Denkmalschutzabschreibung und Eigenheimzulage

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illini, stephan

Guest
Hallo,

möchte eine sanierte denkmalgeschützte wohnung erwerben.
Habe ich ich die Möglichkeit auf die Abschreibung und Eigenheimzulage ( verheiratet/2 Kinder ) oder ist nur eine von beiden Möglichkeiten zulässig???
Danke im voraus für die Beantwortung!

Mfg Illini, Stephan
 
grundsätzlich: entweder oder.
ABER: es besteht schon die möglichkeit, ehz auf den kauf und 7i ff. auf die herstellungskosten anzuwenden - falls solche anfallen. diese kosten scheiden dann natürlich bei der berechnung der ehz aus. also insofern wieder entweder oder.
lassen sie sich von einem steuerberater beraten.
ehz hat den vorteil, dass es die nächsten acht jahre eine feste planbare größe ist. mit 2 kiddies kommt da ja auch einiges zusammen. bei 7i ff. müssen sie halt jetzt abschätzen, wie sich ihr einkommen die nächsten 12 jahre entwickelt - für gutverdiener dürfte es regelmäßig lohnenswert sein wegen der progression, aber es ist natürlich keine feste größe, sondern je nach einkommen gewissen schwankungen unterzogen, was sie schlußendlich jährlich an steuern sparen.
ich jedenfalls werde es so machen: ehz auf den kauf (na ja, bei 18.000 euro kommt da nicht viel rum - ein paar gute schuhe pro jahr :) ) und 10f auf die herstellungskosten. in meiner kommune läuft das übrigens so ab, dass ich anhand der kostenschätzung des archis eine "nullvereinbarung" mit der kommune treffe, d.h. ich bin von vornherein auf der sicheren seite, was als herstellungskosten im rahmen von 10f anerkannt wird und beiße mich dann am ende nicht in den hintern, das ich die falsche wahl getroffen habe.

PS. suchen sich unter www.bundefinazhof.de mit der suchefunktion mal die entscheidung mit dem aktenzeichen X R 19/02 heraus - das war eine grundsatzentscheidung des bfh, die finanzämter sind daran gebunden.
 
Danke!
Noch eine Frage z.b. wohnung kostet 250000€. 150000€ sind Sanierungskosten-die kann man auf 10 jahre abschreiben. Bleiben 100000€- wird eigenheimzulage dann nach einem prozentzahlschlüssel ausbezahlt?
 
ja. eine andere möglichkeit bei der berechnung der ehz besteht gar nicht. zuzüglich der pauschbeträge für die kinder.
bedenken sie bei ihrer entscheidung auch, dass aktuell die denkmalabschreibung nicht mehr 100% in 10 jahren, sondern nur noch 90% der herstellungskosten über 12 jahre ist.
 
Hallo,
das heißt, dass wenn meine anschaffungskosten mehr als 125000 € betragen habe ich ja den Höchstbetrag für die ehz überschritten. weitere sanierungskosten kann ich dann auf jeden fall über $7 laufen lassen. mehr als 1250 € gits ja eh nicht mehr. Oder??

Mfg Werner
 
Thema: Denkmalschutzabschreibung und Eigenheimzulage
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