Kellerwände

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Bela

Guest
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Unser Haus hat Kellerwände aus Bruchsteinen (Sandstein) und Beton (Baujahr 1952). Ich habe den alten Putz abgeschlage, der er stellenweise sehr lose war und möchte das Mauerwerk offen lassen. Der alte Mörtel sandet aber sehr stark. Wie kann ich dem Begegnen ohne die Maueren zu versiegeln, also Bibdemittel das die Mauern atmen lässt (sie sind feucht)?

Danke für eure Tipps
 
feuchter Keller

Was ist die Ursache der Feuchtigkeit?
Bodenfeuchte von außen, eindringendes Regenwasser über den Spritzwasserbereich oder Sommerkondensation?
Die Ursache sollten Sie feststellen, abstellen und dann erst die Kellerwand sanieren.
Dafür reicht normalerweise ein einfacher Pinselputz aus.
Genaueres lässt sich nur mit ein paar Fotos sagen.
 
Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, warum..

.. der alte Verputz kaputt geht?
Warum soll eine alte Wand "atmen"??
 
"atmen"

Wie sie sicher bemerkt haben werden, steht atmen in Anführungszeichen. Natürlich ist damit keine wirkliche Atmung gemeint. Ist der Begriff Diffusion akzeptabel?
 
Der alte Putz hat sich wegen Der Feuchtigkeit und dem Diffusionsverhalten gelöst, würde ich mal meinen.
 
Fugenbehandlung

Verstehe ich richtig, die Fugen zwischen den Bruchsteinen sanden? Ich würde die Fugen ca. 2cm auskratzen und mit hydraulischem Kalk neu verfugen.
Grüße Roland
 
sandende Fugen

Sie verstehen richtig. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit das Sanden zu vermindern, die schneller geht als ihr Vorschlag? Eine Zwischenlösung für späteres Neuverfugen?
 
Ja es gibt eine Möglichkeit..

..wenn Sie die Wände gleichmäßig feucht lassen.
Was haben Sie denn mit dem Keller vor - als was wird er genutzt?
Wird er beheizt?
 
Nun, es sind 3,5 Kellerräume. Einer dient als Waschküche, in einem steht das Gasbrennwertgerät der Heizung und der feuchteste und am schlechtesten zu belüftende hat bisher keine Funktion.
Allerdings wollen wir vermieten.
 
Nun ab da beginnt das Problem..

