Latten für Aufdopplung imprägnieren?

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Habe mal eine kurze Frage. Wir wollen anfangen das Dach mit Hanfdämmplatten zu dämmen und ich habe mich gefragt, ob die Latten (23 mm stark und 100 mm breit) für die Aufdopplung zwischen Dampfbremse und Sparren imprägniert sein müssen? Hab mal eine Zeichnung erstellt (schwarz= Dachsparren, rosa= die neuen Latten (Aufdopplung), grün= Dämmstoff). Hoffe man kann erkennen, wie ich es meine! Sparrenabstände sind zwischen 50 und 65 cm, Dämmstoffstärke 160 mm. Hab auch mal in der Forumssuche geschaut, zwar kein gleiches Problem gefunden aber anscheinend müssen/sollten die Latten nicht imprägniert werden. Wollte aber auf Nummer sicher gehen und lieber nochmal nachfragen, bevor ich was falsch mache ;-)
 
Imprägnierung von Latten

Hallo Herr Spatz,

die Latten müssen nicht imprägniert sein. Ihre Sparren sind gewiss auch nicht imprägniert. Ich nehme an die Dämmung ist hinterlüftet? Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Anschlusspunkte in den Pfetten- und Wandbereichen haben.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Müssen nicht "imprägniert" (= chemischer Holzschutz) werden ... ich gehe etwas weiter, ich sage dürfen nicht imprägniert werden und zwar aus folgenden Gründen:
- die DIN 68800 Holzschutz verlangt vom Planer, dass Konstruktionen die der Gefährdungsklasse 0 entsprechen bevorzugt werden. Die Gefährdungsklasse 0 bedarf keines chemischen Holzschutzes.
- die mir bekannten Imprägnierungen bzw. Holzschutzmittel haben keine Zulassung für die Nutzung im inneren von Gebäuden, und das aus gutem Grund. Ich kenne bereits ein Beispiel wo ein Zimmermann die gesamte Innenbeplankung wieder entfernen musste, weil er "imprägnierte" Hölzer eingesetzt hatte.
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Also, die Konstruktion so ausführen, dass sie die Gefährdungsklasse 0 erfüllt und auf chemischen Holzschutz verzichten.
 
Gleiche Richtung, doch anders...

Mal streng nach Regelwerk:
Nach DIN 68800 ist nur dann ein Holz zu imprägnieren wenn es sich um ein tragendes Bauteil handelt. Jetzt wissen wir natürlich nicht warum die Sparren ein Aufdoppelung erhalten:
Höhenausgleich - der Sparren würde auch so halten, ergo keine Imprägnierung.
Sparrenertüchtigung - Das Brett wird zum statischen Bauteil und muß imprägniert werden, da der Sparren vielleicht alleine nicht trägt.
Da die Bretter augenscheinlich vollumschlossen verkleidet werden, darf auch imprägniert werden. Bleiben die Bretter sichtbar und offen, darf nicht imprägniert werden.
Gesetzt der Fall das Brett gehört zu tragenden Konstruktion, ist statisch wichtig und bleibt zum Wohnraum offen bleibt faktisch nur die Ausführung in Gefährdungsklasse 0, das heisst Erhöhung der Widerstandsfähigkeit durch Einbau eines splintarmen Farbkernholzes (z. B. Kiefer, Lärche, Douglasie, Eiche). Fichte oder Tanne fallen damit aus, da sie keinen Farbkern haben.
Nebenkriegsschauplatz Dachlatten: Dachlatten, so sie wie der Name aussagt als Dachlatte verwendet werden, müssen imprägniert werden, aber nicht weil sie zu den tragenden Bauteilen nach DIN 68800 gehören, sondern weil die Dachdeckerrichtlinie das so vorschreibt (Unfallschutz).
Nebenkriegsschauplatz Imprägniermittel: Einerseits enthalten die handelsüblich vorbehandelt imprägnierten Konstruktionshölzer im Normalfall nur Wirkstoffe auf Salzbasis und die sind damit nicht flüchtig und wenig problematisch, andererseits sind die Tauchimprägnierung häufig mangelhaft ausgeführt und damit ist außer Farbstoff meist eh nur wenig des eigentlichen Wirkstoffes drin.
Trotz dieser Einschränkungen gilt es, ein möglichstes an Chemie zu vermeiden, zum einen der gesundheitlichen Gefahren wegen, zum anderen dem Umstand folgend, dass nur unbehandelte Hölzer in den Holzkreislauf zurück geführt werden können. Chemisch behandelte Hölzer sind letztendlich Sondermüll. Wenn nicht jetzt, dann spätestens in ein paar Jahren (siehe auch GHS „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ und die REACh-Verordnung)
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Hallo Martin,

