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Schubi1
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Hallo liebe Leute,
ich habe da ein Problem mit meinem neu erworbenen Grundstück. Auf dem Grundstück steht eine Scheune die nach einer vor ca. 7 Jahren erfolgten Neu-Vermessung zur Hälfte auf Gemeindeland steht. Die Gemeinde hat jetzt Briefe verteilt, in denen der Kauf des Bodens erwägt wird. Das ist aber nicht mein Hauptproblem.
Hinter dieser Scheune liegt ein Grundstück an, welches bis vor einem halben Jahr an die Vorbesitzer verpachtet war. Die Gemeinde hat die Pacht gekündigt, da die angrenzende Feuerwehr den Platz als Baustelleneinrichtung nutzen wollte. Da dieses Bauvorhaben nun gescheitert ist(an fehlenden Finanzen), könnte das Grundstück verkauft werden. Jetzt kommt aber das Problem, der ehem. Vorbesitzer möchte es für sich kaufen und würde uns damit den Hinterausgang sprichwörtlich abriegeln.
Gibt es hier Möglichkeiten entgegenzuwirken?
Wir würden das Flurstück auch kaufen, besteht für das angrenzende Grundstück eine Art Vorkaufsrecht? Oder wenigstens eine Art "Gute Praxis", die den angrenzenden Grundstückseigentümer bevorzugt?
Vielen Dank
Schubi
ich habe da ein Problem mit meinem neu erworbenen Grundstück. Auf dem Grundstück steht eine Scheune die nach einer vor ca. 7 Jahren erfolgten Neu-Vermessung zur Hälfte auf Gemeindeland steht. Die Gemeinde hat jetzt Briefe verteilt, in denen der Kauf des Bodens erwägt wird. Das ist aber nicht mein Hauptproblem.
Hinter dieser Scheune liegt ein Grundstück an, welches bis vor einem halben Jahr an die Vorbesitzer verpachtet war. Die Gemeinde hat die Pacht gekündigt, da die angrenzende Feuerwehr den Platz als Baustelleneinrichtung nutzen wollte. Da dieses Bauvorhaben nun gescheitert ist(an fehlenden Finanzen), könnte das Grundstück verkauft werden. Jetzt kommt aber das Problem, der ehem. Vorbesitzer möchte es für sich kaufen und würde uns damit den Hinterausgang sprichwörtlich abriegeln.
Gibt es hier Möglichkeiten entgegenzuwirken?
Wir würden das Flurstück auch kaufen, besteht für das angrenzende Grundstück eine Art Vorkaufsrecht? Oder wenigstens eine Art "Gute Praxis", die den angrenzenden Grundstückseigentümer bevorzugt?
Vielen Dank
Schubi