Verkauf eines Baudenkmals im Sanierungsgebiet

Diskutiere Verkauf eines Baudenkmals im Sanierungsgebiet im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - ...Bei alten Häusern ist guter Rat Feuer... billig gekauft, teuer saniert und jetzt ein Klotz am Bein. Deshalb möchte ich meine vermietete...
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Volker Hoffmann

Guest
...Bei alten Häusern ist guter Rat Feuer...
billig gekauft, teuer saniert und jetzt ein Klotz am Bein.

Deshalb möchte ich meine vermietete Denkmalschutzimmobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach Sanierung verkaufen. Jetzt fragt mich doch der Makler, ob die bisher von mir wegen fehlenden Einkommens nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibung für einen Käufer erhalten bleibt.

Mein Finanzamt sagt NEIN ... wie immer.
Würde mich freuen, hier etwas anders zu erfahren.

gez. Volker Hoffmann, denkmalschutzgeschädigt
 
ich will mich

nicht zu weit aus dem fenster hängen, ich bin kein steuerberater, aber denklogisch hat ihr finanzamt vermutlich (ausnahmsweise) recht.
steuerlich begünstigt sind die herstellungskosten und nur diese. (und der bauliche unterhalt). herstellungskosten sind bei ihnen angefallen, der käufer zahlt den kaufpreis. absetzen kann aber immer nur kosten, die bei einem selbst entsanden sind.
hätte der gestzgeber gewollt, dass auch der kauf subventioniert wird, hätte er dies gestzlich verankert - wie es z.b. bei der ehz der fall war. dort waren kauf und herstellung subventioniert. für den käufer käme dann nur der weitere unterhalt in frage.
übrigens sagt das finanzamt nicht immer "nein". ich war doch gerade heute sehr überrascht - ich hatte um eine absenkung der steuervorauszahlungen für dieses jahr gebeten, da fertigstellung dieses jahr und dann auch erhöhte absetzung anfallen werden. meinem begehren wurde tatsächlich in voller höhe entsprochen *freu* (natürlich alles hübsch gemacht - bwa,einkommensprognose, kostenschätzung des architekten, sanierungsvertrag mit der stadt etc.pp.) gerade jetzt, wo es in den endspurt geht, doch eine große entlastung.
 
...bei alten Häusern ist guter Rat Feuer...

Frau Ingenkamp, Sie sind ja sehr aktiv hier in diesem Forum.

Selbstverständlich ist es so, wie Sie schreiben:
von der Steuer absetzen kann nur, wer auch Steuern zahlt, was bei mir nicht mehr der Fall ist. Aber der Übergang der Denkmal-Abschreibung auf einen Käufer war meine letzte Hoffnung. So wird es wohl eine Privatinsolvenz.

Aber das mit der Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorrauszahlung auf Antrag ist mir bekannt.

Gruß von einem Denkmalschutzgeschädigtem
 
nein,

so schnell würde ich nicht aufgeben (oder gar zündeln).
nur ein verwegener gedanke meinerseits: sie bringen das objekt in ein firmenvermögen ein und veräußern die firma. (gmbh oder ltd.) der firma müssten dann die abschreibungen erhalten bleiben. natürlich gibts dann auch einen kostenfaktor (von wegen gmbh-gründung) und auch die potentielle käuferschicht dürfte sich verringern.
lassen sie sich doch von einem guten steuerberater (gott, da gibt es luschen - selbst geschädigt) beraten.
 
Es könnte doch ...

...Bei alten Häusern ist guter Rat Feuer...

Mit den Steuerberatern haben Sie absolut Recht, Frau Ingenkamp, ich meine das mit den Luschen. Nicht konsequent
und immer Angst vor der Finanzverwaltung.

Aber das mit der "Lmt" werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen, hätte ich beinahe vergessen.

Gruß von einem Denkmalgeschädigten
 
Thema: Verkauf eines Baudenkmals im Sanierungsgebiet
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