da bliebe doch noch ein wenig zu zu schreiben, obwohl ich deinen letzten Abschnitt so auch unterschreiben könnte.
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Grundsätzlich steht in der DIN unter 3.1: „... Baulicher Holzschutz ist bei der Planung und Ausführung stets zu berücksichtigen,... Ausführungen ohne chemischen Holzschutz sollten gegenüber jenen bevorzugt werden, bei denen ein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich ist.“
Das bedeutet für mich, ich arbeite so gut wie immer in der Gefährdungsklasse 0. Auch von 3 Seiten einsehbare Hölzer gehören in diese Klassifizierung.
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Die Verwendung von splintfreier Kiefer Lärche oder Douglasie ist normaler Weise nicht erforderlich, sondern erst bei GK 2, z.B. bei der Schwelle eines Holzrahmenhauses.
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Nach den mir vorliegenden Informationen gehören die Dachlatten in die Gefährdungsklasse 0. Voraussetzung dafür ist natürlich die Verwendung von trockenem Holz der Klasse S10 gem. DIN 4074. Ich interpretiere den Abschnitt 3.1 der DIN dann wieder so, dass ich diese Holzqualität bringen muss und somit keinen chemischen Holzschutz einsetzen darf oder soll.

Grüße aus dem Rheinland
Fred
 
Bretter haben nur den Nutzen des Höhenausgleichs

Das ging aber jetzt schnell mit den Antworten.
Danke schonmal für die umfangreichen Infos!

Erstmal kurz zu dem Aufbau des Daches:
Direkt unter den Ziegeln ist eine Unterspannbahn eingebracht, die war schon verlegt. Ich bringe die Hanfdämmung direkt (ohne Abstand zur Unterspannbahn, wurde mir so vom Zimmermann gesagt) zwischen den Sparren an. Die Aufdopplung wird nur aufgrund der zu niedrigen Sparrentiefe gemacht also Höhenausgleich nicht aus statischen Gründen (Sparren ca. 13 cm, Dämmung wie gesagt 16 cm). Die Bretter der Aufdopplung sind nachher nicht mehr zu sehen (vollumschlossen). Über die Dämmung kommt dann die Dampfbremse, dann die Konterlattung und auf die Konterlattung kommen Lehmplatten, diese werden dann mit Lehmputz "veredelt".

Jetzt nochmal kurz zu den Brettern/Latten für die Aufdopplung. Eigentlich wollte ich "nur" sägeraue Latten aus dem Baumarkt holen, aber als ich das jetzt mit den ganzen Normen (S7, S10, S13 usw) gelesen habe, weiß ich jetzt nicht, ob diese sägerauen Latten aus dem Baumarkt überhaupt geeignet sind... oder Latten direkt beim Zimmermann besorgen?

Herr Konmayer: Was meinen sie mit besonderes Augenmerk auf die Anschlusspunkte in den Pfetten- und Wandbereiche? Worauf genau soll ich achten. Falls es wichtig ist: Die Pfetten sind nach Abschluss der Dämmung noch zur Hälfte offenliegend. Sie wurden/werden abgeschliffen und sollen am Ende geölt werden.
 
Theorie und Praxis...

