Kulturdenkmal-Sanierung

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schwarz

Guest
Hallo,

wir spielen mit dem Gedanken eine Kulturdenkmal zu kaufen. Es handelt sich um einen ehemaligen Gutshof mit Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist als Kulturdenkmal eingetragen, für die Nebengebäude besteht glaube ich Ensembleschutz.
Das Wohngebäude steht seit 10 Jahren leer und ist in der Zwangsverwaltung, schwere Schäden sind nicht bekannt. Das Wohnhaus wurde innen ziemlich verbastelt, nur die Treppe, Fenster und ein paar Türen sind original, der Rest Neuzeitlich.
Mich würde jetzt interessieren, in wieweit Auflagen für den Innenausbau bestehen.
Kann ich die ganzen Neubauten Innen ohne Genehmigung des Denkmalamtes abreissen?
Kann ich Raumaufteilung verändern?
Alles was alt ist, möchten wir gerne aufarbeiten und erhalten, aber bei der Innengestaltung hätten wir gerne "freie" Hand.
Darf das Aussehen der Nebengebäude verändert werden, z.b. durch den Einbau eines Tores?

Danke für Eure Antworten.

gruss
 
Denkmalrechtliche Sanierung

Am besten erst einmal mit der unteren Denkmalschutzbehörde Kontakt aufnehmen. Oder direkt mit dem Denkmalamt des Landes Hessen sprechen.
Mit diesen Leuten können alle denkmalrechtlichen Fragen geklärt werden.
Viel Erfolg.
 
In den Blumen lauert die Schlange

Mit Kulturdenkmälern ist das so eine Sache, im Besonderen im Außenbereich.

Sie wollen das Gebäude kaufen, aber nur unter der Maßgabe, bei der Innengestaltung freie Hand zu haben. Das Denkmalamt verfolgt zunächst das Ziel möglichst viel zu erhalten / bzw. wenigstens zu dokumentieren / Untersuchen / etc. / bei den Umbauten/Ausgestaltungen mitzureden.
Ein Termin mit der Denkmalbehörde vor dem Erwerb ist auf alle Fälle hilfreich um grob auszuloten wohin die Reise führt - hierzu sollten Sie jemanden mit hinzuziehen der sich im Umgang mit der Behörde auskennt und weiß an welchen Fakten man nicht rütteln sollte.

Vor einem solchen Termin muss erarbeitet werden welche Änderungen / Ausgestaltungen / Umbauten vorgenommen werden sollten, denn sonst erhält man aufgrund vager Beschreibungen des Vorhabens nicht wirklich brauchbare Auskünfte. Diese Vorplanung kann man dem Denkmalamt vorab zur Verfügung stellen, dann wird das Gespräch ergiebiger.
Verbindlich sind diese Auskünfte zunächst dennoch nicht, da eine Verbindlichkeit erst mit der Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hergestellt wird. Hierzu werden Pläne, Maßnahmenbeschreibung, Raumbuch etc. benötigt.

Vor einem Termin ist aber noch folgender eher baurechtlicher Sachverhalt zu klären (und schriftlich bestätigen zu lassen): Besteht noch Nutzungsrecht oder ist dieses inzwischen erloschen? Müssen zur zukünftigen Nutzung Gebäude / Gebäudeteile umgenutzt werden? Hierzu muss die derzeitig genehmigte Nutzung festgestellt werden um dann ggf. umzunutzen.
Gelegentlich kommen hier Nutzungen zum Vorschein mit denen man nicht rechnete. Es sollte vor dem Erwerb klargestellt werden ob man ein Kinderheim, städtischen Bauhof oder ein einer Landwirtschaft angegliedertes Wohnhaus erwirbt und ob beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb zwingend geführt werden muss wenn man dort wohnen will (Stichwort: Entprivilegierung). Es ist sehr unglücklich, wenn die Freude über den Erwerb nur auf dem Mangel an Information gründet.

Der erste Weg führt also zur Bauaufsichtsbehörde und im Anschluss zur Unteren Denkmalbehörde die dann das Landesamt für Denkmalpflege möglicherweise zu Rate hinzu zieht. Die genehmigende Behörde ist genau genommen die Untere Denkmalbehörde nicht das Landesamt.

Suchen Sie sich eine sichere (auch rechtliche) Begleitung zu dieser Vorgehensweise und sichern Sie sich eine Kaufoption da das Ganze etwas Zeit in Anspruch nimmt - es wäre ärgerlich wenn Sie das Ganze klären und andere zugreifen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Danke für die ausführliche Antwort

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

gruss
 
Gutshof

Hallo,

da ich auch in Nordhessen wohne - du redest aber nicht von einem sehr großen und auffällig billigen Objekt in W. in der Nähe eines Sees, oder? Falls doch - Vorsicht.

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ich besitze ebenfalls ein Einzeldenkmal in Nordhessen, welches komplett saniert wurde. Wirklich erhaltenswerte Bausubstanz war bei mir allerdings nicht vorhanden. Ich habn an der Raumaufteilung nicht so viel verändert, aber ein paar Wände sind schon gefallen bzw. versetzt worden. Das war ohne Probleme möglich.

Ich hab gute Erfahrung damit gemacht, vor dem Kauf einen Termin mit dem Denkmalschutz zu machen. Wenn man klar macht, dass man das Haus erhalten will und sorgfältig vorgehen will, kann man mit denen wirklich reden. Und du siehst auch, ob das menschlich passt.

Gruß,
Tina
 
Nein

Hallo Tina,

nein, unser Objekt befindet sich in der Nähe von K in B:)
Preis ist günstig, das Wohnhaus muss halt komplett saniert werden.

gruss
Alex
 
Thema: Kulturdenkmal-Sanierung

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