Haus kann nicht verkauft werden, da Stockwerkeigentum in Abteilung II eingetragen ist laut Notar

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mccormickd324

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Hallo nochmal,

leider kann ich auf meine Ursprungsfrage nicht mehr antworten, es ist mir aber wichtig das Ergebnis mitzuteilen.

unten steht die Original Frage bitte nicht wundern !

Also der Grundbuchbeamte hat den Sachverhalt mit den Stockwerkseigentümer überprüft. Es wurde folgender Fehler gemacht, für jeden Stockwerkeigentümer hätte ein Grundbuch angelegt werden müssen. Er setzte sich mit der Notar (ich habe mir einen anderen Notar gesucht) in Verbindung damit der Verkauf protokolliert werden kann.

Jeder Anwesende Stockwerkseigentümer hat bestätigt , das es keine weiteren mehr gibt. Die 4 x 1/4 Anteile werden komplett verkauft so daß die Eintragung in der Abteilung II

"mit der Regelung der Stockwerkseigentümer" hinfällig wird und somit gelöscht werden kann, nach Eigentumseintragung auf eine Person bzw. Ehepartner.

Diese Geschichte hat mich 1.479 graue Haare gekostet

Es lohnt sich aber hartnäckig zu sein, auche manche Dinge selbst in die Hand zu nehmen.

Telefoniert habe ich mit Notar, Grundbuchbeamte, Zentrales Dokumentenarchiv , ortsansässiges Grundbuchamt (ob die noch was haben)

Liebe Gruesse Gerhard , vielen Dank an alle die sich beteiligt haben und mir mit Hinweisen geholfen haben




Originalpost:


Hallo,

wir möchten gerne ein älteres Haus kaufen, bei dem Stockwerkeigentum vorhanden ist.

Es gibt 3 Verkäufer

Verkäufer 1 ist der Vormund der Erbin von 25 % (rechtliche Vorraussetzung ist gegeben (Erbschein + notarielle Vormundschaft)

Verkäufer 2 + 3 sind Brüder die jeweils 25 % besitzen und in Erbengemeinschaft 25 %

Mit allen 3 Verkäufern bin ich einig, doch leider könnte der Notar keinen rechtlich bindenden Kaufvertrag aufsetzen, weil seiner Meinung nach Originalzitat "im Grundbuch ist etwas eingetragen was nicht eingetragen sein darf"

Dafür würde es keine Lösung geben und ich solle mir das Haus aus dem Kopf schlagen.

In der Abteilung II ist folgendes eingetragen "Die Benützung des Stockwerkeigentums ist geregelt. Hat Gleichrang mit Abt. II Nr.2 (eingetragenes Sanierungsverfahren) Bezug: Bewilligung von 20.03.1974

Diese Bewilligung ist vorhanden, darin sind die einzelnen Nutzungen genau festgelegt, wer was benutzen darf. Speicher der, Stube der.

In dieser Bewilligung sind keine weiteren Personen wie die Verkäufer bzw. deren Erben aufgeführt.

Der Notar meinte ,das dieser Vertrag nicht das Papier wert sei, auf dem es geschrieben steht.

Ich habe schlicht den Eindruck , das der einfach zu Faul ist.

Meine Bank verlangt aber das das Stockwerkeigentum aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Was könnte ich jetzt tun ?, ich bin echt verzweifelt über so viel Ignoranz seitens des Notares.

Hat jemand eine Idee ?

Gruesse dem Odenwald (Württemberg) es gibt da bei Stockwerkeigentum noch Unterschiede zwischen Baden und Württemberg

Gerhard

Originalpostende:
 
Spannend

Vielen Dank für das Update!

Gruß
Hartmut Stöpler
 
Thema: Haus kann nicht verkauft werden, da Stockwerkeigentum in Abteilung II eingetragen ist laut Notar
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