Keller für Wohnung umbauen

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Jonny

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fachwerk-I17991_2015125121920.JPGErstmal hallo,

Ich habe mich entschlossen meinen halben Keller zu einer Mietwohnung umzubauen.

Anbei ein Bild vom Hausbau 1965.
Haus ist mit 36 cm Betonsteine gemauert.
Aussen wurde letztes Jahr aufgegraben und Wand und Sockel abgedichtet und 6cm gedämmt.

Aufbau Kellerwand wie ich es mir denke: Fundamente unter den Mauern dann ein 36er Betonstein , Horizontalsperre ( Dachpappe ) dann hochgemauert. Kellerboden ausgegossen mit sowas wie Beton bis zur hälfte vom ersten Betontein.

Auf dem Kellerboden sind Fließen in ca 4cm Speiß gelegt, getrennt vom Untergrund mit Teerpappe. ( Höhe ca. 2,08m)

In der "Küche" habe ich die Fliesen und den Speiß entfernt. ( Höhe jetzt ca. 2,14m)

Nun ist die Frage ob ich mir die Mühe mache und den Boden soweit abtrage (ca 10cm ) dass ich auf Höhe Unterkante erster Betonstein bin. und von dort aus mit meinem Fußbodenaufbau anfange ( Folie, 6cm Dämmung , 4 cm Estrich, Laminat).

oder gleich nur 3 cm XPS-Dämmplatten und dort direkt Laminat.
 
Kellerumbau

Was Sie da vorhaben ist eine Umnutzung und die ist bauantragspflichtig. Lassen Sie von einem Architekten erste einmal prüfen, ob dieser Keller nach den Anforderungen des Baurechtes überhaupt zu einer Mietwohnung umgenutzt werden dürfte. Es gelten die allgemeinen Anforderungen der jeweiligen BauO an Wohnräume: Belichtung, Belüftung, Schall- und Wärmeschutz, Raumhöhe, Erschließung, 2. Fluchtweg, Abgeschlossenheit als eigenständige Wohnung etc.

So einfach, wie Sie sich das vorstellen, ist das i. d. R. nicht, erst recht nicht, wenn Sie vermieten wollen. Lassen Sie planen, bevor Sie bauen. Nicht umgekehrt.
 
Keller zur Mietwohnung umbauen

Ganz abgesehen von der laut Baurecht notwendigen Umnutzungsggenehmigung-
Die Mindestdeckenhöhe ist dabei bei weitem unterschritten-
in NRW zB ist das in § 48 der Bauordnung geregelt:
auszugsweise
§ 48 Abs. 1 BauO NRW:
Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in
Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen.

Die sonst allgemein übliche Mindestdeckenhöhe beträgt 250 cm.
Eine Ausnahme wird in Ihrem Fall nicht gelten.

Also müßte ermittelt werden, unter welchen Bedingungen tieferes Aufgraben und ggf Unterfangen möglich ist.
Dazu sollte zumindest an einer Stelle eine Probegrabung vorgenommen werden, um die genaue Fundamentausbildung feststellen zu können.
Zudem wäre es wesentlich günstiger, die gesamte Fußbodenhöhe zu dämmen und keine Estrichzwischenschicht vorzusehen.

Desweiteren angeben, inwieweit der Keller angeschüttet ist und wie die Belichtungssituation ist.

Die Umnutzung von Kellerräumen zu Wohnräumen muss sorgfältig geplant werden, da anderenfalls Bauschäden zu erwarten und keine angenehmen Wohnverhältnisse möglich sind.

Das wird im Rahmen eines Bauforums kaum zu leisten sein, da dies eine viel intensivere Beschäftigung mit dem Projekt benötigt.
Der Schallschutz der Zwischendecke müßte evt verbessert werden.
Sie können aber gerne Fotos und gegebenenfalls Pläne mailen.
Die rein baurechtlichen Möglichkeiten sollte ein ortsansässiger Bauvorlageberechtigter überprüfen oder Sie erkundigen sich selbst beim Bauamt- wobei das evt erst die Aufmerksamkeit auf Sie lenkt.
Private nur zeitweise Vermietung mag nicht so ein Problem darstellen.

Andreas Teich
 
Vielen dank für die Info , werde das mal abklären.
Gruß
 
fachwerk-I17991_20151214163931.jpgDas mit der Mietwohnung hat sich erledigt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage wegen Bodenaufbau.

Ist es so in Ordnung wie ich es auf dem Bild mal gezeichnet habe.
 
Kellerausbau

Zur senkrechten Abdichtung:
KMB und Dichtschlämme zusammen sind zwar nicht schädlich aber ein System reicht.
Die Kante des Streifenfundamentes muß gebrochen werden sonst gibt es hier einen Abriss der Dichtung.
Noppenbahn gehört nicht als Anfüllschutz davor. Dafür gibt es spezielle Schutzbeläge. Bei steinfreiem Material und sorgfältiger, vorsichtiger Verdichtung per Hand in dünnen Lagen kann man auch darauf verzichten. Die Dämmung im Wulst-Punktverfahren dicht und möglichst hohlraumfrei aufkleben. Fugen verspachteln. Die Abdichtung vorher durchtrocknen/ durchhärten lassen. Die Perimeterdämmung nur in Verbindung mit einer Fassadendämmung setzen sonst wird sie früher oder später hinterlaufen.
Zum Kellerfußboden:
Auch hier Gürtel und Hosenträger, eins reicht, das aber richtig.
Vorher wenn erforderlich einen Ausgleichsestrich als Verbundestrich oder ein Egalisierungsspachtel auf den vorhandenen Unterbeton zur Schaffung einer ebenen, glatten Fläche. Das erspart die Ausgleichsschüttung.
 
Das das Fundament noch abgerundet wird ist klar , aber so schön rechtwinklig wie auf der zeichnung ist es eh nicht gemacht worden. Scharfkantige unebenheiten werden mit dem meißel entfernt.

Was für spezielle Schutzbeläge gibt es denn??

An einen Ausgleichsestrich zur Schaffung einer ebenen, glatten Fläche dachte ich auch schon.
Die Ausgleichsschüttung dämmt halt noch etwas dachte ich mir.

Habe das Buch "Bauwerksabdichtung
in der Altbausanierung" gelesen und dort wird
KMB und Dichtschlämme tatsächlich nur im Sockelbereich und Fundamentbereich zusammen benutzt.

Habe das scheinbar falsch auf den Bildern interpretiert.
 
Kellerbodensanierung

Zuerst Betonboden mit Ausgleichsestrich oder nur Spachtelung nivellieren.
Ecken etwas ausrunden.

Dann Bitumenschweißbahn, Katja Sprint auf Geotextil oder EPDM als Feuchtigkeitssperre

Darauf Dämmung XPS

Darauf besser stabiles Korkparkett oder Fertigparkett legen
(Laminat ist immer fußkalt und sehr lautbar beim Begehen.

Andreas Teich
 
Thema: Keller für Wohnung umbauen

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