Haus BJ 1930 - Bodenplatte gegegen Wassereinbruch

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ram

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Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich bewohne ein Haus Baujahr 1930. Überirdisch komplett saniert 1990.

Da ich die vorhandenen Kellerräume bis dato nur als Stauraum genutzt habe gabs bis dato kein Problem. Jetzt möchte ich diese aber als Wohnraum nutzen.

Mein Großvater hat seinerzeit einfach Beton in den Keller gekippt um aufsteigendes Grundwasser zu unterbinden. Er hat das aber so gut gemeint, das der Keller eine Deckenhöhe von nur noch 1,50m hat.
Der Grund warum er das damals tat ist der das zu dieser Zeit weder Kanal noch sonst was vorhanden war. Heute ist hier eine komplette Siedlung mit Kanal :) wodurch Grundwasser kein Problem mehr ist.

Das vorhanden Mauerwerk steht im Erdreich wobei ich nicht weis wie tief. Es zeigt die für die Zeit üblichen mängel ... schutzanstrich (kalk ?) blättert ab, die fugen könnte ich wenn ich wollte auskratzen ... usw.

Nun meine Frage: Kann ich diesem Boden "einfach" ausschachten das ich auf eine Höhe von ca. 2m komme ?

mfg ram
 
Umnutzung als Wohnraum mit 2,00 Meter Höhe - dürfte wohl schon rechtliche Probleme mit sich bringen. Erst mal erkunden, wie Dick die Beton-Platte ist - Bohrung !
 
Moin,

weil der Keller nicht als Wohnraum geplant war somit steht nun einen Nutzungsänderung an die genehmigungspflichtig ist (dazu gehört auch die notwenidge Fensterfläche, Deckenhöhe etc). Aber das Unterfangen dürft sowieso ausgehen wie das Hornberger Schiessen, da nicht mal ebenso aus einem Keller ein Wohnraum wird sonder erheblicher Aufwand betrieben werden muss der sorgfältig geplant und durchdacht sein will.

Dazu am besten einen örtlichen Architekten oder Ingenieur kontaktieren und sich das ganze mal durchrechnen lassen.
 
das sollte eigendlich ein "so nebenbei Projekt" werden.
Frei schnauze einfach losbuddeln ist wohl demnach nicht .. hm ..
 
...

... richtig !
 
Beton im Keller

Hallo ram,
Wenn der "Großvaterbeton" 50 cm dick ist, kommt man mit buddeln und schachten nicht sehr weit.
Hier ist dann schweres Gerät angesagt.

An Aufenthaltsräume im Keller gibt es Anforderungen .

Bauordnung NRW § 48 (1).

viele Grüße
 
Moeglichkeit

Hallo, wir wurden es so probieren:
- Miete eine Schlagbohrmaschine (Hilti T-75 ist völlig ausreichend)
- Bohre 3-5 Löcher in verschiedene Stellen (ca, 60-80 cm tief)
- Warte auf ca. 2 Tagen Unwetter (starke Regen)
- Prüfe ob in gebohrte Löcher Wasser steht.
Wenn nicht, wenn Kanal wirklich funktioniert, dann ist Feuer Frei! besorge ein groß Container

ps.
mit 50 cm starken Beton .... uff, wird viel zu tun.
 
Rechtliche Probleme ?

Fürr Aufenthaltsräume in Wohngebäuden [...] und im Kellergeschoss,[...] kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen.

Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen; ein geringeres Maß ist zulässig, wenn wegen der Lichtverhältnisse Bedenken nicht bestehen.

Räume nach Absatz 5 müssen unmittelbar mit Rettungswegen in Verbindung stehen, die ins Freie führen.[...] Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Wo sind die Probleme ?????
 
noch

hat er die Gestattung nicht ...... habe ja nicht geschrieben, das es unmöglich ist !
Technisch hätte ich sowieso meine Bedenken, aber ich bin nicht vor Ort ! Kann auch ganz einfach sein bei viel Fleiß !
 
sodele, ich hab mal die Höhe des Kellers mit dem der Nachbarn verglichen.
Das sind mindestens 80cm die der gute Mann da reingekippt hat.

Den Tip mit dem Bohrer hab ich versucht und auch dort habe ich nach 60cm (da war der Bohrer zuende) keine Erreich gesehen.

Das wird übel ....

lg ram
 
Kellerhöhe

Irgendwas stimmt hier nicht.
60 cm Beton- entweder Ihr Großvater hat den Fußboden in mehreren Etappen immer wieder höher betoniert oder er war ein sehr leichtfüßiger Mensch.
Egal wie: Wenn die Kellersohle so dick ist vergessen Sie das Vorhaben.

Viele Grüße
 
Thema: Haus BJ 1930 - Bodenplatte gegegen Wassereinbruch
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