Natursteinkeller - Probleme beim Anbau

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traut

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Hallo,

zwischen zwei Häuser um 1900 soll ein Anbau gesetzt werden. Beide Häuser haben Kellerwände aus Natursandstein und Lehmboden. Die Wandfeuchte ist relativ hoch. In die gute 4 m breite Baulücke soll ein unterkellerter Anbau gesetzt werden, in dem Pelletslager und Brenner untergebracht werden. Auf der eigenen Seite soll der Keller direkt an die Kellerwand anschliessen. Auf der Nachbarseite bestehen Bedenken, ob sich durch die Änderung der Wandfeuchte wegen des Anbaus Risse in der Keller- und Aussenwand bilden können.

Was schlagt ihr vor?
 
Kelleranbau

So wie ich die Frage verstanden habe, soll die gesamte Baulücke mit dem Keller ausgefüllt werden und der Nachbar hat Bedenken, das durch die wegfallende Erdfeuchte an der Außenfläche seiner Kellerwand Risse durch Trocknung der Wandmaterialien entstehen könnten.
Nun, der Mann braucht davor keine Angst zu haben, nur keramische Wandmaterialien neigen zum Schrumpfen bei Austrocknung.
Er sollte aber Bedenken infolge der Schachtarbeiten an seinem Keller haben. Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Arbeiten Angaben über den bestehenden Baugrund einzuholen und mit der Planung und Beaufsichtigung der Arbeiten einen Fachmann zu beauftragen. Schachtarbeiten im Bereich bestehender Gebäude sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Viele Grüße

Georg Böttcher
 
Bedenken des Architekten

Danke für die Antwort.

Nein, der Nachbar hat (noch) keine Bedenken - denn der weiss noch nichts davon. Es war eher der Architekt, der aus Haftungsgründen vorschlug, im Kellerbereich (und nur dort) einen halten Meter Naturboden zum Nachbarn stehenzulassen.

Der Tipp mit den Schachtarbeiten ist sehr sinnvoll - wobei ich weder vom Architekten noch vom Auftragnehmer weiss, wie professionell da gearbeitet wird. Ich bin kein grosser Freund von unnoetigen Versicherungen - aber irgendwie ist ein mulmiges Gefuehl dabei, dass nicht ich im Falle eines AN-Konkurses auf Problemen sitzenbleibe. Eine Sicherheitsrueckstelllung fuer 5 (?) Jahre ist wohl moeglich. Reicht das aber als Zeit, dass Schaeden danach durch den konkreten Eingriff ausgeschlossen waeren?
 
Natursteinkeller

Die Idee des Architekten, einen halben Meter Boden stehen zu lassen, ist erst mal nicht schlecht, wird sich praktisch aber kaum durchführen lassen. Der Boden im Bereich der Wand ist Auffüllung, die kaum stehen bleibt, wenn bis auf einen halben Meter herangeschachtet wird. Der neue Keller sollte auf der Höhe des alten Kellers gegründet werden, um Kosten und Risiken zu sparen, auch deshalb ist es besser, bis an das alte Fundament zu schachten (was übrigens nur abschnittsweise geht). Die Beauftragung eines Bauleiters AG und eines Unternehmers sichert erst einmal Haftungsfragen und Schadenersatz bei eventuellen Schäden während der Bauphase. Falls noch weitere Schäden, zum Beispiel durch Setzung bei bindigem Boden, auftreten, werden sie sich innerhalb von 1, allerhöchstens 2 Jahren manifestieren. Die Gewährleistungsfristen sind dafür völlig ausreichend und auch nicht das Problem. Die meisten Schäden bzw. Mängel treten während der Bauphase auf.

Viele Grüße
Georg
 
Thema: Natursteinkeller - Probleme beim Anbau

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