Lehmbau

Diskutiere Lehmbau im Forum Lehm- & Holzbau im Bereich - Hallo ich möchte im kommenden frühjahr bei meinen fachwerkhaus ein teil des fachwerkes mit neuen Lehsteinen 2DF ausmauern und innen gleich nochmal...
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Chris

Guest
Hallo ich möchte im kommenden frühjahr bei meinen fachwerkhaus ein teil des fachwerkes mit neuen Lehsteinen 2DF ausmauern und innen gleich nochmal eine lehmsteinwand vorsetzen mit den selben steinen und den zwischenraum fachwerk und Lehmsteinwand mit lehmmörtel ausfüllen. Somit hätte ich ca eine 25cm starke aussenwand wo ich denke die reicht zur wärmedämmung. Jetzt meine frage ist der wand aufbau so richtig wenn in dem Raum ein Bad entsteht? Und was muß ich tun damit ich auf den Lehm Fließen kann?Ich bedanke mich für eure antworten.

MFG Chris
 
Hallo Chris

dein Wandaufbau reicht als Wärmedämmung so auf keinen Fall.
Du solltest eine Schicht von mind. 6cm zischen den beiden Mauerwerksschalen einhalten und diese mit einem Leichtlehm nach möglichkeit mit der gleichen Rohdichte wie die Steine ausfüllen.
Mit den Fliesen würde ich wenn es vom Entwurf her geht von der Aussenwand wegbleiben. Wenn das nicht geht, kannst du z.B. eine Fermacell-Platte unter die Fliesen machen. Wichtig ist das in den Außenwenden keine Hohlräume entstehe. Wenn es sich um Fliesen am WC oder Handwaschbecken dreht, kannst du diese auch nachdem du den Lehm mit handelsüblichen Tiefengrund behandelt hast auf den Lehm kleben.

Guten Rutsch
HG
 
Vormauerung

Die von Ihnen genannte Variante einer Lehmschale/Vormauerung ist durchaus eine sinnvolle und fachwerkverträgliche Variante, da Lehm die Wärme ähnlich wie ein Kachelofen speichert, wenn die Schale einmal aufgewärmt ist. Der theoretische U-Wert ist zwar höher als mit anderen Dämmvarianten, die gefühlte Behaglichkeit mit dieser "Speichermasse" gleicht dies jedoch wieder aus. Zudem kann man sich, bei fachgerechter Ausführung sicher sein das es zu keinerlei Problemen mit Kondenswasser, Schlagregen usw. kommt. Zur Vormauerung sollten auf alle Fälle Steine mit einer max. Rohdichte von 700Kg/m³ verwendet werden.
In den zu Fliesenden Bereichen wird zuvor ein Kalkputz mittels Kaseingrundierung / Putzträger aufgebracht, auf dem dann problemlos gefliest werden kann. Bitte gerade im Bad Abstand halten von Gipskartonplatten, da diese einen potenziellen Schimmelherd darstellen.

Viele Grüße zum Jahresausklang
 
Der geplante Aufbau ist

auf keinen Fall ausreichend. Er erfüllt weder den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 noch die Forderungen der EnEV. Auch der Leichtlehm von Hans-Gerd Schemmick wird nicht ausreichen. Außerdem verstehe ich nicht ganz, wie der Leichtlehm die gleiche Rohdichte der gemauerten Lehmsteine einhalten kann. Es sei denn die Lehmsteine sind auch aus Leichtlehm. Die Konstruktion sollte genauer überprüft werden.
 
Bitte...

keine starren Normen auf ein Fachwerkhaus übertragen, Herr Heim. Dies verunsichert lediglich den Fragesteller. Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen das man als Besitzer eines Fachwerkhauses weder die Forderungen der EnEV noch einen Mindestwärmeschutz nach DIN einhalten muss. Vielmehr sollte man bestrebt sein ein historisches Gebäude möglichst substanzschonend und dauerhaft (!)zu erhalten und eine behagliche und gesunde Wohnatmosphäre zu schaffen. Denn sobald eine Gefährdung der Bausubstanz zu erwarten ist nutzt die beste Norm nichts mehr. Sicher kann man ein Fachwekhaus auf niedrigste U-Werte trimmen, Vertretbar jedoch nur mit einer Außendämmung bzw. Verschalung.Keinesfalls bei Sichtfachwerk. Da hört für mich die Welt bei einer moderaten Holzweichfaserinnendämmung auf, und selbst diese nur nach vorheriger Begutachtung des Objekts und des Standorts. Bei exponierten Gebäuden führt eine zu starke Innendämmung bei gleichzeitiger Fachwerksichtigkeit von außen unweigerlich zu Bauschäden!
Nächtliche Grüße
 
