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poldi
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guten abend zusammen!
hier wurde schon oft über das thema "außenbereich" geschrieben...
ich hoffe, dass mir jemand zu meinem problem ein paar tips geben könnte?
ich habe ein haus im außenbereich erworben (Bj. vor 1900, jedoch nicht unter denkmalschutz).
nun habe ich bei der renovierung folgendes festgestellt: durch den boden dringt feuchtigkeit in den wohnraum und den mauersockeln, es ist kein fundament/bodenplatte vorhanden. mittlerweile bildet sich dort überall schimmel (an den stellen, wo bekannterweise die wande am kältesten sind). da es ein alten haus ist, sind die räume relativ tief (ca. 2,15 m, ich bin 1,94 m groß). es gibt keine "moderne" heizungsanlage, nur nachtspeicher, das haus ist nicht gedämmt. desweiteren kommt hinzu, dass es von der feuerwehr nur schlecht erreicht werden kann. eine anpassung an den heutigen wohnstandard würde viel zu viel geld kosten...und ehrlich gesagt hätte ich nicht mehr die kraft das haus weiter in schuss zu halten, nachdem ich 2 geschosse bereits halbwegs fertig renoviert habe und dann die aufgeführten mängel festgestellt habe.
nun aber zu meiner frage: sind die aufgeführten mängel mängel i.s.d. § 35, Abs. 4, Nr. 2 BauGB?
ich frage deshalb, weil ich dann gerne ein ersatzbau errichten würde mit der verpflichtung das alte haus abzureissen? dieses würde natürlich den aktuellen gesetzen und richtlinien entsprechen und mit moderner heizung usw. ausgestattet sein. zudem könnte durch eine standortabweisung von ca. 30 m die feuerwehr besser zum haus kommen.
hier wurde schon oft über das thema "außenbereich" geschrieben...
ich hoffe, dass mir jemand zu meinem problem ein paar tips geben könnte?
ich habe ein haus im außenbereich erworben (Bj. vor 1900, jedoch nicht unter denkmalschutz).
nun habe ich bei der renovierung folgendes festgestellt: durch den boden dringt feuchtigkeit in den wohnraum und den mauersockeln, es ist kein fundament/bodenplatte vorhanden. mittlerweile bildet sich dort überall schimmel (an den stellen, wo bekannterweise die wande am kältesten sind). da es ein alten haus ist, sind die räume relativ tief (ca. 2,15 m, ich bin 1,94 m groß). es gibt keine "moderne" heizungsanlage, nur nachtspeicher, das haus ist nicht gedämmt. desweiteren kommt hinzu, dass es von der feuerwehr nur schlecht erreicht werden kann. eine anpassung an den heutigen wohnstandard würde viel zu viel geld kosten...und ehrlich gesagt hätte ich nicht mehr die kraft das haus weiter in schuss zu halten, nachdem ich 2 geschosse bereits halbwegs fertig renoviert habe und dann die aufgeführten mängel festgestellt habe.
nun aber zu meiner frage: sind die aufgeführten mängel mängel i.s.d. § 35, Abs. 4, Nr. 2 BauGB?
ich frage deshalb, weil ich dann gerne ein ersatzbau errichten würde mit der verpflichtung das alte haus abzureissen? dieses würde natürlich den aktuellen gesetzen und richtlinien entsprechen und mit moderner heizung usw. ausgestattet sein. zudem könnte durch eine standortabweisung von ca. 30 m die feuerwehr besser zum haus kommen.