Auflagen zur Heizungsanlage oder Wärmedämmung?

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Nils K.

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Hallo,

kann mir jemand beantworten, ob Auflagen im Bereich Wärmedämmung, Heizungsanlage etc auf mich zu kommen?

Ich werde vorrausichtlich am Freitag den Kaufvertrag für mein kleines Fachwerkhäuschen unterschreiben (Baujahr 1870).

Im Haus wurde bisher lediglich mit Holz und Öl einzelöfen geheizt. Ich würde gerne weiterhin in Holz Einzelöfen heizen und mit Nachtspeicheröfen ein wenig zuheizen.

Können mir dabei irgendwelche Vorschriften den Weg versperren oder Auflagen gemacht werden?

Gruss

Nils
 
keine Angst

mach Dir mal wg. Auflagen keine Sorgen, wenn Du einen Altbau mit Holz-Einzelöfen und el.Nachtspeicheröfen beheizen willst.Auflagen sind mir dazu nicht bekannt-der Kaminfeger muß halt den Kamin und den Ofenanschluß der Öfen begutachten) Die Frage der Wärmeart (Strahlungs-oder Konvektionsheizung)bestimmt maßgeblich Deinen Energieverbrauch. Dein Heizkonzept läuft überwiegend auf Konvektionswärme raus,weshalb Du sehr viel Holz +Strom zahlen wirst. Da wäre evtl. über eine sinnvolle Wärmedämmung mal nachzudenken.
Eine sehr einfache, preiswerte Heizmethode wäre eine Fußleistenheizung,die auch/gerade bei ungedämmten Außenwänden sehr effektiv arbeitet.
Wenn Du mal umfassenderes im Detail dazu wissen willst, wäre der Besuch eines Selbstbauer-Seminars anzuraten.
Schau mal rein bei www.texbis.de.
Die Seminare in Reinheim (18.Febr+18.März) stehen hier im Veranstaltungskalender von fachwerk.de
 
Energieeinsparverordnung könnte greifen

Wenn Sie größere (genehmigungspflichtige) Umbauten planen könnten Sie in "Konflikt" mit der ENEV kommen.
 
Danke

Danke für die Antworten.



Genehigungspflichtige umbauten werde ich vorerst nicht vornehmen.

Über mein Heizkonzept werde ich auf jeden Fall nochmal gründlich nachdenken.

<<<<<<<<<<wobei Holz mir bei meiner Wohnsituation noch mit am günstigsten erscheint. Ich habe die Möglichkeit mit Bekannten zusammen Holz für 7€ den m² zu schlagen.

Ausserdem werde ich vorerst nur das Erdgeschoss als Wohnung nutzen, im OG werden lediglich die Fenser erneuert.

Kann mir jemand sagen ob es nötig ist die ungenutze Etage im Witer mit zu heizen?

Gruss

Nils
 
was nicht bewohnt ist muß nicht beheizt werden-gut Lüften

Sinnvoll ist in jedem Falle eine gute elüftung der nicht bewohnten Etage. Da nach oben die meiste Wärme rausgeht,wäre über eine kostenneutrale Wärmedämmung z.B. mehrere Lagen alter Teppiche (gibts im Sperrmüll gratis)oder Viele,viele Pappkartons übereinander oder ein großes Holzlager im OG nachzudenken.
viel Erfolg wünscht
Klaus Schillberg
 
Thema: Auflagen zur Heizungsanlage oder Wärmedämmung?
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