Keine Normen übertragen

OK, dann aus Erfahrungen lernen, auch wenns schmerzliche wahren. Lesen sie doch bitte im Forum den Bericht 80181 zum Thema Dammeigenschaften von Lehm.
Dann werden sie ihren Wandaufbau sicherlich noch einmal überdenken.
Gruß Jürgen
 
Nun ja Mathias Josef,

Die Aussage, dass sich der Besitzer eines Fachwerkhauses nicht an die Vorganben der EnEV halten muss, ist schlichtweg falsch und die Grenzwerte der DIN 4103 sind nun wirklich kein Problem. Man kann auch ein Fachwerkhaus problemlos nach der EnEV planen und sei es indem man sich befreien lässt. Die EnEV ist nun mal Gesetz und man sollte niemand suggerieren, dass er sich nicht daran halten muss. Außerdem halte ich es für falsch, wenn man von vorne herein in Richtung Befreiung läuft, ohne vorab genauer zu prüfen ob es eine gute andere Lösung zur Einhaltung der Grenzwerte gibt. Energiesparen sollte uns allen eigentlich ein wichtiges Anliegen sein.
 
@ Fred Heim

"Die Aussage, dass sich der Besitzer eines Fachwerkhauses nicht an die Vorganben der EnEV halten muss, ist schlichtweg falsch und die Grenzwerte der DIN 4103 sind nun wirklich kein Problem"
Sehe ich nicht so, sobald eine Befreiung möglich ist muss man sich nicht daran halten. Eine Befreiung ist für historische Fachwerkhäuser kein Problem, ein Haus welches 200 Jahre oder älter ist lässt sich in keine Norm pressen.

"Die EnEV ist nun mal Gesetz und man sollte niemand suggerieren, dass er sich nicht daran halten muss."

Man sollte aber auch niemandem Sugerieren dass er sich zwingend daran halten muss, Das Ende vom Lied ist dann nämlich oft eine Dämmorgie mit Glaswolle, Dampfsperre usw. und deren Schäden konnte ich leider schon allzuoft begutachten. Zumal sollte sich jeder Fachwerkhausbesitzer auch in der Verantwortung sehen sein Haus als Kulturgut zu erhalten und nicht mit "modernen Baustoffen zu verschandeln."

"Energiesparen sollte uns allen eigentlich ein wichtiges Anliegen sein."

Da stimme ich voll und ganz mit Ihnen überein, aber bitte nicht auf kosten der Bausubstanz und des Raumklimas. da gibt es bessere Möglichkeiten aktiven Umweltschutz/Klimaschutz zu betreiben. Stichwort regenererative Energien. aber das ist ein anderes Thema.

Viele Grüße und einen guten Rutsch
 
@ Mathias Josef

" ... sobald eine Befreiung möglich ist muss man sich nicht daran halten."
Das ist nicht richtig, erst wenn die Befreiung beantragt und genehmigt ist, braucht man sich nicht mehr an die Vorgaben zu halten. Denkmalschutz ist ein möglicher Grund für eine Abweichung von den Vorgaben aber eigentlich erst möglich, wenn das beantragt wird und ein Nachweis vorgelegt wird, der Begründet, warum die vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden können und wenn dann diesem Antrag auch stattgegeben wird.
" ... Man sollte aber auch niemandem suggerieren dass er sich zwingend daran halten muss."
Natürlich muss sich immer jeder an ein Gesetz halten, oder kennen sie jemanden, der bei Rot über die Ampel darf, wenn er kein Blaulicht auf dem Autodach hat. Wenn das Gesetz ihm die Möglichkeit gibt sich von bestimmten Vorgaben befreien zu lassen, so kann man mit einem solchen Antrag und der dann folgenden Bewilligung des Antrages auch ein Gesetz erfüllen. Aber nicht jeder wie er will.
" ... Das Ende vom Lied ist dann nämlich oft eine Dämmorgie mit Glaswolle, Dampfsperre usw. und deren Schäden konnte ich leider schon allzuoft begutachten."
Diesen Satz kann man im Forum immer wieder lesen und die Schäden habe ich auch schon zur genüge beobachtet. Sie sind aber nicht folge der EnEV, sondern schlechter Beratung und schlechter handwerklicher Ausführung. Jeder, der sich mit der Materie etwas näher auseinandersetzt, weiß, dass es auch anders geht.
" Energiesparen ... Da stimme ich voll und ganz mit Ihnen überein, aber bitte nicht auf Kosten der Bausubstanz und des Raumklimas. da gibt es bessere Möglichkeiten aktiven Umweltschutz/Klimaschutz zu betreiben. Stichwort regenererative Energien, aber das ist ein anderes Thema."
Da sind wir wieder fast einer Meinung, aber ein anderes Thema ist es nicht, denn erst ab der EnEV lassen sich mit einer guten Gebäudetechnik evtl. etwas magere Dämmmassnahmen ausgleichen. Dies war nach der Wärmeschutzverordnung noch nicht möglich und so kann ich nach EnEV heute doch einige Dämmmassnahmen spärlicher ausführen, als zu Zeiten der Wärmeschutzverordnung.

