Hausschwamm im Keller- wer haftet für Schaden?

Diskutiere Hausschwamm im Keller- wer haftet für Schaden? im Forum Keller & Fundament im Bereich - Sehr geehrte Damen und Herren, > benötige dringends Unterstützung. Wir wohnen in einem > Mehrfamilienhaus mit 9 Eigentümern. > > Ich habe nun...
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Donner

Guest
Sehr geehrte Damen und Herren,
> benötige dringends Unterstützung. Wir wohnen in einem
> Mehrfamilienhaus mit 9 Eigentümern.
>
> Ich habe nun Kaminholz im Keller gelagert - von dem angeblich Hausschwamm enstanden ist. Dieser wurde durch einen Sachverständigen bestätigt.
>
> Eine Nutzungseinschränkung gab es für den Kellerraum nicht. Der
> Keller gehört auch meinem Nachbarn, der mir freundlicherweise dies zur Verfügung stellte.
>
> Jedoch wird mir nun vorgewurfen, das aufgrund des Holzes dieser Hausschwamm enstehen konnte und somit nachdem Verursacher-Prinzip -
> ich für den Schaden haftbar sei.
> Bei dem kaminholz handelt es sich um Buchen-Holz (mit mind. 2 Jahre Lagerung. Bei dem Befall der Hölzer - war auch keine Schwächung des Holzes festzustellen.
>
> Ich möchte Sie Fragen, ob sie Fälle kennen, in dem der Schaden von dem Holz enstanden ist.
> Wer trägt ihrerseits den Schaden die Gemeinschaft/Kellereigentümer?
>
> Bitte, um Rat!
>
> Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
 
Hausschwamm

kann, unter anderem entstehen, wenn Holz und Feuchtigkeit zusammenkommen. Holz alleine lässt keinen Hausschwamm entstehen. Also muss von irgendwoher Feuchtigkeit gekommen sein, die da nicht hingehört. In ihrem Falle würde ich mir die Unterlagen des Sachverständigen aushändigen lassen. Dort ist bestimmt auch die Ursachenermittlung enthalten. Damit würde ich dann einen Anwalt kontaktieren. Gerade weil es, wie sie es sagen, keine Nutzungseinschränkung gab. Viel Erfolg. H. Köhler
 
Hausschwamm

Allerdings reicht die in Kellern fast immer vorhandene Feuchtigkeit aus, auf eingebrachtem Holz die eine Spore Hausschwamm zum Wachsen anzuregen.

Es reicht auch eine hereingeflogene Spore, das saubere Holz befördert deren Wachstum.

Also: Mitursächlich ist Ihr Holz immer.
Wäre interessant die Rechtsprechung hierzu zu kennen, dann können Sie Prozeßkosten vermeiden.

Grüße vom Niederrhein
 
Thema: Hausschwamm im Keller- wer haftet für Schaden?

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