Hasbock Befall an imprägniertem Holz

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christoph Pott

Guest
Hallo

in unserem Haus besteht die Deckenkonstruktion aus Vollholzbalken, über denen Schalungsbretter verlegt sind. diese Konstruktion ist unverkleidet.
Nun habe ich heute mal zufällig einen Balken angesehen und mußte feststellen, daß hier starke Fraßspuren vorhanden sind. Ich bin der sache mit dem Taschenmesser nachgegangen und habe einige Gänge freigelegt und auch ein paar Hausbocklarven gefunden.
Über die Bekämpfung steht nun schon einiges im Netz, was mich aber auch interessiert, ist, ob nicht ein als imprägniert verkauftes Holz(vom Bauunternehmer eingebaut) einem Befall widerstehen muß, und hier ein verdeckter mangel vorliegen könnte.
Die gesamte Konstruktion ist ca. sieben Jahre alt und bisher offensichtlich nur an einer Stelle befallen.
 
Komplexes Thema...

Hallo Herr Pott,

seit wir an unserem knapp 2 Jahre Dachstuhl ovale Ausfluglöcher entdeckt haben, beschäftige ich mich auch etwas intensiver mit dem Thema Holzschutz. Glücklicherweise war der Übeltäter bei uns zweifelsfrei der Scheibenbock und nicht der Hausbock. Insofern bestand keine Gefahr mehr.

Für einen (Gross-?)Teil der Zimmerleute scheint mit dem Verbau des Holzes der Holzschutz abgeschlossen zu sein. Dabei sieht die DIN 68800 Teil 3 vor, dass vor allem die Schnittkanten und Trockenrisse nachzuimprägnieren sind. Besonders die nachträgliche Imprägnierung der Risse ist ja beim Hausbock entscheidend, da dieser in eben jene Risse seine Eier ablegt. Wurde das bei Ihnen durchgeführt? Wenn nicht, haben Sie hier den ersten schwarzen Peter, den Sie an Ihren Zimmermann geben können.
Der zweite Aspekt ist die DIN-gerechte Imprägnierung des Holzes. Laut Aussage unseres Gutachters ist es für viele Sägewerke schlicht zu viel Aufwand, eine normgerechte Imprägnierung durchzuführen. Das Messen der Tauchbadkonzentration vor und nach Eintauchen des Holzes, das korrekte Nachführen von Holzschutzmittel, das Verwiegen des Holzes vor und nach dem Eintauchen, die Berücksichtigung der Holzfeuchte, eine Probenentnahme zur Überprüfung der Eindringtiefe - alles Kostenpunkte, die man einsparen kann. Also wird das Holz einfach für eine bestimmte Zeit in die Suppe geschmissen und das passt dann schon irgendwie. Kommt es doch zu einem Befall, können sich später Bauherr, Bauträger, Zimmermann und Sägewerk den schwarzen Peter schön hin und her schieben.

An Ihrer Stelle würde ich erst einmal klären, ob Sie nach 7 Jahren noch Gewährleistungsansprüche geltend machen können und wenn ja, gegen wen (Bauträger, Zimmermann, Holzlieferant?). Hier kann ich Ihnen leider nicht helfen, da ich kein Jurist bin und zudem Ihre Verträge nicht kenne. Als guten Sachverständigen in Sachen Holzschutz / Schädlingsbestimmung kann ich Ihnen Hr. Joachim Wießner empfehlen (www.joachimwiessner.de), der uns vor kurzem sehr geholfen hat. Vielleicht tummelt er sich sogar hier im Forum.

Viel Nerven und Erfolg bei diesem Thema!
Th. Mispagel
 
Hallo Christoph

Ich möchte die Aussage von Thomas nur einfach nochmal aus voller Überzeugung bestätigen. Hier wird auf dem Rücken der Kunden das Thema Holzschutz auf die plakative Einfärbung des Holzes reduziert.

Den in diesem Gewerkebereich tätigen Firmen ist ihre Verantwortung und ihr Haftungsrisiko anscheinend nicht ganz klar. Dem sollte man dringend abhelfen.

