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Nils K.
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Hallo,
kann mir jemand beantworten, ob Auflagen im Bereich Wärmedämmung, Heizungsanlage etc auf mich zu kommen?
Ich werde vorrausichtlich am Freitag den Kaufvertrag für mein kleines Fachwerkhäuschen unterschreiben (Baujahr 1870).
Im Haus wurde bisher lediglich mit Holz und Öl einzelöfen geheizt. Ich würde gerne weiterhin in Holz Einzelöfen heizen und mit Nachtspeicheröfen ein wenig zuheizen.
Können mir dabei irgendwelche Vorschriften den Weg versperren oder Auflagen gemacht werden?
Gruss
Nils
kann mir jemand beantworten, ob Auflagen im Bereich Wärmedämmung, Heizungsanlage etc auf mich zu kommen?
Ich werde vorrausichtlich am Freitag den Kaufvertrag für mein kleines Fachwerkhäuschen unterschreiben (Baujahr 1870).
Im Haus wurde bisher lediglich mit Holz und Öl einzelöfen geheizt. Ich würde gerne weiterhin in Holz Einzelöfen heizen und mit Nachtspeicheröfen ein wenig zuheizen.
Können mir dabei irgendwelche Vorschriften den Weg versperren oder Auflagen gemacht werden?
Gruss
Nils