Abschreibungen bzw. Förderungen für Kulturdenkmal

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H

hewwisch

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Hallo liebe Gemeinde.
Wer von euch hat Erfahrungen mit Förderungen für ein Kulturdenkmal bzw. Abschreibungen.
Wir sehen einen Investitionsbedarf von 100.000 Euro für ein Kulturdenkmal (Hofreite im Hessischen).
Hat jemand Erfahrungen?
Liebe Grüße
hewwisch
 
Meiner Erfahrung nach....

...hängt die Höhe der Förderung zum einen davon ab, wieviel Geld gerade im Landes- und Kommunalsäckel ist und auch davon um welche Maßnahmen es sich handelt.

Hessen hat z.B. einen eigenen Fördertopf für Fenstererneuerungen.

Ich habe damals ungefähr 10 % gefördert bekommen (Fenster), was leider nicht all zu viel ist. Eine Bekannte hat für Dachsanierung in diesem Jahr aber immerhin schon 20 % zugesagt bekommen.

Einfach mal bei der UDB und beim Landesamt für Denkmalpflege nachfragen.

Weitere Infos auch unter:
Landesamt für Denkmalpflege

Grüße
Martin
 
Abschreibungen

Danke für die Antwort.
Wie sieht es denn mit Abschriebungen aus?
 
Abschreibungen beim Kulturdenkmal:

m.E. können über einen Zeitraum von 10 Jahren sämtliche Sanierungs-Inverstitionsaufwendungen zu 100% abgeschrieben werden. Ihr Steuerberater kann Sie hierzu ausführlich beraten.
 
Abschreibung und Förderung

Herr Schillberg irrt.
Für selbst genutzte Immobilien können Sie über 10 Jahre pro Jahr 9% abschreiben. Summa summarum 90% der Kosten für den Erhalt bzw. die Sanierung der Immobilie. Früher gab es tatsächlich mal 100% soweit ich richtig informiert bin (damals in der guten alten Zeit ;-) ).
Wenn sie zusäzlich vom Denkmalamt noch bezuschußt werden, muss dies aus der Abschreibung herausgerechnet werden.
Die Untere Denkmalbehörde muss die Rechnungen über die Aufwendungen zum Erhalt der Immobilie übrigens für das Finanzamt bestätigen. Sie sollten also einen guten Kontakt aufbauen.

Zum Thema Förderungen:
Die Denkmalbehörde stuft ein, welche Sanierungsarbeiten einen denkmalpflegerischen Mehraufwand enthalten. Nur dieser Mehraufwand wird prozentual gefördert (z.T. bis zu 60%), und dann wird man Ihnen mit Hinweis auf die angespannte Haushaltlage des Landes auch nur einen Teil auszahlen.

Rein hypothetisch: aus 100T € ergeben sich 40T € denkmalpflegerisch bedingter Mehraufwand, davon sind 40% förderfähig (16T €) und der Haushalt des Landes lässt nur eine Auszahlung von 60% der förderfähigen Summe zu: 9600,- €.

Sie sollten lieber ohne Denkmalförderung kalkulieren und sich über eine evt. Auszahlung um so mehr freuen.

Denklmalförderung im privaten Bereich ist gut und sehr wichtig, man muss sich aber im Klaren darüber sein das nur ein Teil der angefallenen Kosten so refinanziert werden könnte.

Lassen Sie sich erst von der Unteren Denkmalbehörde beraten und ziehen Sie dann einen Steuerberater hinzu.

Gutes Gelingen und max. Förderung!
F. Otto
 
Thema: Abschreibungen bzw. Förderungen für Kulturdenkmal
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