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Chris2
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Guten Abend:
auf die Frage beim Notar nach "Maengeln" gab es keine Antwort vom Verkaeufer. Er ist vom Fach, wohnte etwa 25 Jahre in dem Haus und will nie den Schwamm bemerkt haben.
Das OLG beauftragte einen SV, doch der befasste sich ausschliesslich mit der Frage, was ein normaler Kaeufer haette sehen koennen.
Das Objekt ist ein grosses altes Bauernhaus / 19 Jh und 2. Weltkrieg. 480 m Grundflaeche und 761 m Grundstueck. Kaufpreis war EUR 70 k.
FAKTEN: 1.) Laut SV bleibt nur der abriss da eine Sanierung > 900 k kosten wuerde. 2.) Der Bodenrichtwert liegt bei 79 k, doch der Marktwert betraegt allenfalls die Haelfte. 3.) Das Haus wurde dreckig und seit mindestens einem Jahrzehnt nicht gestrichen uebernommen. Vom Schleifen der Boeden bis zum Neuputz der Fassade waren wiele Arbeiten offenkundig.
DAS PROBLEM: negativer Wert. Die Abrisskosten uebersteigen den Marktwert.
FRAGEN: Beim Notar wurde der Verkaeufer gefragt, ob Maengel bekannt seien. Angeblich existiert ein Kostenvoranschlag eines Dachdeckers ueber 10 k.
Das war jedoch ein grandioser Verkaeufertrick - angesichts 6-stelliger Kosten fuer eine Dachreparatur.
a) Hat der Notarvertrag keine Bedeutung? Beim Gebrauchtwagenkauf dreht sich doch Alles um den Kaufvertrag!
b) Sehr bequem - dem Kaeufer unterstellen, in weniger als 1/30.000stel der Zeit Maengel zu erkennen, derweil der Verkaeufer vorgibt, dieselben Sachmaengel nicht gekannt zu haben.
c) Kennt jemand ein Grundsatzurteil?
d) Bei einem Altbau dieser Art sind gigantische Probleme bzw. sehr wenig Komfort klar. Deshalb liegt der Kaufpreis auch so niedrig. Wer Komfort will, liegt hier falsch. Wenn jedoch tragende Balken Schwamm haben usw., ist so eine Schrottimmobilie auch fuer EUR 1 unverkaeuflich.
e) Faellt jemand was dazu ein? Sittenwidriges Rechtsgeschaeft. Money for nothing. EUR 70.000 fuer einen negativen Wert von etwa minus 20.000.
Wenn ich das Haus nun fuer einen Euro verkaufen koennte, muesste ich viele Seiten beim Notar diktieren, um auch nur alle bekannten Sachmaengel in vierstelliger Hoehe anzugeben. Wasserschaden (der Verkaeufer liess ueber Jahre das Wasser herein laufen, statt sofort zu reagieren) usw. usf.
Kurzum, es scheint hier hoechst seltsam in Deutschland gehandhabt zu werden. Beim Gebrauchtwagen richtet sich der Nachweis von Arglist nach dem Vertrag. Bei alten Haeusern soll jedoch der pauschale Hasftungsausschluss gelten.
Wenn ein Verkaeufer, der mehr als 30.000 mal laenger das Haus kennt, einen Dummen findet und beim Notar keinerlei Angaben zu Maengeln macht, kommt er durch, was sonst als sittenwidrig scheitern wuerde?
Ein "Diamant" aus Glas waere demnach ein guter Kauf fuer EUR 70.000 weil dieses Haus einen negativen Wert hat, was schlimmer als EUR 0 wie beim "Diamant" waere.
Verstehe das nicht. Doch sollten sich Alle, die alte Haeuser kaufen, sich mit der Schattenseite befassen.
Eine schoene Weihnachtszeit!
auf die Frage beim Notar nach "Maengeln" gab es keine Antwort vom Verkaeufer. Er ist vom Fach, wohnte etwa 25 Jahre in dem Haus und will nie den Schwamm bemerkt haben.
Das OLG beauftragte einen SV, doch der befasste sich ausschliesslich mit der Frage, was ein normaler Kaeufer haette sehen koennen.
Das Objekt ist ein grosses altes Bauernhaus / 19 Jh und 2. Weltkrieg. 480 m Grundflaeche und 761 m Grundstueck. Kaufpreis war EUR 70 k.
FAKTEN: 1.) Laut SV bleibt nur der abriss da eine Sanierung > 900 k kosten wuerde. 2.) Der Bodenrichtwert liegt bei 79 k, doch der Marktwert betraegt allenfalls die Haelfte. 3.) Das Haus wurde dreckig und seit mindestens einem Jahrzehnt nicht gestrichen uebernommen. Vom Schleifen der Boeden bis zum Neuputz der Fassade waren wiele Arbeiten offenkundig.
DAS PROBLEM: negativer Wert. Die Abrisskosten uebersteigen den Marktwert.
FRAGEN: Beim Notar wurde der Verkaeufer gefragt, ob Maengel bekannt seien. Angeblich existiert ein Kostenvoranschlag eines Dachdeckers ueber 10 k.
Das war jedoch ein grandioser Verkaeufertrick - angesichts 6-stelliger Kosten fuer eine Dachreparatur.
a) Hat der Notarvertrag keine Bedeutung? Beim Gebrauchtwagenkauf dreht sich doch Alles um den Kaufvertrag!
b) Sehr bequem - dem Kaeufer unterstellen, in weniger als 1/30.000stel der Zeit Maengel zu erkennen, derweil der Verkaeufer vorgibt, dieselben Sachmaengel nicht gekannt zu haben.
c) Kennt jemand ein Grundsatzurteil?
d) Bei einem Altbau dieser Art sind gigantische Probleme bzw. sehr wenig Komfort klar. Deshalb liegt der Kaufpreis auch so niedrig. Wer Komfort will, liegt hier falsch. Wenn jedoch tragende Balken Schwamm haben usw., ist so eine Schrottimmobilie auch fuer EUR 1 unverkaeuflich.
e) Faellt jemand was dazu ein? Sittenwidriges Rechtsgeschaeft. Money for nothing. EUR 70.000 fuer einen negativen Wert von etwa minus 20.000.
Wenn ich das Haus nun fuer einen Euro verkaufen koennte, muesste ich viele Seiten beim Notar diktieren, um auch nur alle bekannten Sachmaengel in vierstelliger Hoehe anzugeben. Wasserschaden (der Verkaeufer liess ueber Jahre das Wasser herein laufen, statt sofort zu reagieren) usw. usf.
Kurzum, es scheint hier hoechst seltsam in Deutschland gehandhabt zu werden. Beim Gebrauchtwagen richtet sich der Nachweis von Arglist nach dem Vertrag. Bei alten Haeusern soll jedoch der pauschale Hasftungsausschluss gelten.
Wenn ein Verkaeufer, der mehr als 30.000 mal laenger das Haus kennt, einen Dummen findet und beim Notar keinerlei Angaben zu Maengeln macht, kommt er durch, was sonst als sittenwidrig scheitern wuerde?
Ein "Diamant" aus Glas waere demnach ein guter Kauf fuer EUR 70.000 weil dieses Haus einen negativen Wert hat, was schlimmer als EUR 0 wie beim "Diamant" waere.
Verstehe das nicht. Doch sollten sich Alle, die alte Haeuser kaufen, sich mit der Schattenseite befassen.
Eine schoene Weihnachtszeit!