Bei KFW Einzelmaßnahmenförderung Zwang zur Heizungsanpassung?

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Silvio2

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Hallo wertes Forum,

ich bewohne ein Fachwerkhaus (ohne Denkmalschutz), das vor einer umfangreichen Sanierung steht. Dafür möchte ich KFW Mittel über Einzelmaßnahmenförderung (430) nutzen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es die Förderung gibt, wenn die KFW Bedingungen für die zu fördernde Einzelmaßnahme erfüllt sind, also z.B. Schrägdach U-Wert von 0,14.

Nun hat mir ein Energieberater erzählt, dass dies nicht ausreichend ist. Es müsste zusätzlich der Energiebedarf des ganzen Hauses gerechnet werden, wenn die Energieeinsparung größer 25% wird. Des weiteren sagt er, dass meine geplante Dach- und Innendämmung mit Wandheizung wohl dazu führt, dass mein aktueller Gas-Niedertemperatur-Kessel so unwirtschaftlich wird, dass ich dass Heizsystem verändern muss (mind. Brennwerttechnik), um die Förderung zu erhalten.
Kann das sein? Die Heizung wollte ich jetzt noch nicht machen.

Viele Grüße
Bernd
 
Energiebrater

Hallo Bernd


Unabhängig davon, was ich von Energieberater halte, aber er hat wohl recht:
Die Förderwürdigkeit zu pauschalisieren reicht nicht, die Energiekennzahl, die überhaupt nix aussagt, muß gerechnet werden. Und da kann schön gerechnet werden, was der Rechner hergibt. Richtiger währe es, als Einsparungsergebnis den Energiebedarf anhand der Heizkostenrechnung VOR und NACH der Sanierung auf den Tisch zu legen.

Wenn Du Deine Sanierungen durch hast, und alles RICHTIG gemacht hast, ist Dein Heizbedarf geringer und damit Deine Heizanlage zu groß. Dafür braucht es keinen teuren Energieberater, dazu reicht der gesunde Menschenverstand. Und was dann raus kommt, dafür brauchst Du nicht eine Vorschrift von der KFW, da reicht ein Blick ins Forum von "Haustechnikdialog".


Aber wie ist mein neuer Leitspruch ( kann als Volksweisheit aufgenommen werden): Wir denken nicht mehr, wir googeln...


Andreas
 
Immer langsam

erstmal handelt es sich um einen "Investionszuschuss" und nicht um einen Kredit.
Bei der Zuschussvariante müssen die Vorgaben der KFW eingehalten und(z.B. Dach U-wert 0,14)eine Rechnung von einem Fachunternehmen ( bei Eigenleistung Materialrechung)vorgelegt werden. Das hat aber mit dem Rest nichts zu tun.

Den Energiebedarf zu berechnen ist duraus sinnvoll, aber man sollte auch Bedenken, dass es sich hierbei um ein Fachwerkhaus handelt.
Ein Sanierungskonzept vorallem bei Innendämmung ist sehr wichtig und dass bei einer Innendämmung keine Dämmstärken wie bei einer Außendämmung in Frage kommen sollte man berücksichtigen.

Grüsse Thomas
 
Vielleicht...

...hat der alte Kessel ja auch mehrere Heizstufen, so wie mein Heizkessel derer 2 hat? Die 2. Stufe springt nur selten an - daraus muss ich aber doch noch keine Rückschlüsse auf den Wirkungsgrad ziehen?

Frage besser beim Hersteller nach, nicht jeder Energieberater muß schon alles wissen. Die werden ja derzeit wie die Brötchen gebacken.

Grüße

Thomas
 
Kesseltausch

@ Thomas (B)


und mein Kessel moduliert...
Oft ist es ja auch so, daß man durch Einbau eines Pufferspeichers die Überleistung eines älteren Kessels abfangen kann, dann taktet er wenigstens nicht so oft.
Es gibt Kessel, die nach einer erfolgreichen thermischen Sanierung 60 mal pro Stunde takten...

Bernd, frag doch einfach mal nach, ob Du mit solarer Heizungsunterstützung um den Kesseltausch kommst. Wenn Du eh schon einen NT drin hast... Übrigends, in der Bucht kannst Du Deinen alten Kessel auch gegen einen neuen tauschen, könnte ein Nullsummenspiel werden. Alten, zu leistungsstarken Kessel verhökern und von der Kohle einen anderen kaufen...




Andreas
 
Danke

... für die Antworten.
War mein Verständnis also doch korrekt, dass bei Einzelmaßnahmen Förderung nur auf dass Erreichen der Bedingungen der Einzelmaßnahme geschaut wird.

Dass der Heizkessel nach der Sanierung überdimensioniert ist, ist mir vollkommen klar. Bei einer Gesamt-Effizienz-Betrachtung wird das wahrscheinlich sehr negativ gewertet. Also würde es so wohl nix mit dem KFW-Effizienzhaus ;-).

Einen Pufferspeicher erstmal dazwischen zu schalten, hat der Energieberater auch angesprochen.

@Thomas
Laut Datenblatt variiert der Kessel seine Leistung zwischen kleinster und größter Wärmebelastung von 18,5 und 23,2 KW bzw. Wärmeleistung von 16,9-21,2 KW. Steht das schon für Mehrstufigkeit?

Viele Grüße
Bernd
 
Das läuft,

so vermute ich, unter "modulierend", der Kessel denkt sozusagen mit.

Ich würde mir da keinen neuen Kessel an's Knie nageln lassen.

Grüße

Thomas
 
Modulierende Gasbrennwerttherme

Bin jetzt kein Heizungsprofi, aber moderne Geräte modulieren z.B. von 2-11 kW oder 4-24 kW.

Darin liegen m.W. die Einsparmöglichkeiten von 20% und mehr durch reinen Kesseltausch.

Solche Thermen gibts ab ca. 2500,-€ + Einbau.....kann man auch vor der Zeit drüber nachdenken, finde ich.

Gruss, Boris
 
Nachfrage bei KFW ergab

... dass sie nur auf das Erreichen der jeweiligen Vorgaben für die Einzelförderung schauen. Heizung ist egal, auch wenn überdimensioniert.
Bei einer Energieeinsparung größer 25% wird zusätzlich ein hydraulicher Abgleich verlangt. Habe zwar bisher den Sinn eines hyd. Abgleiches nicht gesehen, aber gut.

Viele Grüße
Bernd
 
Thema: Bei KFW Einzelmaßnahmenförderung Zwang zur Heizungsanpassung?

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