Gruß


L. Parisek
 
Zustimmung

Guten Tag, Herr Mispagel hat das Richtige gesagt. Es tummeln sich leider sehr viele schwarze Schaafe was die Imprägnierung angeht. Die Bauunternehmer bestellen oft auch nur "imprägniertes Holz" und geben keine genauen Vorgaben zu den Einbaubedinbgungen usw. Es ist übrigens Pflicht, tragende Bauteile nach DIN 68800-2 und 68800-3 zu bewerten und erforderlichenfalls chemischen Holzschutz anzuwenden. Dann muss auch eine Imprägnierbescheinigung beigebracht werden, die das verwendete Mittel, den Imprägnierzeitpunkt, ggf. Fixierzeit, die Aufnahmemenge und den Imprägnierer benennt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Arnold
 
Danke an alle für die schnellen Antworten. Ich habe inzwischen, nachdem sich die erste panik gelegt hat, auch mal in meine alten Bauverträge gesehen. Dort hat der Architekt im LV tatsächlich auch nur pauschal "imprägniertes Holz" ausgeschrieben.

Nun wäre das nächste Thema: Wie kriege ich die lieben Tierchen restlos weg, mit möglichst geringem Aufwand

Schöne grüße

christoph
 
Hallo Christoph

Dadurch, dass der Architekt nur vage "imprägniertes" Holz ausgeschrieben hat, ist der ausführende Betrieb noch lange nicht aus der Verantwortung. Er muss auch bei einem vagen Ausschreibungstext für "imprägnierte" Hölzer für eine fachgerecht "imprägniertes Holz" sorgen, welches den Erfordernissen des Bauwerks gerecht wird.

Zur Sanierung kann ich auch hier das Heißluftverfahren "wärmstens" empfehlen.

Gruß

L.Parisek
 
Lutz hat recht

Hallo, Lutz Parisek hat recht. Der Zimmerer muss sich in seinem Gewerk auskennen und hätte nachfragen, bzw. selbst die richtige Imprägnierung festlegen müssen. Wahrscheinlich hat der Zimmere aber bei seinem Lieferanten ebenfalls nur "Imprägniertes Holz" bestellt (man macht so seine Erfahrungen).
Mir freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Irrungen und Wirrungen

"...der Zimmerer muss sich in seinem Gewerk auskennen..." - ja, sollte er eigentlich. Schließlich haftet er auch für sein Werk. Die Realität ist meiner Erfahrung nach nur eine ganz andere. Vor 2 Jahren wurde uns ein Dachstuhl aus Konstruktionsvollholz verkauft und gerichtet. Schon damals war klar, dass das Dach von Innen komplett verkleidet werden sollte. Unser Zimmermann riet uns, auf eine Imprägnierung des Holzes zu verzichten, da KVH von Haus aus zu trocken sei für Pilz- und Insektenbefall. Da in unserem Fall ausserdem die Gefährdungsklasse Null vorläge, wäre laut DIN auch kein chem. Holzschutz erforderlich gewesen. Diese Sichtweise wurde mir inzwischen von 2 weiteren Zimmerleuten aus renomierten Betrieben bestätigt - nur liegen sie damit leider alle falsch! Denn zum einen kann ein komplett verbauter Dachstuhl nicht mehr zu Kontrollzwecken eingesehen werden. Somit wäre das Holz nicht Gefährdungsklasse 0 sondern 1. Hierfür sieht die DIN 68800 Teil 3 aber zwingend einen vorbeugenden chem. Holzschutz vor. Desweiteren wurde die Gefährdungsklasse 0 durch die DIN / EN 335 Teil 1 ersatzlos gestrichen - und zwar bereits 1992! Es kann mir also keiner erzählen, dass es hier zu einer Fehlberatung kam, weil sich die DIN vor kurzem erst geändert hat. Ganz unabhängig davon reichen dem Hausbock die 15 % Restfeuchte im KVH alle Mal für einen Befall aus. Die Beratung in diesem Punkt durch unseren Zimmermann war also komplett für die Tonne. Er selber ist übrigens auch nach langer Diskussion und Einsicht in die DIN / EN nach wie vor der Auffassung, keinen Fehler gemacht zu haben.

