja mit dem Verkäufer gar keine vertragliche Vereinbarung.
Die Reservierung hätte wieder nichts gebracht und auch nur Geld gekostet!

letzter Fall: es geht alles gut!
Dann hat der Makler den schwarzen Peter, denn Maklerhonorare sind erst beim Kauf, also nach der notariellen Beurkundung fällig.
Vorab gezahlte Gebühren jeglicher Art können die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Makler unwirksam machen.

Ein Makler der reihenweise Interessenten am Telefon hat, wird sich doch nicht auf so eine windige Sache einlassen. Er wird versuchen den höchstbietenden herbeizuschaffen und möglichst schnell eine Termin beim Notar machen.

Dreh den Spieß um:

Dränge auf einen sehr raschen Termin mit einem Gutachter, frage nach Unterlagen, die Du "für die Bank o.ä." brauchst, lass durchsickern, dass Du mit den Nachbarn gesprochen hast, mache Fotos. Wenn die Gegenseite das Haus wirklich an Dich verkaufen will, wird das alles kein Problem sein, wenn's ein Problem ist, lass unbedingt die Finger davon.

Gruß Götz.
 
Innenwände

Hallo C.B.
12 cm Innenwände können durchaus okay sein. Ich sehe da keinen Mangel, wenn es keine Bauschäden (Risse und Versetzungen) gibt.

Ansonsten dürfen Sie die vielen Tipps, Erfahrungen mit Maklern, allesamt als gutgemeinte Ratschläge nehmen. Wenn das Haus zu Ihnen kommen will, dann wird das auch. Wenn nicht, dann ist die Zeit noch nicht reif dafür - und sie finden ein anderes.

Gutes Gelingen wünscht
D.Fr.
 
Usus bei Maklern?

Aufgrund der Tatsache dass der Makler "unseres" Hauses es kürzlich als besondere Großzügigkeit herausstellte, dass er das Haus während der verkäuferseitigen Verzögerungen (Austragungen von alten Grundlasten wie Nießbrauchrechten etc.) weiterhin kostenfrei!!! für uns reserviert hält, habe ich mal ein bisschen gegoogelt:
Reservierungsgebühren scheinen leider tatsächlich nicht ganz unüblich zu sein; es wird zwar von Verrechnung der Reservierungsgebühr beim endgültigen Kauf gesprochen, jedoch versuchen offenbar viele Makler, sich hinterher um die Rückzahlung der kompletten Reservierungsgebühr zu drücken, zumindest entstand beim Lesen einiger Fälle der Eindruck. Wie es mit der Verrechnung ist, wenn der Kauf später doch nicht zustande kommt? Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang?
Nee, also doch lieber die Finger davon lassen, es gibt noch andere Häuser bzw. Makler.
 
Der Makler...

...kann ein Haus gar nicht wirksam reservieren, weil er das Haus ja auch nicht in seinem Eigentum hat. Der Verkäufer könnte das allenfalls. Da sich wohl kaum ein Verkäufer die Möglichkeit aus der Hand nehmen lässt, sein Haus auch am Makler vorbei an selbstgewonnene Interessenten zu verkaufen, ist eine Reservierung durch den Makler nichts wert. Viele Verkäufer arbeiten auch mit mehreren Maklern gleichzeitig...

Eine Reservierungsgebühr kann eine gewisse Ernsthaftigkeit des Interessenten belegen. Ihre Zahlung wäre aber an eng zu fassende Vorbedingungen zu knüpfen, die wohl kaum ein Makler absegnen wird: Einzahlung der Gebühr auf ein Notaranderkonto im Zuge einer notariellen Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer UND bedingungslose und vollständige Verrechnung mit dem Kaufpreis bzw. bedingungslose und vollständige Rückzahlung im Falle, daß der Vertrag nicht zustande kommt.

Grüße

Thomas
 
Die Reservierungsgebühr wird mit der Courtage verrechnet.
Der Makler verpflichtet sich nur das Haus während der Reservierungszeit nicht weiter anzubieten und auch keine Verkaufsverhandlungen zu führen. Das nennt sich dann erfolgsunabhängige Reservierungsgebühr. Der Eigentümer kann das Haus aber trotzdem an jemand anderen verkaufen und wenn es z.B. bei der Finanzierung oder z.B. vor dem Kaufvertrag ein größerer Schaden festgestellt ist die Reservierungs- gebühr weg. Auf die Gebühr würden wir uns ja evtl. noch einlassen aber meine Fragen werden nicht beantwortet bzw. können nur vom Eigentümer beantwortet werden wie z.B. der Schadensumfang beim Wasserschaden oder die verbindliche Übergabe. Ferner verstehe ich nicht, dass das Haus eigentlich auch gerade für diesen Makler viel zu billig ist und viele Sachen vor kurzem erst neu gemacht wurden wie z.B. der Gasbrennwertkessel.

Irgendwas ist jedenfalls nicht in Ordnung und ich habe keine Lust mich unter "Druck" setzten zu lassen.

Gruss

CB
 
Thema: Hauskauf

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