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Fachwerkfan1
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Hallo, unsere evtl. neues Fachwerk befindet sich im altem Ortskern.
Es besteht Esembleschutz. Nun die Frage:
Gibt es eine Verordnung oder einen möglichen Gemeindebeschluss, dass ein Haus in einer bestimmten Zeit restauriert werden muss. Oder kann die Gemeinde da nichts bestimmen, so lange keine Gefahr vom Haus ausgeht.
Meine Bedenken sind, dass ich nun dieses Haus kaufe, und dann die Gemeinde schreibt, dass ein neues Dach, neue Fassade oder ä. gemacht werden muss.....
Gibt es solche Vereinbarungen - würde das beim Kaufvertrag mit drinnenstehen?
Grüße
Es besteht Esembleschutz. Nun die Frage:
Gibt es eine Verordnung oder einen möglichen Gemeindebeschluss, dass ein Haus in einer bestimmten Zeit restauriert werden muss. Oder kann die Gemeinde da nichts bestimmen, so lange keine Gefahr vom Haus ausgeht.
Meine Bedenken sind, dass ich nun dieses Haus kaufe, und dann die Gemeinde schreibt, dass ein neues Dach, neue Fassade oder ä. gemacht werden muss.....
Gibt es solche Vereinbarungen - würde das beim Kaufvertrag mit drinnenstehen?
Grüße