Abriß eines Denkmalgeschützten Gebäudes

Diskutiere Abriß eines Denkmalgeschützten Gebäudes im Forum Denkmalschutz im Bereich - Moin! Ich habe das Problem, dass ich mir gerne ein Objekt kaufen möchte, was allerdings totaler Schrott ist. Habe gerade einen Gutachter kommen...
T

Tom

Guest
Moin! Ich habe das Problem, dass ich mir gerne ein Objekt kaufen möchte, was allerdings totaler Schrott ist. Habe gerade einen Gutachter kommen lassen, und mit Ihm die Möglichkeiten der Sanierung durchgesprochen. Das Ergebnis fiel leider vernichtend aus. Hausschwammbefall im gesamten EG Fußboden und stellenweise auch in den Innenwänden. Reetdach und Teile des Dachstuhls abrißreif, Klinkerfassade durchfeuchtet, und bröselt schon überall auseinander.Und das sind jetzt nur einige Punkte. So weh es mir tut, aber ich würde das Haus lieber abreissen und stattdessen die Scheune erhalten. Was für Möglichkeiten gibt es, das Haus aus dem Denkmalschutz rauszubekommen, auch wenn ich mit dieser Frage wahrscheinlich erst einmal gelyncht werde????
 
Landesrecht

Guten Tag. Bitte teilen sie den Ort des Geschehens mit, da Denkmalrecht Landesrecht ist.
Mit freundlichen Grüßen
 
Denkmalschutz

Ein Abriß ist grundsätzlich nach § 7 Denkmalschutzgesetz für das Land Niedersachsen möglich, wenn ein Erhalt des Denkmals "wirtschaftlich unzumutbar" ist. Genaueres ist dazu in § 7 Abs. 3 geregelt. Danach liegt wirtschaftliche Unzumutbarkeit vor, wenn die Kosten von den Erträgen oder dem Gebrauchsvorteil nicht gedeckt werden. Es müsste also genauer untersucht werden, in welcher Höhe Erträge möglich sind oder was ein Eigengebrauch Wert ist. Öffentliche Zuschüsse und Steuervorteile sind zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden Kosten, die durch vorherige Verstöße gegen Denkmalrecht oder sonstiges öffentliches Recht entstehen. Auch das wäre genauer zu untersuchen.
Mit den entsprechenden Angaben kann ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden. Das sollte man schon vor den Kauf tun. Im Kaufvertrag sollte man zudem eine Regelung aufnehmen, was bei einem Scheitern des geplanten Abrisses zu geschehen hat, also insbesondere ein Rücktrittsrecht ist denkbar. Das ist allerdings Verhandlungssache. Viel Erfolg!
 
Erst mal..

ein Aufmass und ein Holzschutzgutachten durchfuehren lassen, in Verbindung mit einer schriftlichen Aussage eines Gutachters und Architekten zu den erwarteten Baukosten laesst sich bei verschiedenen Stellen einiges bewegen. Die Kosten dafuer lassen sich moeglicherweise beim Verkaufspreis unterbringen..., der Rest ist Politik oder Erstaunen, was man trotz Hausschwamm doch noch alles erhalten kann.
 
Aus der Pflicht entlassen.

Probiers doch mal so....
Schreib dem Denkmalamt, dass Du einen Ingenieur oder eine Baufirma gefunden hast, die ein Aufmaß erstellen möchte.
Da Dir das Betreten des Hauses aber nicht geheuer ist, Du jedoch in der Verantwortung bist, bittest Du das Denkmalamt um Übernahme dieser Verpflichtung bzw. Verantwortung.

Bei uns hat das geklappt. Unsere Ruine durfte dann mit einer Bestandsdoku (Fotos) abgerissen werden, da keiner die Verantwortung für einen Unfall übernehmen wollte.
 
Thema: Abriß eines Denkmalgeschützten Gebäudes

Ähnliche Themen

L
Antworten
2
Aufrufe
736
Lehmbauer Marc
L
M
Antworten
0
Aufrufe
516
Michaels
M
Zurück
Oben