Fischteich mit Hütte

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Heinz Sondermann

Guest
Der Fischteich wurde 1975 mit Genehmigung angelegt
Die Hütte bzw. Geräteschuppen wurde ohne Genehmigung erstellt.Sollte jemand die Hütte jetzt nicht dulden, muß diese dann entfernt werden, oder liegt hier Bestandsch. vor.
 
Hütte

Guten Tag Herr Sundermann,

Gebäude sind nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 BauONRW genehmigungsfrei bis 30 m3 umbauter Raum, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 nr. 1 BauGB). Einen Bestandsschutz für materiell illegal errichtete Gebäude gibt es nicht, für lediglich formell illegale (Bauantrag fehlt bspsw.) wird in der Regel die Nachreichung von bauvorlagen verlangt.

Mit freundlichem Gruß
 
Thema: Fischteich mit Hütte

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