So, jetzt kommen wir an den Punkt wo ich gerne noch ein paar Anmerkungen zu Sebastians Problem machen möchte, aber auch separat dazu die theoretische Regelwerksdiskussion mit Fred weiterführen möchte - die Weggabelung zwischen Theorie und Praxis.
@Sebastian: Es ist also nur ein Höhenausgleich. Dann ist keine Imprägnierung erforderlich und man muß sich auch nicht mutwillig Chemie ins Haus holen (Spirituosen und WC-Reiniger mal ausgenommen). S7, S10 und S13 beschreiben Sortierklassen nach DIN 4074. Sortierklassen umfassen Merkmale wie Anzahl/Größe von Ästen und Rissen u. ä., also Holzeigenschaften die statischen Einfluss haben. Die DIN 4074 tritt nur dann in Kraft, wenn die Bauteile statisch beansprucht werden, in Zusammenhang mit der DIN 1052.
Kurz und bündig, Sebastian: Das sind bei Ihnen keine tragenden Bauteile, ergo keine Chemie und kein S7 bis sowieso. Sie können machen was Sie wollen, auch in den Baumarkt gehen. (Punkt, Absatz)
@Fred:
Ich widerspreche Dir nur ungern, weil ich immer viel richtiges und gutes in Deinen Beiträgen finde, aber schau mal in die DIN 68800, Teil 3, Punkt 2.2 "Fehlende Notwendigkeit" unter 2.2.1 "im Bereich der Gefährdungsklasse 1": dort stehen zwei Bedingungen für die Überführung von GK 1 in GK 0. Einerseits Verwendung von Farbkernhölzern mit Splintholzanteil unter 10%, andererseits Verwendung von Holz in üblichem (!) Raumklima entweder allseitig, geschlossen gegen Insektenbefall abgedeckt oder offen, kontrollierbar angeordnet.
Der Sparren als solches ist ein verflixtes Bauteil. Der überwiegende Teil von ihm gehört in die Gefährdungsklasse 1, (hier beginnt die blanke regelgewerkte Theorie) bei sichtbaren Dachüberstand gehört der außen hervorschauende Teil in die GK2, ist er Wind und Wetter richtig ausgesetzt sogar in die GK3.
Blanke Theorie deshalb, weil der gehobelte, sichtbare Sparrenkopf bestimmt keine chemische Behandlung nach GK2 (Iv und P), geschweige denn nach GK3 (Iv, P und W = druckimprägniert) erfährt. In der Praxis sind also all diese Konstruktionsausführungen regelwidrig, aber völlig üblich.
Der Sparrenkopf kommt durch seine abtropffreudige Gefällelage im Normalfall noch gut weg, dem sichtbaren Pfettenkopf gehts dabei viel schlimmer: häufig in BSH ausgeführt und ohne Hirnholzschutz in exponierter Lage, kanns den schon mal ganz übel erwischen. Aber hast Du schon mal einen druckimprägnierten Pfettenkopf gesehen? Auch Horizontalabdeckungen des Pfettenkopfes, samt Hirnholzschutz werden von mir in meinen Breitengraden selten gesichtet und im Kalender rot markiert.
Genug der Theorie, ich muß ein wenig praktisch arbeiten, Schönes WE und Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Theorie und Praxis...

@Martin
ich kann mit deinem Widerspruch ganz gut leben, bewegen wir uns, wenn wir über den Sparren sprechen doch in einem Randbereich, der leider ohne Kommetar und Austausch nur schwer zu klären ist. Sind doch auch die DIN-Normen nicht immer so eindeutig, wie es meistens den Anschein hat, oder man erkennt die Zusammenhänge manchmal ziemlich schwer.
Die Geschichte mit dem Sparrenkopf ordne ich jedenfalls so ein, dass ich diesen nach Tab. 1 Gefährdungsklassen unter innen Gefährdungsklasse 1, Gefährdung durch Insekten (nicht Pilze: Holzausgleichsfeuchte, da eine Bewitterung nicht stattfinden kann 15% +- 3% --> GK 0) einordne. Nach 2.2.1.2. b kann ich den Sparrenkopf, da er von 3 Seiten einsehbar ist dann komplett in die GK 0 einsortieren. Das finde ich vom Ergebnis auch in den Ausführungen der "Entwicklungsgemeinschaft Holzbau in der deutschen Gesellschaft für Holzforschung" wieder.
Bei den Pfettenköpfen sieht es zugegebener Maßen etwas schwieriger aus. Diese versuche ich ganz zu vermeiden oder mindestens von der Stirnseite abzudecken.
Vielleicht kannst du das ja ein Stück weit nachvollziehen, denn es macht nun wirklich keinen Sinn, den Sparrenkopf anders einzuordnen, wie den Sparren insgesamt und die Änderungen der DIN können auch nicht den Sinn gehabt haben alles beim alten zu belssen, sondern es ging doch letztendlich schon darum den Einsatz von Holzschutzmitteln zu reduzieren, zumal man an der Wirksamkeit in vielen Fällen doch zweifeln kann.
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Dein kleines Lob an mich im ersten Satz möchte ich im gleichen Wortlaut doch gerne noch an dich zurückgeben. Mir geht es mit deinen Einträgen in aller Regel genauso.
 
Thema: Latten für Aufdopplung imprägnieren?
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