Sachkunde erforderlich
Guten Tag,
Arbeiten in Eigenleistung können keine Begasungen oder Heißluftbehandlungen sein, weil die Befähigung bzw. die Ausrüstung fehlt. Prinzipiell bleit als einzige ganz "legale" Lösung der Austausch aller befallenen Holzbauteile, wobei auch dort aufgrund der Landesbauordnungen therortisch ein Zimmermeister oder Ingenieur die Fachbauleitung haben muss, weil es das Tragwerk betreffende Arbeiten sind. Die chemische Bekämpfung beinhaltet den Umgang mit "giftigen und sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen", auf Basis der Gefahrstoffverordnung ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Wer den "Sachkundenachweis für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen" bzw. neuerdings den "Sachkundnachweis für Holzschutz im Bauwesen" hat darf nach Gefahrstoffverordnung und DIN 68800 Teil 4 Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Hausbock durchführen. Da in den Sachkundenachweisen nicht nur der Umgang mit Bekämpfungsmitteln, sondern auch allgemeines zu Holz und Holzschädlingen vermittelt wird, "weiß man dann auch was man tut". Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, da sie "Holzbock" in Ihrer Anfrage geschrieben haben, gehe ich davon aus, dass Sie auf dem Gebiet nur begrenzte Kenntniss haben. Die Hilfestellung eines Sachkundigen oder Schverständigen wäre sicher angebracht um einen Sanierungserfolg ohne gesundheitliche Risiken zu erreichen. In der Regel geht mann davon aus, dass bei Hausbockbefall alle Bauteile, auch die auf den ersten Blick nicht erkenbar befallenen Teile behandelt werden müssen. (Sachkundige Einschätzung erforderlich) Das Handlungsschema einer chemischen Hausbockbekämpfung ist in Strichworten so:
Festetellen: Schaderreger, Aktivität des Befalls feststellen, Umfang des Schadens, Restquerschnitte ermitteln, ggf. Abstützungen und Bauteilaustausch aus statischen Gründen vornehmen. Befallene Hölzer abbeilen (Mulm auffangen und entsorgen), Mit bauaufsichtlich zugelassenenm Mittel entsprechend der Hinweise und Einschränkungen in der Zulassung die Bauteile behandeln. Maßnahme in der Bauakte und mit einem Schild im Gebäude kenzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold