Ist es baurechtlich ok, zwei Doppelhäuser durch eine Tür zu verbinden

Diskutiere Ist es baurechtlich ok, zwei Doppelhäuser durch eine Tür zu verbinden im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Zwei neu zu errichtende Doppelhaushälften sollen durch eine (Brandschutz)-Tür miteinander verbunden werden und teilweise gemeinsam genutzt werden...
J

julia

Guest
Zwei neu zu errichtende Doppelhaushälften sollen durch eine (Brandschutz)-Tür miteinander verbunden werden und teilweise gemeinsam genutzt werden.

Ist dies baurechtlich (Nieders.) in Ordnung, bzw. könnte es dabei baurechtliche Bedebnken/Schwierigkeiten geben?

Wäre die Abgeschlossenheit gewährleistet?

Oder müsste im Fall des Verkaufs einer DH-Hälfte die Tür entfernt und die Öffnung nachträglich durch eine Brandschutzwand verschlossen werden?
 
Sind die beiden Hälften denn auf verschiedenen Grundstücken oder auf einem Grundstück? Hieraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen.
Tatsächlich ist es so, dass die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnungen nicht mehr gegeben ist, d.h. die Tür müsste im Falle eines Verkaufs durch eine Wand mit Erfüllung der Brandschutz-Anforderung ersetzt werden.
 
Brandschutz

Wenn die beiden DHH auf verschiedenen Gundstücken stehen, müssen beide Hälften je eine Gebäudeabschlußwand (GAW) auf die Grundstücksgrenze bauen in F30/F90-Qualität, je nach Gebäudeklasse. Bei aneinandergereihten Häsuern auf einem Grundstück können die Anforderungen an die Feuerwiderdstandsklasse ggf. etwas weniger hoch ausfallen.

Öffnungen in der GAW sind nach §31 BauO NRW nicht zulässig. In Niedersachsen wird es vermutlich ähnlich sein. Ausnahmen müssen nach §73 BauO NRW als Abweichung von der BauO begründet beantragt werden. Eventuell geht eine Lösung mit Ausgleichsmaßnahmen nach einem Brandschutzkonzept eines Sachverständigen für Brandschutz.

Die eigentumsrechtliche Frage (abgeschlossene Wohneinheit) ist wiederum eine ganz andere Sache und kann nur bei Kenntnis des Gebäudeentwurfs beurteilt werden.

Wenn es geplante Neubauten sind, muß es einen Architekten geben, der Ihnen diese Fragen beantworten kann/muss. Wenn Sie selbst eine Art Vorplanung/Vorentwurf auf eigene Faust betreiben, empfehle ich Ihnen, möglichst bald einen fachkundigen Planer zu Rate zu ziehen, der die Entwurfsüberlegungen auf die Basis des gültigen Bau- und Planungsrechtes stellt.
 
Thema: Ist es baurechtlich ok, zwei Doppelhäuser durch eine Tür zu verbinden

Ähnliche Themen

V
Antworten
1
Aufrufe
391
Mario - lime experience
M
P
Antworten
2
Aufrufe
6.997
Andreas Kapitzke
A
A
Antworten
5
Aufrufe
2.739
Christoph Kornmayer (Architekt)
C
F
Antworten
9
Aufrufe
3.163
Martin
M
Zurück
Oben