Ich habe keine Ahnung, wie es zu einer derartigen Fehleinschätzung der rechtlichen Lage unter den hiesigen Zimmerleuten gekommen ist. Scheinbar hat hier die Lobby der Sägewerke / Holzverkäufer ganze Arbeit geleistet, denn das sind aus meiner Sicht die einzigen, die von einem Befall profitieren. Vielleicht muss hier mal ein Holzbau-Betrieb durch einen entsprechenden Regressfall über die Wupper gehen, bevor ein Umdenken stattfindet. Zumal der Holzschutz nun auch nicht die Welt kostet - schon gar nicht, wenn man ihn ins Verhältnis zur Gesamtsumme beim Hausbau setzt (sorry, dass war jetzt ein bißchen offtopic...)

Noch mal zu Hr. Pott: Was werden Sie denn nach einer erfolgreichen Bekämpfung machen? Nachträglich die Balken noch einmal imprägnieren? Geht sowas im Wohnbereich? Wir werden unseren bisher "nackten" Dachstuhl auch nachträglich imprägnieren und zwar mit Boracol 20. Es soll laut Zimmermann wesentlich besser in trockenes Holz einziehen, da der Trägerstoff für die Borsalze hauptsächlich Glykol und nicht Wasser ist. Und Glykol hat eine geringere Oberflächenspnnung als Wasser, wodurch es besser in Löcher, Ritzen etc. eindringen kann.

Viel Erfolg bei der Bekämpfung!
Thomas Mispagel
 
Penetration

@Thomas Mispagel

Mit dem grundsätzlich tiefen Eindringen von Boracol ist das nicht ganz so richtig. Das Eindringen ist abhängig von der Holzfeuchte und da beginnt die Wanderung mit 12% Holzfeuchte als Minimum. Erst bei steigender Holzfeuchte ist mit einer steigenden Einwanderung zu rechnen (Wobei sich das Eindringen natürlich über einen längeren Zeitraum hinzieht)
Bei einem gut beheizten Innenraum ist es also mit dem tiefen Eindringen nicht weit her. Trotzdem halte ich das Mittel für eines der Besten in der Gruppe der Borate.

Gruß

Lutz
 
DIN und ETB

Hallo Herr Mispagel, grundsätzlich gebe ich Ihnen ja in den meisten Punkten recht, aber eine Kleinigkeit hätte dann doch. Allerdings bei einem Thema, auf dem auch ich immer mal wieder unsicher bin und Diskussionen augeschlossen gegenüber stehe:
DIN, DIN-EN und EN sind alles Vorschriften, keine Rechtsnormen, sondern technische Regeln mit Empfehlungscharakter. Durch das öffentlich-rechtlich Baurecht der Bundesländer werden über Erlässe die wichtigsten dieser Vorschriften bauaufsichtlich zugelassen. Diese Vorschriften werden damit zu Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB).
Die DIN 68800, Teil 1-3 sind als ETBs bauaufsichtlich eingeführt, die EN 335, Teil 1 nicht.
Widersprechen sich Vorschriften, wie in diesem Fall der Gefährdungsklassen, werden ETBs vorrangig gültig.
Damit haben Ihre Zimmerer schon recht, wenn sie von der Gefährdungsklasse 0 sprechen.
Dass die GK 0 bei einem vollverkleideten Dachstuhl zwar zulässig, jedoch technisch nur äußert schwierig umzusetzen ist, steht dabei völlig außer Frage.
Der Einsatz von KVH ist zunächst ja mal löblich, man könnte ja auch stinknormales NH einsetzen. Die Überführung einer Konstruktion von GK1 in GK0 lässt sich aber nur dann realisieren, wenn alle Anforderungen aus der DIN 68800, T3, Pkt. 2.2 entsprochen wird (Farbkernhölzer mit Splintholz unter 10%, übliches Wohnklima, allseitig geschlossen abgedeckt oder mind. 3-seitig offen und kontrollierbar).
Also, abgesehen von technischen oder architektonischen Vorraussetzungen, muß also auch die entsprechende Resistenzklasse über die Holzart angeordnet sein. Da Fichte und Tanne keinen Farbkern haben, kann in diesem Fall nur Kiefer- oder Lärche-KVH eingesetzt werden. Hier liegt der Hund begraben, den diverse Zimmerer und Sägewerker immer wieder falsch ausgraben: KVH kann für GK 0 eingesetzt werden, aber nur wenn aus Lärche oder Kiefer gefertigt.
In den EN-Vorschriften wird dieser Passus nur über die Resistenzklassen geregelt. Habe ich nach DIN 335 eine GK1, brauche ich keinen chemischen Holzschutz auszuführen, wenn ich eine resistenzfähige Holzart nach DIN 350, T2 auswähle.
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Im Tal der Irrungen und Wirrungen

