Fachwerk.de - Kamin abtragen
die beiden Kamine in meinem Haus sind schon lange nicht mehr in Betrieb, die Öffnungen nach draußen längst verschlossen, die Kamine ca. 1 Meter unter dem Dachfirst verschlossen. Nun lasten die Kamine auf dem Haus und sind auch nicht mehr standfest - zumal ab Kehlbalkenlage versetzt gemauert und daher ab dort einsturzgefährdet.
Die Denkmalbehörde ist einverstanden, dass die Kamine im Dachgeschoss bis zum Boden abgetragen werden.
Die Frage für mich: soll ich tatsächlich so weit abtragen oder nur bis zur Kehlbalkenlage?
Funktional wäre Beides ok - die Frage ist nur, ob ich jetzt so radikal abtrage oder durch die Kappung um ungefährt die Hälfte noch erkennbar lasse, wo die Kamine standen?
Was meint Ihr?
Fragt
Friederike