Kappendecke
Die Kappen wurden früher nicht gerechnet sondern nach Tabellenwerten bemessen.
Man suchte sich anhand der Gesamtlast (Eigengewicht + Verkehrslast), der zulässigen Druckspannung des Materials (Bims- oder Hochofenschlackenbeton 0,5 N/mm² bzw. Kiesbeton 1,5 N/mm²) und der Dicke der Kappe die zulässige Spannweite/Stützweite der Kappe heraus.
Beispiel aus dem Taschenbuch "Eisen im Hochbau" von 1924: 12 cm Schlackenbeton und 5 KN Gesamtlast ergab eine zulässige Spannweite von 0,98 m.
Die Träger selber wurden klassisch über die Flächen- bzw. Linienlast gerechnet. Größere Einzellasten als Punktlasten waren auf den unbewehrten Kappen nicht zulässig da die Durchstanzsicherheit zu schwach war.
Anderes Beispiel: In der Tabelle der Ergänzung zur DIN 1046 von 1946 war eine scheitrechte Betonkappe mit einer Mindestdruckfestigkeit von 120 kg/cm² und 10 cm Stärke bis zu einer maximalen Stützweite von 1,50 m zulässig.