Überaschung und wie war das mit der Aufzäumrichtung der Pferde?
Guten Tag, Pappel ist gemäß europäischer Baunormen als Bauholz zulässig und in eine (geringe) Festigkeitsgruppe eingeteilt. Wenn das Holz entsprechnd der europäischen und nationalen Vorschriften richtig sortiert und gekennzeichnet ist, darf es verwendet werden. (Erfordert auch statische Berechnung nach der neuen DIN 1052) Denkt doch einmal an die armen Niederländer, die haben gar nicht so viel anderes Holz.
Wir können jetzt gleich zum zweiten Punkt überleiten:
Es ist zu überprüfen, welche Gefährdungsklasse nach DIN 68800 vorliegt. Dann kann man entscheiden welches Holz ohne bzw. mit chemischem Holzschutz zulässig ist. Wenn man sich an die alte DIN 1052 hält, die noch bis Ende 2007 parallel zur neuen gültig ist, gibt es dort eine Liste der zulässigen Bauhölzer, in dieser Liste kommt Pappel nicht vor.)
Jetzt zur Gefährdungsklasse:
Ein Sichtfachwerk ist ein bewittertes, tragendes Außenbauteil. Das bedeutet Gefährdungsklasse 3, ohne chemischen Holzschutz ist hier nur splintfreies Eichenholz oder einige nicht heimische Hölzer zulässig. (Die Dauerhaftigkeit von Hölzern wird in DIN EN 350-2 beschrieben. Es geht um Stiel- oder Traubeneiche, amerikanische Roteiche ist nicht widerstandsfähig!)
Alle anderen in den vorherigen Beiträgen genanten Hölzer sind nur zulässig, wenn sie chemisch vorbeugend geschützt wurden!!!!!
Es ist ein Holzschutzmmittel mit bauaufsichtlicher zulassung in den vorgeschriebenen einbringmengen erforderlich. Das Mittel mus die Prüfprädikate P Iv und W haben.
Der bauliche Holzschutz ist TROTZDEM auszuschöpfen. Beispielsweise muss das Holz aus der Spritzwasszone gehoben werden=Sockel.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold