Was ist besser: offenporige RAL Holzschutzlasur, oder Leinölfarbe?

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Grevenstein

Guest
Für den Fachwerkanstrich werden hier immer zwei verschiedene Anstrichsysteme genannt: Holzschutzlasuren mit RAL Gütesiegel und Leinölfarben, die wohl nur für das rein Optische sind, also keinen Schutz bieten und deshalb auch kein Güteüberwachungssiegel besitzen (RAL).

Der Preis wäre vielleicht ausschlaggebend:
Man kann sagen, daß 5 Liter RAL Holzschutzlasur ca 55 bis 60 EUR kosten, also nicht gerade billig.

Leinölfarbe (ist die überhaupt offenporig?) habe ich bisher noch nicht im Baumarkt gefunden und kann deshalb nichts über den Preis sagen.

Welche Vorteile hätte den eine Leinölfarbe?

Viele Grüße aus der Eifel
 
Chemischer Holzschutz

Bei einer guten Holzkonstruktion ist ein chemischer Holzschutz nicht erforderlich. Also warum einsetzen, wenn nicht erforderlich. Wir Baubiologen sind froh darüber, dass sogar die DIN- Normen dahingehend geändert wurden, dass in vielen Bereichen der Einzatz von chemischen Holzschutzmitteln nicht mehr gefordert wird.
Wenn man aus der Eifel kommt (ich weiß ja leider nicht genau von wo genau) findet man Baustoffhandlungen für Naturbaustoffe in Köln-Widdersdorf (Fa. Baukraft), in Aachen (Fa. Glashaus), in Bonn (Fa. Natur-Bau), in Trier (Fa. Oase), ... (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Hier kann man die Farben und Preise sicherlich erfragen.
 
Danke

Was nimmt man denn für Farben? Ölfarben, wie die Leinölfarbe, haben den Nachteil, daß sie zu dicht sind. Durch Öl geht ja nicht einmal Luft hindurch, was dann zur Fäulnis führt. Feuchtigkeit kann nicht mehr verdunsten.

Sind Farben auf Wasserbasis besser?
 
Leinöl

Hallo,

Leinöl gehört zu den sog. trocknenden Ölen und der Anstrich ist diffusionsoffen.

Statt Leinöl kann man auch einen schneller trocknenden (bleifreien) Leinöl-Firnis verwenden. Vorsicht bei einigen Leinölfirnissen aus Baumärkten. Hier gibt es leider einige kaum durchschaubare Inhaltsstoffe, die nur ungenügend deklariert sind. Firnis ist leider ein nicht genau definierter Begriff.

Leinöl und ähnliche Produkte bekommen Sie im Versand bei www.kremer-pigmente.de.

Leinölfirnis liegt dort bei ca. € 4,20 /Liter. Kenne allerdings die Deklaration nicht.

Vorpolymerisiertes Leinöl-Standöl liegt bei etwas über € 7,--.

Bei Kreidezeit liegt der Preis für bleifreien Firnis bei € 7,50. Fragen Sie unter www.kreidezeit.de nach einem Händlernachweis.

Leinöl können Sie selbst mit handelsüblichen Zutaten pigmentieren. Der Kilopreis für Eisenoxyde und Umbren liegt zwischen € 5 - 10.

Gruß aus BS
 
Das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt

Guten Tag,
etwa alle dreivierteljahr muss ich im Forum etwas grundsätzliches klarstellen, weitere Hinweise finden sich also in alten Beiträgen.
Ob ein tragendes Holzbauteil chemischen Holzschutz benötigt wird in DIN 68800 Teil 2 und 3 geregelt. Bei einer Fachwerkfassade unterstelle ich, dass es ein tragendes Bauteil ist. Richtig ist, dass der bauliche Holzschutz bevorzugt auszuschäpfen ist. Es muss geprüft werden welche Gefährdungsklasse vorliegt. Eine bewitterete Fachwerkfassade ist idR. in Gefährdungsklasse 3 einzustufen. (Insektengefährdung, Pilzgefährdung, Auswaschungsbeanspruchung). Nun greift wieder der bauliche Holzschutz. Ein Dachüberstand von vielleicht 0,5 m kann die Fassade nicht komplett vor der Auswaschungsbeanspruchung schützen, das heißt im ersten Schritt bleibt es formal bei der Gefährdungsklasse 3. Im zweiten Schritt ist zu überprüfen, ob durch dauerhafte Holzarten ein Verzicht auf chemischen Holzschutz erreicht werden kann. Wenn Ihr Gebäude aus EichenKERNholz besteht (Stiel- oder Traubeneiche), ist in Gefährdungsklasse 3 kein chemischer Holzschutz erforderlich. Besteht das Gebäude aus weniger dauerhaften Hölzern z. B. Fichte aber auch Kiefer oder Lärche ist formal chemischer Holzschutz notwendig. Da es sich um tragende Bauteile handelt, darf nur ein Produkt mit bauaufsichtlicher zulassung des Dt. Institus für Bautechnik, Berlin, verwendet werden! RAL oder holzpflegende Anstriche ohne Wirkstoffe scheidet damit aus. Soweit kurz die Vorschriftenlage. Wenn ein Eichenfachwerk kleine Splintbereiche aufweist, sind diese in der Regel bereits vor vielen Jahren vom Nagekäfer angegangen worden. Wenn die Feuchtebelastung nicht zu hoch ist, sind keine weiteren Schäden zu befürchten. Es wäre also m. E. unangemessen hier nachzuschützen, besonders wenn es sich um ein Denkmal handelt. Damit ist man formal schon in einer Grauzone. Bei Nadelholzkonstruktionen würde ich auch ohne die Vorschriften zu würdigen nicht auf chemischen Holzschutz verzichten. Das nächste Problem sind die äußerst geringen Eindringtiefen bei oberflächlicher Schutzmittelbehandlung. Jeder Einzelfall muss gesondert beurteilt werden, es geht aber nicht dass man sich (wahrscheinlich auf Basis eines "gesunden Halbwissens") über Vorschriften, die durchaus nicht wahllos erlassen, sondern mit viel Sinn und Verstand erstellt wurden hinwegsetzt. DIN 68800 Teil 2 und einzelne Abschnitte aus Teil 3 sind bauaufsichtlich eingeführt. Wenn formal überhaupt ein Weg daran vorbeiführt, dann über Nachweis gleichwertiger Lösungen im Zuge einer "Zustimung im Einzelfall".
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
@ Ulrich Arnold

Vielen Dank für die notwendige Auffrischung

Gruß aus BS

Bernd Froehlich
 
Ohje..

Nun habe ich wohl ein Problem:
Der Dachüberstand bei mit ist etwa 50 cm und das Fachwerk ist nicht aus Eiche.

Der Beitrag von Herrn Arnold verwirrt mich etwas.
Ral Lasuren sollen also nichts bringen. Ich darf nur bauaufsichtlich zugelassene Mittel verwenden. Wo bekomme ich sie ? Ich muß mein Haus doch hoffentlich nicht von einer Spezialfirma streichen lassen, das würde ja ein Vermögen kosten!
 
@ Ulrich Arnold

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung bezgl. es Holzschutzes. Ich habe hier aber noch eine Frage.
Ist es nicht so, dass die DIN 68800 sich mit tragenden Hölzern als vorbeugenden Holzschutz vor oder während der Errichtung oder Änderung von Gebäude beschäftigt? Meines Wissens nach gibt es doch keine Aufforderung die Hölzer im nachhinein mit einem chemischen Holzschutz zu versehen, bzw. den chemischen Holzschutz in Abständen zu erneuern. Anstricharbeiten als Verschönerungsmaßnahme unterliegen doch nicht der DIN 68800? Oder sollte ich hier etwas übersehen haben?
Etwas anderes ist es natürlich, wenn tragende Teile ausgetauscht werden. Aber bei 200 Jahre alten Konstruktionen kann man doch in der Regel davon ausgehen, dass mit einem Insektenbefall, wenn die Konstruktion in Ordnung ist, d.h. keine erhöhte Holzfeuchte auftritt, nicht mehr gerechnet werden muß?
Ich habe jetzt überall Fragezeichen gesetzt, weil ich hier nun wirklich etwas unsicher geworden bin.
 
I1064_2739_2004819135247.gifHolzschutzmittel

Die von Ulrich Arnold angeführten nach DIN 68800 zugelassenen, vorbeugenden Holzschutzmittel sind in der aktuellen Holzschutzmittelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufgelistet. Dabei haben einige Produkt RAL Zertifizierungen und andere keine, was die Qualität der Produkte ohne RAL Zertifikat aber nicht schmälern sollte.

Zum Schreiben von Fred Heim:
Das Alter des Holzes hat auf einen pflanzlichen Befall nur geringen Einfluss. Beim tierischen Befall z.B. von Anobien (anobium punctatum) hat dies auch keine Bedeutung. Auch ein Befall von Hausbock (hylotrubes bajulus) ist gerade in sanierten Altbauten immer wieder nachgewiesen.
Zur Fraßtätigkeit des Hausbocks gibt es auch nicht gerade hoffnungsvolle Untersuchungen.

Mit besten Grüßen


L. Parisek
 
@ Lutz Parisek

Hier muß ich den Spezialisten weiter befragen.
Heißt das, dass ein Befall mit Pilzen oder Insekten unabhängig vom Alter des Holzes und von der Holzfeuchte ist und wie sieht das die DIN 68800? Muß ich in Abständen den Holzschutz erneuern? Was passiert mit nicht einsehbaren Bereichen?
Das würde natürlich bedeuten, dass einiges von dem was wir gelernt haben nicht mehr stimmt.
Wie ist erklärbar, dass es noch so viele alte Fachwerkhäuser gibt, die noch nie einen chemischen Holzschutz erfahren haben?
 
Was nimmt man denn für Nadelholzfachwerk?

Zur Frage von Herrn Heim möcht ich noch eine hinzufügen:
Wo bekommt man bauaufsichtlich zugelassene Mittel? In Baumärkten findet man als hochwertigstes Holzschutzmittel nur RAL Holzschutzlasur von der Firma Xyla (7 Jahre Fäulnisschutz). Ist dieses Mittel bauaufsichtlich zugelassen oder eher wirkungslos?
 
Weiter gehts

Hallo,
ich habe beim Schreiben meiner Antwort schon mit einer lebhaften Diskussion gerechnet und bin froh, dass es nicht auch noch eine emotionale Diskussion geworden ist.
Es gibt einen Unterschied zwischen reinen chemischen Holzschutzmßnahmen und reinen pflegenden Holzbeschichtungsmaßnahmen. Durch die wirkstoffhaltigenn Lasuren, sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Das ist oft auch durchaus sinnvoll so. Wenn ich das Holz nur streichen will, um das aussehen und eventuell noch die Wasseraufnahme zu beeinflussen ist das erst mal keine chemische Holzschutzmaßnahme. Die ursprüngliche Frage zielte jedoch auf wirkstoffhaltige Lasuren (bzw. wirkstoffreies Leinöl) ab. Es gibt keine ausdrückliche Verpflichtung ein historisches Gebäude im Holzschutz an die aktuell gültigen Regeln anzupassen, wenn man die Grenze der, in den Landesbauordnungen nur sehr diskussionswürdig angegeben, Instandhaltungsarbeiten nicht überschreitet.
Bringe ich ein chemisches Holzschutzmittel in ein tragendes Bauteil ein, dann muss ich mich an die bauaufsichtlich eingeführte Norm halten. Es geht hier um Gefahrenabwehr. Wie Hr. Kollege Parisek ja schon mitteilte verfügen manche RAL geprüften Mittel gleichzeitig auch über eine Zulassung. In der Regel sind RAL HSM weniger hoch konzentriert als zugel. HSM. Leider ist es äußerst schwierieg ein zugelassenes Mittel zu bekommen, das gleichzeitig auch als farbige Dünnschichtlasur wirkt. In diesen Zusammenhang gehört auch der immer wieder auftretende Streit um Dachüberstände, die lediglich mit einem farbingen RAL Bläueschutzmittel gestrichen wurden. Doch zurück zum Thema: Wer den chemischen Holzschutz auf Stand bringen will, weil es nach Einzelfallprüfung erforderlich erscheint, kann eventuell erst ein farbloses zugelassenes Holzschutzmittel (in der geforderten Einbringmenge) auftragen und danach eine farbige Lasur darüber. Wie lange ein Holzschutzmittel, wenn es eingebracht wurde wirkt, kann Niemand genau angeben. Geprüft werden Mittel für die Gefährdungsklassen 3 und 4 auch auf Auswaschungsbeständigkeit. Mittel die für den Außenbereich zugelassen sind, sind äußerst schwer auswaschbar, absolute Unlöslichkeit gibt es nicht. Weiterhin werden bei den Mittelprüfungen auch Windkanalbelastungen durchgeführt, um die Ausgasung zu überprüfen. Grob und pauschal kann man sagen, dass mit ausreichender Wirkung mindestens im Zeitrahmen von 25-30 Jahren gerechnet werden kann. Es hängt aber vom Mittel und den Bedingungen vor Ort ab. Selbst nach dieser Zeit ist aber formal und in der Regel auch nach Einzelfallprüfung kein Nachschutz erforderlich. Die Sicherheit auch über lange Zeiträume erkennt man auch daran, dass es für allgemein im Bauwesen verbaute Hölzer keine vorgeschrieben Nachschutzintervalle gibt. Bei Leitungsmasten und Bahnschwellen gibt es Regelungen zu Überprüfung und Nachschutz. Diese Bauteile sind aber auch noch höher beansprucht als eine Fassade in Gef. Kl. 3.
Noch etwas zur sich ergebenden Frage von Hr. Grevenstein:
Bei einem historischen Fachwerkhaus würde ich jeden Einzelfall überprüfen und danach Maßnahmen abstimmen. Jedes alte Fachwerk was ich bisher gesehen habe weist mehr oder minder starke Holzschädlingsbefälle auf. Oft aber kein Grund zur Panik. Die bauaufsichtlich zugelassenen Mittel bekommt man bei "richtigen" Baumärkten, in denen die Handwerker kaufen oder direkt von Werksvertretungen. Diese Mittel sind nicht für den "Otto-Normalverbraucher" gedacht. Wenn ein Baustoffhändler diese Mittel nur gegen Vorlage eines Sachkundnachweises gemäß Gefahrstoffverordnung herausgibt handelt er korrekt. Eine Behandlung gehört auch deshalb in die Hände eines Fachmanns, weil er in seinem Sachkundnachweis auch etwas über die Lebensweise der Schädlinge und das sehr begrenzte Aufnahmevermögen der Hölzer gelernt hat. In trockenes Fichtenholz kann ich lösemittelhaltige Holzschutzmittel bei mehrmaligen Anstrich gerade einmal oberflächennah einbringen.
Mit freundlichen Grüßen an alle Diskussionsteilnehmer
Ulrich Arnold
PS. die Zeit Holzbauteile im Außenbereich zu beschichten ist eigentlich für dieses Jahr schon zu ende, da die Ausgleichsfeuchte sich bereits über 15% erhöht haben wird. Man sollte es wie die feinschmecker halten: Nur in Monaten ohne "R".
 
I1064_2004104103929.jpgIrritationen

Lieber Fred Heim

Zum Einfluß des Alters des Holzes auf den Befall:

1. Bei vielen holzschädigenden Pilzen (z.B.Hausschwamm) besteht nur geringer oder kein Einfluß des Alters

2. Bei vielen Holzschädlingen (z.B. Anobien) geringer oder kein Einfluß auf den Befall

3. Beim Hausbock besteht ein geringerer Einfluß des Alters als angenommen. (siehe A. Körting 1961: "Zur Entwicklung und Schadtätigkeit des Hausbockkäfers in Dachstühlen verschiedenen Alters" Anz. Schädlingskunde 34/10 150-153)
Hier wird gezeigt, dass der geringere Nährwert des Holzes durch eine Erhöhung der gefressenen Holzmenge kompensiert wird.
Also Vorsicht, mit der DIN 68800 Empfehlung, dass Hölzer älter als 60 Jahre gegen einen Befall von H a u s b o c k nicht vorbeugend imprägniert werden müssen. Diese Vorsicht gilt insbesonders wenn bei Sanierungen am alten Dach neue Hölzer verbaut werden. Die für Holzschädlinge attraktiven flüchtigen Holzinhaltsstoffe liegen wie Wolken im Dachstuhl und können vom eiablegenden Insekt nicht klar zugeordnet werden.


Das Tempo der weiteren Entwicklung eines Befall ist natürlich nicht unabhängig von der Holzfeuchte oder der Temperatur. Die Verwechslung oder auch vergebliche Hoffnung liegt bloß oft darin, dass ungünstige Temperaturen oder Holzfeuchten als sicherer Garant für einen Nichtbefall interpretiert oder herbeigewünscht werden.


Mit besten Grüßen


Lutz Parisek
 
Ich muß mich bedanken

denn beinahe hätte ich den Fehler gemacht und das Fachwerk mit irgendeiner RAL Lasur gestrichen oder noch schlimmer mit Leinölfarbe, was überhaupt nichts gebracht hätte.

