Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus, 65510 Idstein

Diskutiere Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus, 65510 Idstein im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Sehr geehrte Damen und Herren. ich habe 2001 ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Idstein (Fachwerkstraße) erworben; nach Rahmenplan ausgewiesen...
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Horst Walkowski

Guest
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich habe 2001 ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Idstein (Fachwerkstraße) erworben; nach Rahmenplan ausgewiesen als Kategorie B >InstandsezungTotalsanierung< handelt. Nach § 4, Abs. (2), Z. 2. Hess. Denkmalschutzgesetz hätte ich zwingend eine entsprechende Beratung und Unterstützung benötigt. Diese ist mir jedoch verweigert worden, obwohl ich mehrere Eingaben gemacht habe. Der Schaden, der mir durch diese fehlerhafte Einordnung entstanden ist, ist erheblich. Bis heute habe ich keinen rechtskräftigen Bescheid.
Können Sie mir Stellen nennen, die mich in der Wahrnehmung meiner Rechte unterstützen?

Mit freundlichem Gruß
Horst Wallkowski
 
Hilfe:

IG Bauernhaus

und der nächste Fachanwalt für Baurecht.


Haben Sie wirklich seit 12 Jahren vom Amt für DS keine Beratung bekommen, obwohl Sie diese eingefordert haben und was verstehen Sie unter falscher Einordnung? Wodurch ist der Schaden entstanden und was für einen rechtskräftigen Bescheid erwarten Sie?

Gruß GE
 
Denkmal

Hallo Herr Walkowski,
Ich habe da mal einige Verständnissfragen:

Liegt das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet?

Wer hat den Rahmenplan beauftragt --- wer hat ihn ausgearbeitet?

Was für einen Bescheid haben Sie beantragt?

Für Rechte und Pflichen aus dem Denkmalschutzgesetz ist die untere Denkmalschutzbehörde, bzw das Landesamt für Denkmalpflege zuständig.

Da Ihre Frage eine "Rechtsfrage" ist, kann Ihnen das nur ein Anwalt beantworten.

viele Grüße
 
Thema: Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus, 65510 Idstein
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