Fachwerk.de - Nasser Keller
NUN HABEN Wir EINEN SCHRECKLICHEN PFUSCHER ERWISCHT; WELCHER DIE Kunststoff LICHTSCHÄCHTE NICHT AN DIE ENTWÄSSERUNG ANGESCHLOSSEN HAT. Nun haben wir nach jedem Regen- Wasser im Keller, welches über die Lichtschächte zum Fenster hereinläuft.Nun haben wir dies schon dreimal gehabt und kräftig pumpen müssen.meine Frage mussen wir den kellererst Trocken legen ,austrocknen etc. bevor der Estrich verlegt wird ? oder kann man dies ohne weiteres machen ?wie gehen wir am besten vor ?
Mfg Sabine
Sabine | 24.07.06
ein eindeutiger Bauschaden innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Hierzu empfehle ich folgendes Prozedere:
1) die Handwerks-"Pfuscherfirma" samt Architekt+Bauleiter(evtl. Fachbauleiter) herzitieren und denen den Schaden vor Ort anzuzeigen.Als Beweis am Baustellentermin Fotos machen.
2) Von allem was die Herren am Vor-Ort-Termin sagen eine schriftliche Aktennotiz anfertigen und den Herren per Post (Einschreiben) je eine Fertigung zusenden.
3)Falls alle sagen: "ich hab damit nix zu tun" einen vom Gericht vereidigten Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen und die Baufirma mit deren Fachbauleiter vor Gericht verklagen.
Hierzu empfehle ich folgendes Prozedere:
1) die Handwerks-"Pfuscherfirma" samt Architekt+Bauleiter(evtl. Fachbauleiter) herzitieren und denen den Schaden vor Ort anzuzeigen.Als Beweis am Baustellentermin Fotos machen.
2) Von allem was die Herren am Vor-Ort-Termin sagen eine schriftliche Aktennotiz anfertigen und den Herren per Post (Einschreiben) je eine Fertigung zusenden.
3)Falls alle sagen: "ich hab damit nix zu tun" einen vom Gericht vereidigten Bausachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen und die Baufirma mit deren Fachbauleiter vor Gericht verklagen.
Fachwerksanierung mit Lehm- und Naturbaustoffen
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TEX-BIS Naturbaustoffe GmbH | Klaus Schillberg | 24.07.06
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Ergänzung: Beschreiben Sie den beschriebenen Bauschaden
schriftlich auf und verlangen Sie von der ausführenden Handwerksfirma sofortige Schadensreparatur (innerhalb einer VOB-Frist von 14 Tagen). Bitte alles schriftlich mit Post per Einschreiben mit Rückschein!
schriftlich auf und verlangen Sie von der ausführenden Handwerksfirma sofortige Schadensreparatur (innerhalb einer VOB-Frist von 14 Tagen). Bitte alles schriftlich mit Post per Einschreiben mit Rückschein!
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TEX-BIS Naturbaustoffe GmbH | Klaus Schillberg | 24.07.06
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überschwemmter keller
hallo sabine,
das rechtliche prozedere haben meine vorschreiber gesagt,
bevor der Estrich rein kommt auf jeden fall austrocknen, vielleicht reicht lüften, sprech deinen estrichleger darauf an,
der sollte kontrollmessungen machen können im Beton und putz,
weiter sollten massive wassereinbrüche abgestellt werden
gruß martin
hallo sabine,
das rechtliche prozedere haben meine vorschreiber gesagt,
bevor der Estrich rein kommt auf jeden fall austrocknen, vielleicht reicht lüften, sprech deinen estrichleger darauf an,
der sollte kontrollmessungen machen können im Beton und putz,
weiter sollten massive wassereinbrüche abgestellt werden
gruß martin
der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung wechseln können,
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Pfister Bausanierung GmbH | Martin Pfister | 27.07.06
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