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Ricarda Sadowski
Guest
Hallo Denkmalschützer,
Wir haben ein Ladenlokal in einem schönen denkmalgeschützten Haus angemietet und die ebenfalls geschützte alte Ladeneinrichtung (Drogerie) vom Vorbesitzer erworben. Nun geben wir unser Geschäft auf und es stellt sich die Frage was geschieht mit der Schrankwand. Die Hausbesitzerin geht davon aus das alles ihr gehört wegen des Denkmalschutzes. Die Denkmalbehörde möchte die Ladeneinrichtung vor Ort belassen, mit der Begründung kein bewegliches Denkmal, was bei einer nachträglich eingebauten Schrankwand (1930) nicht stimmt. Ausserdem ist auch alles als Einheit zu sehen in Frage zustellen, da das Haus aus dem Jahre 1897 stammt.
Die Frage welche Rechte haben wir als Eigentümer und wäre es möglich die Ladeneinrichtung woanders aufzubauen. Wir möchten sie auf jeden Fall erhalten und evtl auch an ein Museum übergeben.
Die Hausbesitzerin spielt mit dem Gedanken einfach eine Wand davor zu bauen um besser vermieten zu können.
Über Hilfe würden wir uns freuen.
Wir haben ein Ladenlokal in einem schönen denkmalgeschützten Haus angemietet und die ebenfalls geschützte alte Ladeneinrichtung (Drogerie) vom Vorbesitzer erworben. Nun geben wir unser Geschäft auf und es stellt sich die Frage was geschieht mit der Schrankwand. Die Hausbesitzerin geht davon aus das alles ihr gehört wegen des Denkmalschutzes. Die Denkmalbehörde möchte die Ladeneinrichtung vor Ort belassen, mit der Begründung kein bewegliches Denkmal, was bei einer nachträglich eingebauten Schrankwand (1930) nicht stimmt. Ausserdem ist auch alles als Einheit zu sehen in Frage zustellen, da das Haus aus dem Jahre 1897 stammt.
Die Frage welche Rechte haben wir als Eigentümer und wäre es möglich die Ladeneinrichtung woanders aufzubauen. Wir möchten sie auf jeden Fall erhalten und evtl auch an ein Museum übergeben.
Die Hausbesitzerin spielt mit dem Gedanken einfach eine Wand davor zu bauen um besser vermieten zu können.
Über Hilfe würden wir uns freuen.