Fachwerk.de - Wertermittlung Aussenbereich
- Grundstück im Aussenbereich
- Bestandsschutz für die bestehende Bebauung
- Wert des Hauses: 0 (25 Jahre Renovierungsstau und älter als 80 Jahre)
- Neubau nur durch bestehenden Besitzer/Erben (nach §35 BauGB)
Sprich: ein Käufer (und darauf kommt es für den Verkehrswert ja an) dürfte nicht neu bauen. Wie wird jetzt der Bodenwert ermittelt? Der Banker sagt: Gartenland, also Bodenrichtwert/4. Ein Makler aus meinem Bekanntenkreis sagt: Gartenland, aber abzüglich angenommener Abrißkosten. Ein anderer Banker sagt: 500-600qm Bauland (also zum Bodenrichtwert, schließlich stehe ja ein Haus drauf), Rest Gartenland. Watt denn nu? Oder wo bekomm ich das raus?
Der Philosoph wie der Hausbesitzer hat immer Reparaturen. (Wilhelm Busch)
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chrisP | 13.07.11
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chrisP | 13.07.11
Immobilie kaufen Außenbereich
Frag doch mal den Gutachterausschuß , findest du unter gutachterausschuss.nrw.de
Jürgen Kube
Frag doch mal den Gutachterausschuß , findest du unter gutachterausschuss.nrw.de
Jürgen Kube
FensterEcke Brüggemann + Kube / Brüggemann + Kube ZiMMEREi
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 13.07.11
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 13.07.11
..
.. ich kenn mich jetzt wirklich nicht aus und weis nicht ob das zulässig ist. Aber wenn du mehrere Auskünfte hast, such dir die, die dir am besten gefällt und lass sie dir schriftlich geben. ^_^
.. ich kenn mich jetzt wirklich nicht aus und weis nicht ob das zulässig ist. Aber wenn du mehrere Auskünfte hast, such dir die, die dir am besten gefällt und lass sie dir schriftlich geben. ^_^
@Jürgen
Danke! Der Gutachterausschuss sagt, 600qm als Bauland ansetzen, dann Bewertung mit Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert mal Umrechnungskoeffizient +/- marktrelevante Vor-/Nachteile. Jetzt bin ich schlauer.
Danke! Der Gutachterausschuss sagt, 600qm als Bauland ansetzen, dann Bewertung mit Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert mal Umrechnungskoeffizient +/- marktrelevante Vor-/Nachteile. Jetzt bin ich schlauer.
Der Philosoph wie der Hausbesitzer hat immer Reparaturen. (Wilhelm Busch)
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chrisP | 14.07.11
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chrisP | 14.07.11
Außenbereichsvorhaben
Hallo,
wenn Sie in NRW bauen, dürfen Sie sich nach dem Außenbereichserlaß Richten und ihren Wohnraum auch mäßig erweitern, laufend instand setzen und modernisieren sowieso.
Grüße
Hallo,
wenn Sie in NRW bauen, dürfen Sie sich nach dem Außenbereichserlaß Richten und ihren Wohnraum auch mäßig erweitern, laufend instand setzen und modernisieren sowieso.
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 14.07.11
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 14.07.11
@chrisP :
dafür nich
;-)
JürgenQb
dafür nich
;-)
JürgenQb
FensterEcke Brüggemann + Kube / Brüggemann + Kube ZiMMEREi
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 14.07.11
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 14.07.11