Hallo Martin

Ein wirklich wichtiger und guter Beitrag von dir.
Vielen Dank !

Diese Ungereimtheiten, Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten in den Holzschutznormierungen sollten einmal auf einer geeigneten Plattform wirklich geklärt werden.

Lutz
 
ich sach´nur:

DIN, EN, DIN-EN, ETB, ARdT, SdT, SvWuT, Tegernseer Gebräuche.
und den schon fast geläufigen Abkürzungen:
LBO, MBO, VOB, BGB, ZTV und ATV
abgesehen von Kürzeln wie:
BT, GÜ und GU
und dem Unterschied zwischen
Tragwerksplaner und Statiker.
usw., usf.
Ich glaube da sind doch noch ein paar Lexikoneinträge fällig...
MfG
MM
 
wirrungen

Hallo Martin, hallo Lutz, hallo Herr Mispagel,
Martin hat die Sache schon einmal ein wenig gerader gerückt. Und jetzt komme ich "Erbsenzähler" auch noch.
DIN 68800 Teil 1 ist nicht bauaufsichtlich eingeführt, es steht aber eh nur wenig Information drin. Dieser Normteil hat auch den Titel Allgemeines. Teil 2 ist komplett eingeführt, von Teil 3 sind die Abschnitte 1-10 eingeführt. Das hat mit Gefahrenabwehr zu tun, da die Abschnitte 11 und 12 nur nicht tragendes Holz regeln. Eingeführte Technische Baubestimmungen sind unumgängliche Vorschrift, es sei denn man hat von der obersten Baubehörde des Bundeslandes eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt. Damit hat Martin den "Nagel ins Gesicht getroffen" dass die Gefährdungsklasse 0 in Deutschland legitim ist. Übrigens gibt es eine Fußnote in DIN EN 335-1 die einzelnen Staaten ermöglicht die Gefährdungsklasse 0 einzuführen/zu behalten. (Dafür hat die Deutsche Seite im Normungsverfahren hart gekämpft.)Insofern ist was Herr Mispagel sagte noch nicht ganz richtig.
Jetzt noch zur Holzartenauswahl für Gefährdungsklase 0:
Man kann, wenn die Bedingungen für Gefährdungsklasse 0 eingehlten sind, auch die nicht dauerhafte Fichte und Tanne verwenden. Wichtig sind nur die Einbaubedingungen; trocken, damit kein Pilzbefall möglich ist (auch Tawasser berücksichtigen) und kontrollierbar (wie Hr. Mispagel richtig sagte) aber alternativ auch "Insektenunzugänglich". Wer wirklich Insektenunzugänglich konstruieren will muss aber schon Gehinschmalz und Geld investieren.
Unter Verwendung dauerhafterer Holzarten gem. DIN EN 350-2 kann eine Konstruktion, deren Einbaubedingungen einer höheren Gefährdungsklasse entsprechen trotzdem ohne chemisch vorbeugenden Holzschutz ausgeführt werden.
Die falsche Aussage, dass KVH oder BSH reichen um auf chemischen Holzschutz zu verzichten ärgert mich auch immer wenn ich sie höre, es kommt einzig und allein auf die Konstruktion unnd davon abhängig Zuordnung zu Gefährdungsklassen an.
Das zur Klarstellung bzw. weiteren Verwirrung.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
andere Missverständnisse und Halbwahrheiten

Eine Liste mit Klarstellungen zu weiteren Missverständnissen und Halbwahrheiten findet sich auf meiner Homepage www.bauplanungsbuero-arnold.de auf der Unterseite Holzschutz
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Thema: Hasbock Befall an imprägniertem Holz

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