..denn so lange Sie den Keller selbst nutzen können Sie damit gut leben.
Das geht jedoch in vielen Fällen schief, insbesondere wenn der Mieter (aus welchen Grunde auch immer) unzufrieden wird und nach einer Lösung sucht um auszuziehen.
Dann kommt der Hinweis: Keller voll Schimmel; Feuchte Wände usw..
--------
Ich habe einen solchen Vorgang als SV auf meinem Schreibtisch.
Dabei klagt der Mieter wegen unbedeutenden Wasser-schlieren.
Woher diese stammen konnte auch ein SV Kollege vom Gericht dazu gezogen nicht ohne einen erheblichen Aufwand durch Bauteilöffnungen nicht ermitteln.
Es geht dabei zwischenzeitlich um über 28.000 €.
Kein Mensch weiß wie das ausgeht. Nun versuche ich zu vermitteln was sicher nicht einfach wird.
Dazu werde ich eine Mediatorin mit einschalten weil es sonst keine Einigung gibt und es nur Kosten und unzufriedene Menschen gibt. Ausgenommen die Rechtsanwälte!
Es gibt natürlich auch ausnahmen aber dazu müssen der Mietvertrag dementsprechende Hinweise geben und möglicherweise auch der neue Mieter damit einverstanden sein.
Leider etwas lang geraten aber für die Bewertung wichtig:
Gerichtsurteile zur Schimmelpilzproblematik
Mieter verantwortlich:
1. Das Auftreten von Schimmel ist die typische Folge von Kondenswasserbildung und daher aufgrund bauphysikalischer Gesetze der erste Anschein dafür, dass ein fehlerhaftes Heizungs- und Lüftungsverhalten ursächlich ist.
(LG München, WM 1988, 352)
2. Ein erster Anschein für die Verantwortlichkeit des Mieters ist ebenfalls gegeben, wenn in einer vormals mängelfreien Wohnung Feuchtigkeitsschäden erstmals auftreten, nachdem der betreffende Mieter die Wohnung bezogen hat.
(LG Lüneburg ZMR 1985, 127)
3. Der Mieter muss ausreichend lüften und dabei Besonderheiten der Wohnung beachten. Bei alten Fenstern, die ohnehin nicht dicht schließen, muss er z. B. weniger lüften als bei neuen Doppelfenstern mit Gummidichtung, die einen fast hermetischen Außenabschluss bilden.
(LG Hannover WM 85, 22)
4. Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die ihm mietvertraglich obliegende Obhutspflicht verletzt hat, dass sich in seiner Wohnung Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbefall) gebildet haben, die durch ausreichendes Lüften hätten verhindert werden können und die Notwendigkeit zu lüften auch für den nicht sachverständigen Nutzer spürbar war (hier: stickige verbrauchte Raumluft).
(LG Berlin, Urteil vom 08.11.1984 – 16 S 19/84)
Vermieter verantwortlich:
Der Vermieter kann sich beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden nicht darauf berufen, alle Normen wären eingehalten worden, wenn durch Isolationsmängel Wärmebrücken vorhanden sind.
(LG Flensburg WM 91, 582 und 88, 354)
6. Es reicht nicht aus, wenn der Vermieter darauf hinweist, das Haus sei nach den seinerzeit gültigen DIN Normen wärmegedämmt, also mängelfrei; deshalb stehe fest, dass der Mieter die Schuld trage und zu wenig lüfte oder in der Wohnung wasche oder zu viele Pflanzen oder Tiere halte.
(OLG Celle RE WM 85, 9; LG Köln WM 90, 547)
7. Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass der Mieter nach Einbau von Doppelfenstern auftretende Feuchtigkeitsschäden verursacht hat.
(AG Bremerhaven, Urteil vom 09.02.1983 – 53 C 208/82)
8. Der Vermieter ist dafür beweispflichtig, dass in Wohnräumen auftretende Feuchtigkeit auf schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters zurückzuführen ist.
(AG Köln, Urteil vom 19.09.1983 – 213 C 1984/81)
9. Der Vermieter muss konkret beweisen, dass kein Baumangel vorhanden ist, dass der Zustand von Fenstern, Türen und Heizung ohne Einfluss auf die Mängel ist. Gelingt ihm dieser Beweis, kann sich der Mieter entlasten, indem er beweist, dass er die Feuchtigkeitsschäden nicht zu vertreten hat. Hierbei muss der Mieter darlegen, wie er geheizt und gelüftet hat und dass die vorhandene Möblierung keinen Einfluss auf die Mängel hat.
(LG Berlin GE 95, 761)

Hinweise bei Fenstereinbau:
10. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter darauf hinzuweisen, dass er sein Lüftungsverhalten ändern muss, wenn neue Fenster eingebaut wurden.
(LG Lübeck WM 90, 202)
11. Treten nach dem Einbau von Isolierverglasungen in einem Gebäude neueren Baujahrs Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung auf, muss sich der Mieter dahin entlasten, dass er ausreichend geheizt und gelüftet hat. Auf die Notwendigkeit geänderten Verhaltens muss ihn der Vermieter hinweisen
(AG Hannover, Urteil vom 09.11.1983 – 11 S 292/83)
12. Nach einer Fenstermodernisierung muss der Vermieter den Mieter sachgerecht auf das Wohnverhalten unter geändertem Raumklima hinweisen.
(AG Neuss, Urteil vom 18.03.1994 – 36 C 593/93)
13. Es gehört zum Risikobereich des Vermieters, wenn beim Auswechseln alter gegen neue Fenster der Taupunkt in den schlecht isolierten Außenwandbereich verlagert wird.
(LG Oldenburg – 1 S 959/85; AG Neuss WM 87, 214)
14. Feuchtigkeitsschäden nach Fenstermodernisierung im Altbau berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung und zur Beanspruchung von Ersatz des Kündigungsschadens. (Es kann dem Mieter nicht zugemutet werden, täglich mehrere Stoßlüftungen durchzuführen und in sämtlichen Räumen, also auch ín den Schlafräumen, die Raumtemperatur nicht unter 19 Grad absinken zu lassen).
(LG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1991 – 24 S 82/91)

