versteckte mängel

Diskutiere versteckte mängel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - moin moin, es gibt folgendes problem: vor 4 jahren hatten wir ein haus gekauft, altbau von 1922 und einen neubau als einliegerwohnung 1993 erbaut...
B

begosch

Guest
moin moin,
es gibt folgendes problem:
vor 4 jahren hatten wir ein haus gekauft, altbau von 1922 und einen neubau als einliegerwohnung 1993 erbaut. um die einliegerwohnung (eigendlich ein eigenständiges häuschen, geht es haupsächlich).
in dem anbau von 1993 ist der keller feucht. bei renovierungsarbeiten wurde folgedes festgestellt:
1. brauchwasser und regenwasser fließen zusammen. (in sh nicht gesetzeskonform)
2. mangelnde isolierung und drainage an den unterirdischen aussenwänden.
3. vergrabene, als isolierung verwendetete eternitplatten (asbest)

meine frage:
gibt es eine chance, das diese mängel als versteckte mängel anerkannt werden und die renovierungskosten (entsorgung der eternitplatten) vom vorbesitzer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen?

das der vorbesitzer davon gewußt hat, ist durch zeugen beweisbar!

gruß begosch
 
Was Sie fragen, ist eine juristische Frage, die nur ein Jurist sachgerecht

beantworten kann. Als Architekt und Sachverständiger in zwei auf verdeckte Mängel zielenden Beweissicherungsverfahren (Dessau/Berlin) kann ich Ihnen aber mitteilen:

Es ist ein langwieriges Ding, und man muß als Anspruchsteller ordentlich Vorkasse löhnen. Wie es nausgeht, ist immer wieder fraglich, wie Ihr und der gegnerische RA taugt und wie sich Zeugen dann vor Gericht äußern, auch.

Wenn Sie Spaß dran haben, riskant zu spekulieren, eine Sache notfalls bis zum (bitteren?) Ende durch alle Instanzen durchzupeitschen und Ihre überflüssige Zeit in sowas reinzustecken, ist es eine andere Sache, als wenn Sie ihre Energie und Ihr Geld mit sonstigen Dingen verbrauchen.

Rein menschlich gesehen würde ich für mich sagen, es gibt bessere Baustellen im Leben. Aber das ist keine Empfehlung, sondern eine Meinung.
 
das

ist auch meine meinung. ob sie einem zeugen vertrauen können, wissen sie nach dem prozess. sie werden durch ein zwei instanzen gehen und am ende ist ihr gegner in privater insolvenz (sofern es sich um einen privatverkauf gehandelt hat). dann ham sie u.u. zwar einen schönen vollstreckbaren titel, der aber höchstens das papier wert ist, auf dem er ausgefertigt wurde. also schätzen sie gut ein, wie liquide sie und ihr gegner sind.
 
Auch wenn der Verkäufer gewusst

hat, dass der beschriebene Zustand vorhanden war, müssen Sie im Streitfall erst einmal beweisen, dass dem Verkäufer bewusst war, dass dieser Zustand einen Mangel darstellt und darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass der Verkäufer Ihnen diesen Mangel ARGLISTIG verschwiegen hat. Fragen Sie mal einen Juristen, wie schwierig es ist, diese Arglist nicht nur zu unterstellen, sondern sie auch nachzuweisen.
 
Thema: versteckte mängel

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