Jetzt möchte ich aber schon gerne wissen, was man für Mittel benutzt.
Welche häufig verwendeten und vor allem bauaufsichtlich zugelassene Mittel werden denn am häufigsten für den Anstrich verwendet? (Bezeichnung der Mittel).

Ich habe gehört, daß Bleiweiß (was immer das genau ist) sehr gut sein soll. Stimmt das?
 
I1064_2004104103929.jpgHolzschutzmittel

Hallo lieber Er oder Sie oder Du
(Namen wären manchmal recht schön!)


Die aktuelle Holzschutzmittelliste des DIBt umfasst zur Zeit 298 Seiten. Aus diesem Grund wäre ein Anruf (09549 8266) vielleicht eher sinnvoll.

Mit besten Grüßen

Lutz Parisek
 
Als Profis

.., die hier ja anwesend sind, könnten doch einige Holzschutzmittel für außen sowie innen genannt werden, mit denen Sie gerne arbeiten.

Preis/Leistung oder gute Verarbeitung sind doch Punkte, bei denen man nur mit Erfahrung mitsprechen kann.

MfG
Nico
 
Wenn es so einfach wäre ....

Guten Tag, wenn das so einfach wäre... Es gibt sehr viele Holzschutzmittel, die unterschiedliche Kriterien erfüllen, wie bauaufsichtlich zugelassen, RAL-Prüfzeichen, VDL-Bläueschutz, ... Anwendungen können vorbeugend oder bekämpfend sein, es können unterschiedlichste Wirkstoffe und Formulierungen gewählt werden. Vielleicht sucht man auch einen Bläueschutz, der gleichzeitig Farblasur ist usw. Man kann nicht pauschal sagen "nimm für außen immer dieses Mittel" Holzschutzmittel gehören in die Hände von Fachleuten, diese müssen für den Einzelfall entscheiden welches Mittel beonders geeignet ist, bzw. dem Auftraggeber Vor- und Nachteile unterschiedlicher Möglichkeiten erklären. Es ist zu kompliziert um mal eben zwei Mittel zu nennen, die immer passen.
Außerdem gibt es bei Ausschreibungen noch den zu beachtenden freien Wettbewerb. Ein einzelnes Produkt kann nur gefordert werden, wenn gleichwertige Produkte ebenfalls zugelassen werden. Wenn man chemisch geschütztes Bauholz bestellt kann ein "Sonderwusch" für das anzuwendende Mittel auch mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein. Für eine Charge wird kein Imprägnierer seine Anlage umbefüllen. Damit mich jetzt niemand missversteht: Gewisse Anforderungen müssen natürlich in einer Ausschreibung gestellt werden, und es kommt vor, dass man einem Zimmerer sagen muss, mit dem Produkt was er/sein Impräögniere anbietet geht es nicht. Dann muss ein anderer Imprägnierer gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen und ohne "Jokerlösung"
Ulrich Arnold
 
Ich will`s ja auch wissen!

Mein GOTT!!! Ich habe auch ein Fachwerkhaus gekauft, Anno 17XX und nun dachte ich, hier ein paar wirklich effektive und vor allem praktische Beispiele zu finden. Dachte!!! Wenn Mann oder Frau willens ist so ein schönes Haus vor dem Verfall zu retten,alles jedoch selber machen MUß, weils Geld halt fehlt, findet man hier keine Aufmunterung. Selbst ein Fachmann zur Beurteilung kostet nicht wenig Geld!-Das ja nur sehr begrenzt da ist-sonst reichts nicht für den Schutz..... Ein paar praktische Empfehlungen wären da mal GOLD Wert! Ja,ja...jeder Fall ist anders...aber irgendwo muß man ja anfangen! Wie wäre es mit Beispieln..z.B. Wetterseite, Eichenfachwerk, Bach drei Meter davor, Altbefall von Schädlingen im Tragenden Grundbalken auf Sandstein...Teilweise poröse Substanz...sind abrer keine Tierchen mehr da, Lücken werden mit Eichenkeilen und Sägespänen mit Holzleim geschlossen (zumindest die großen Lücken)....Altanstich in rudimantären Überresten (welcher..keine Ahnung) drann, aber wenig und wenn dann fest....was kann ich streichen, wenn ich das unbedingt will?
 
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