Möblierung :
15. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, auf das Aufstellen von Möbeln an Außenwänden zu verzichten, wenn er einen Wandabstand von wenigen Zentimetern einhält.
(LG Berlin GE 88, 1111)
16. Zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraumes zählt, dass er in üblicher Art und mit handelsüblichen Möbeln eingerichtet werden kann.
(LG HH, Urteil vom 10.04.1984 – 16 S 211/83)
17. Mieter dürfen ihre Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz in der Wohnung aufstellen.
(AG Osnabrück Az: 14C 385/04)

Heizen und lüften:
18. Ist die Erst- und Hauptursache der Wohnungsfeuchtigkeit die mangelhafte Bauweise des Hauses, kann vom Mieter nicht verlangt werden, dass er ständig die Fenster weit geöffnet hält, um Minderung geltend machen zu können.
(LG München I, Urteil vom 20.10.1982 – 15 S 8971/82)
19. Lassen sich Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung nur dadurch verhindern, dass der Mieter die Räume auf 22 °C beheizt, ist ein Mangel der Mietsache gegeben. Mangels vertraglicher Vereinbarung ist der Mieter nur zur Beheizung im Rahmen des allgemein Üblichen verpflichtet (ca. 18 bis 20 °C).(LG Braunschweig, Urteil vom 11.01.1983 – 6 S 241/81)
20. Baumängel müssen nicht durch übermäßiges Lüften ausgeglichen werden.(LG Braunschweig WM 98, 250)
21. Der Mieter ist nicht verpflichtet, nachts das Schlafzimmer zu heizen.
(LG Düsseldorf DWW 92, 243)
22. Bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen kann es notwendig sein, die erhöhte Luftfeuchtigkeit durch verstärktes Lüften auszugleichen.
(LG Hamburg WM 90, 290)

Schimmelpilz:
23. Eine fristlose Kündigung ist immer dann möglich, wenn die Wohnung so beschaffen ist, dass die Benutzung zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen kann. Schimmelpilze, die sich in erheblichem Umfang an den Wänden befinden, berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung.
(AG Flensburg, Urteil vom 02.02.1996 – 63 C 246/95)
 
doch es gibt auch noch andere Lösungen z.B...

dazu wurde schon oft von mir geschrieben. Bitte lesen Sie sich dazu auf meiner Homepage ein.
 
Bruchsteinkeller

In meiner Erfahrung mit einem feucht-fröhlichem Keller verhalten sich die unverputzten Wände am besten. Das schluckt natürlich etwas mehr Licht, aber mit genug LED-Lampen lässt sich das leicht und günstig kompensieren.

Ich würde also auch zum neu verfugen raten.
 
Nun Bela wie weiter?

Ich würde Ihnen gerne noch ein paar Justizurteile senden aber wohin?
 
Dichtschlämme

wurde mir empfohlen. Und davor eine Wand aus Feuchtraumplatten mit Lüftungsgittern zum Hinterlüften.
 
Wer kommt denn auf so einen Nonsens?

Oder wollen Sie sich mit Schimmelpilz-Zucht beschäftigen.
Diese gedeihen dahinter hervorragend.
Außerdem wird die Feuchte im Raum nicht weniger.
Aber evtl. wollen Sie ja Schwammerl züchten.
Nun viel Erfolg.
 
Was würden Sie empfehlen

Ok, ich solle mich auf Ihrer Seite umsehen. Das habe ich begonnen, doch das dauert und ich bin im Renovierungstreiben eingespannt. Vielleicht ein konkreterer Tipp?
Danke
 
Thema: Kellerwände

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