Fachwissen
Guten Tag, mal wieder hat Herr Schachenhofer etwas wichtiges gesagt. Er bestätigt damit auch meine schon oft im Forum vertretene Meinung daß bei Holzschäden oft nur der Fachmann vor Ort die richtige Lösung angebn kann. Ein paar Korrekturen (soll keine besserwisserei sein, aber als Sachverständiger möchte ich einiges richtigstellen):
-Borpräparate sind als Holzschutzmittel
zugelassen.
-Borpräparate sind keine Häutungshemmer, wirken aber wie unten gesagt verzögert.
-Die wichtigste Holzschutznorm ist DIN 68800, Teil 4 regelt die Bekämpfung, Teil 3 den vorbeugenden chemischen Schutz, Teil 2 den vorbeugenden konstruktiven Schutz, Teil 1 allgemeines und Teil 5 den Schutz von Holzwerkstoffen.
-Der "Holzwurm", wenn wir dafür den Gewöhnlichen Nagekäfer annehmen macht runde Löcher bis ca. 3 mm. Splintholzkäfermachen geringfügig kleinere Löcher. Beim Hausbock stimmt die angegbene Größe ungefähr, Hausbocklöcher sind immer oval.
-Tragende Bauteile dürfen nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln behandelt werden (und zwar vom Fachmann).
-Anstriche dienen dem Wetterschutz, sind aber keine Holzschutzmittel.
-Auch Häutungshemmer, z.B. Flufenoxuron sind als Holzschutzmittel anerkannt.
mfG. Ulrich Arnold