Ich schicke ebenfalls viele Grüße und wünsche einen guten Rutsch ins nächste Jahr.
 
Um zum Kern der Frage...

zurückzukehren, wünsche ich mir an dieser Stelle ganz konkrete Praxismöglichkeiten in denen bauphysikalische Grundlagen an erster Stelle stehen. Die Din 4108 und auch die EnEV nutzt mir nichts wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Die Fachwerkinnendämmung ist eben die Maßnahme wo die höchste Fehlerquote anzutreffen ist.
Rechnerisch lässt sich vieles nachweisen Die Kette reißt jedoch am schwächsten Glied.

Übliche fachwerkverträgliche Innendämmungen sind volgende:

1. Vorsatzschale aus Leichtlehm entweder als Vormauerung oder als Leichtlehmschüttung hinter verlorener Schalung. anschließender Lehmverputz.

Ergibt je nach Rahmenbedingungen einen U-wert von 0,7-0,8.

Vorteil: Hoher Schallschutz, viel Speichermasse, absolut substanzverträglich da anfallendes Kondensat und Schlagregen durch den Lehm aufgenommen wird und nach beiden Wandseiten austrocknen kann. Absolut behagliches und gesundes Raumklima , Wärme wird lange im Lehm gespeichert. Der lehm kann seine positiven Eigenschaften wie Regulierung der Luftfeuchtigkeit, Schadstoffaufnahme aus der Luft etc. voll ausspielen

Nachteil: Relativ dicker Aufbau, aufwendiger in der Herstellung(Höherer Zeitaufwand)

2. Holzweichfaser bzw. Schilfrohrdämmplatten, anschließender Lehmverputz.Dämmplattendicke von 5cm bis max 10 cm.
Ergibt je nach Rahmenbedingungen einen U-wert von 0,4-0,6.


Vorteil: Kostengünstige Variante, schnelleres direkteres aufheizen der Räume. höhere Dämmwirkung. Niedriger Schichtaufbau.

Nachteile: Nur anwendbar in wenig schlagregenbeanspruchten Außenwandbereichen. Eine Außenverkleidung ist, zumindest an der Wetterseite ratsam.
Bei unsachgemäßer Ausführung Gefahr von Staunässe im Holzbereich. Weniger Speichermasse, niedrigerer Schallschutz als bei og. Variante.

Im Idealfall bei beiden Varianten mit einer Wandheizung belegt.
Das Hauptproblem bei der Fachwerkinnendämmung ist meist nicht nur das rechnerisch anfallende Kondensat, der Schlagregenbeanspruchung ist hier höchste Aufmerksamkeit zu widmen.
Ich erhebe bei meiner Ausführung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bitte die Fachwelt unter uns meine Aufzählung zu vervollständigen. Insbesondere bitte jene Dämmmaßnahmen mit einem niedrigerem U-Wert als oben genannte. Dies ist meiner Meinung nach nur noch bei einer Außendämmung/Verkleidung möglich. Und da kommt meist der nächste Konflikt mit der Denkmalschutzbehörde...
 
@Mathias Josef

Diese Beschreibung gefällt mir.
unter Punkt 1 sollte man noch erwähnen, dass man die Statik im Auge behalten muss.
 
Thema: Lehmbau
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